Mit 31 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) nahm der Ständerat in der Frühjahrssession 2025 eine Motion Fässler (mitte, AI) an, die Wegweisungsverfügungen rascher und konsequenter vollziehen will und den Bund dazu auffordert, die dazu notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die weggewiesenen Personen innert der Ausreisefrist das Land verlassen. Der Mitte-Ständerat hatte in der Begründung des Vorstosses bemängelt, dass nicht alle Kantone die Wegweisungsverfügungen gleich konsequent vollziehen würden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, da er die Massnahme nicht als zweckdienlich erachtete: Bis zum Ablauf der Ausreisefrist sei es an der betroffenen Person, freiwillig auszureisen. Erst danach käme der zwangsweise Wegweisungsvollzug durch den Kanton zum Tragen. Die vorgeschlagene Lösung des Motionärs würde allenfalls die freiwillige Rückkehr untergraben und hätte einen beträchtlich höheren Personalaufwand bei den Kantonen zur Folge. Weiter wies der Bundesrat darauf hin, dass das SEM zusammen mit den Kantonen ein Monitoring zum Wegweisungsvollzug erstelle und der Bund befugt sei, Subventionen zu streichen, wenn Kantone ihren Vollzugsaufgaben nicht befriedigend nachkommen würden. Diese Massnahme habe er seit Einführung der Bestimmung im Jahr 2016 bereits in fast 500 Fällen angewendet.