Artikel 10 des Ende 2024 in Kraft getretenen Klima- und Innovationsgesetzes hält fest, dass die öffentliche Hand bei der Erreichung des Netto-Null-Ziels eine Vorbildfunktion einnehmen müsse. Mit einer im April 2025 eingereichten Motion, versuchte die UREK-SR, dieser Bestimmung Nachdruck zu verleihen. Der Bundesrat solle diesen Artikel rasch umsetzen und entsprechende Vorgaben erlassen, um die Produktion und Verwendung von nachhaltigen Baustoffen über das öffentliche Beschaffungswesen zu stärken, dies insbesondere – aber nicht ausschliesslich – bei der Produktion von Stahl, Zement, Asphalt, Aluminium und Dämmstoffen. Die Kommission war der Ansicht, dass die öffentliche Hand ihre Vergabekriterien bislang nicht genügend konsequent auf die Nachhaltigkeit und den Treibhausgasausstoss ausgerichtet habe. Dadurch würden Schweizer Firmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt, weil Letztere oft günstigere, aber auch höhere Emissionen verursachende Verfahren zur Produktion von Baustoffen verwendeten. Der Bundesrat zeigte sich bereit, den Vorstoss anzunehmen. Nach kurzer Diskussion segnete der Ständerat die Motion in der Sommersession 2025 stillschweigend ab.