In einer parlamentarischen Initiative forderte Florence Brenzikofer (grüne, BL), dass die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) angepasst wird. Die Initiantin verwies auf die Verfassungsbestimmung, wonach die Kosten des ÖV «zu einem angemessenen Teil» durch die Nutzenden zu tragen sind. Da die Preise für Nutzende des ÖV jedoch kontinuierlich und stärker als die allgemeine Teuerung gestiegen seien und dies der Verkehrsverlagerung im Weg stehe, forderte Brenzikofer vom Bundesrat, dass der Begriff «angemessen» im Personenbeförderungsgesetz weiter konkretisiert wird. Die Kostenverteilung solle so angepasst werden, dass mit neuen Finanzierungsmodellen Kostensteigerungen für die Nutzenden reduziert werden und gleichzeitig die Attraktivität des ÖV gesteigert wird. Damit solle der Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖV und letztlich die Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens gefördert werden.

Die KVF-NR gab der Initiative mit 15 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen keine Folge. In einer Medienmitteilung argumentierte sie, die Festlegung der ÖV-Preise sei Aufgabe der Transportunternehmen und nicht des Bundes. Zudem nehme die Nutzung des ÖV kontinuierlich zu, womit keine zusätzliche Förderung nötig sei. Auch die angespannte finanzielle Lage des Bundeshaushalts spreche gegen eine weitere Übernahme von ÖV-Kosten.

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 als Erstrat mit einer parlamentarischen Initiative Brenzikofer (grüne, BL), welche eine Änderung der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs (ÖV) forderte. Brenzikofer erläuterte im Rat, dass der Kostenschlüssel im Personenverkehr angepasst werden solle, damit der Anteil des ÖV am Gesamtverkehr erhöht wird und die Kosten für die ÖV-Nutzenden nicht weiter ansteigen. Dies trage zur Erreichung der Verkehrsverlagerungsziele des Bundes sowie der Pariser Klimaziele bei.
Die Mehrheit der KVF-NR beantragte, der Initiative keine Folge zu geben, wie Damien Cottier (fdp, NE) und Matthias Samuel Jauslin (glp, AG) für die Kommission erklärten. Cottier führte drei Gründe für die Ablehnung an: Erstens sei eine Neudefinition des Begriffs «angemessen» im Personenbeförderungsgesetz – wie dies die Initiative vorsehe – kritisch zu werten. Bei steigender Nutzung des ÖV und konstanten Preisen würden die ÖV-Nutzenden einen immer kleineren Teil der Kosten übernehmen, was dem Begriff «angemessen» entgegenlaufe. Zweitens sei es Aufgabe der ÖV-Unternehmen, ihre Preise festzulegen, und nicht jene des Bundes. Drittens spreche die angespannte Finanzsituation gegen eine Übernahme von ÖV-Kosten durch den Bund.
Eine Minderheit der KVF-NR rund um Delphine Klopfenstein Broggini (grüne, GE) stellte sich hinter die Initiative. Der Nationalrat folgte jedoch der Kommissionsmehrheit und gab der parlamentarischen Initiative mit 127 zu 62 Stimmen (2 Enthaltungen) keine Folge. Brenzikofers Anliegen war somit erledigt.