Neben den Motionen 24.3716 und 24.4429 verlangten zwei weitere Motionen von Ratsmitgliedern der SVP eine schärfere Gangart gegen straffällige Asylsuchende. Diese Vorstösse wurden ebenfalls für die von der SVP einberufene ausserordentliche Session zum Thema Asyl im Frühjahr 2025 traktandiert. Konkret verlangten Christoph Riner (svp, AG) und Pirmin Schwander (svp, SZ) eine konsequente Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Personen im Asylverfahren und von Sans-Papiers, sobald ein Strafverfahren aufgrund eines dem Strafgesetzbuch oder dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Straftatbestandes gegen sie eröffnet worden ist. In seiner ablehnenden Antwort wies der Bundesrat unter anderem darauf hin, dass eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit nur im Einklang mit der Bundesverfassung sei, wenn die Massnahme durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sei oder dem Schutz von Grundrechten Dritter diene. Nicht zuletzt verwies der Bundesrat auch auf die Zuständigkeit der Kantone in diesem Bereich und betonte zugleich, dass bereits zum gegebenen Zeitpunkt eine konsequente Rückkehrpolitik betrieben werde. Der Nationalrat nahm die Motion Schmid mit 116 zu 69 Stimmen (4 Enthaltungen) an. Der Ständerat tat es ihm gleich und befürwortete die Motion Schwander mit 28 zu 11 Stimmen (4 Enthaltungen). Nun werden sich beide Räte mit der jeweils anderen Motion auseinandersetzen.