Im Mai 2024 reichte der St. Galler Kantonsrat eine Standesinitiative zur Entlastung der Gerichte ein. Konkret forderte die St. Galler Legislative eine Anpassung der StPO, um den erst- und zweitinstanzlichen Gerichten in Zukunft den Verzicht auf die schriftliche Urteilsverkündung zugunsten einer mündlichen Urteilsverkündung unabhängig der ausgesprochenen Sanktion zu ermöglichen. Auf die schriftliche Begründung eines Urteils soll jedoch nur verzichtet werden können, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind.
Die zuständige RK-SR gab der Initiative im Juni 2025 einstimmig Folge. Obwohl sie die vorgeschlagene Umsetzung nicht in jedem Detail unterstütze, gebe es im Bereich der Belastung der Gerichte Handlungsbedarf, so die Kommission ihrer Medienmitteilung.