Im Mai 2025 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026 bis 2028. Der RPV umfasst den Personenverkehr in den Agglomerationen und umliegenden Regionen mit S-Bahn, Bus, Seilbahn und Schiff. Da die Kosten dafür nur etwa zur Hälfte über Ticketeinnahmen finanziert werden können, tragen Kantone und Bund über vierjährliche Verpflichtungskredite die restlichen Kosten. Für die Jahre 2026 bis 2028 schlug der Bundesrat einen Verpflichtungskredit für den RPV in der Höhe von rund CHF 3,5 Mrd. vor. Um einer Änderung der Bestellperioden des RPV Rechnung zu tragen, wurde der Kredit dabei für drei statt für vier Jahre gesprochen. Die Höhe des Verpflichtungskredits sei laut der bundesrätlichen Botschaft in Einklang mit dem Voranschlag 2025, liege aber rund neun Prozent unter der Kostenschätzung der Transportunternehmen.
In der von Juni bis Oktober 2024 durchgeführten Vernehmlassung monierte eine Mehrheit der 59 Vernehmlassungsteilnehmenden, dass der Verpflichtungskredit zu tief bemessen sei. Sie verlangten eine Erhöhung des vorgeschlagenen Verpflichtungskredits um CHF 190 bis 350 Mio. Umgekehrt sahen es die FDP, die SVP, der Bauernverband und economiesuisse. Sie lehnten den Kredit vor dem Hintergrund der angespannten Bundesfinanzen ab oder beantragten eine Senkung. Zufrieden mit der Höhe des Kredits zeigten sich einzig die Kantone Obwalden und Zug, die Mitte, der SGV, die Fédération des Entreprises Romandes und die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen. Nebst der Kredithöhe wurden in der Vernehmlassung primär zwei Punkte kritisiert. Erstens bemängelten die Mehrheit der Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs die Berechnungsmethodik des Verpflichtungskredits bei Überangeboten. Die Berechnungsgrundlage stamme aus dem Jahr 2008 und müsse angepasst werden. Zweitens kritisierten alle Vernehmlassungsteilnehmenden ausser der SVP, dass Folgekosten von Investitionen in die Elektrifizierung von Bussen im Verpflichtungskredit zu wenig berücksichtigt würden.
Nach der Vernehmlassung beschloss der Bundesrat, den Verpflichtungskredit tiefer als in der Vernehmlassung vorgesehen bei rund CHF 3,36 Mrd. anzusetzen. Das in der Zwischenzeit beschlossene Entlastungspaket 27 sah vor, dass die ungedeckten Kosten des RPV ab 2027 um fünf Prozent gesenkt werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse vonseiten des Bundes und der Kantone, aber auch der Transportunternehmen, etwa eine Priorisierung von Projekten oder eine Erhöhung der Verkehrseinnahmen angestrebt werden. Der reduzierte Verpflichtungskredit bedeute dabei aber noch immer eine Erhöhung der Mittel um 2.3 Prozent im Vergleich zum letzten Verpflichtungskredit aus dem Jahr 2021. Mit der Botschaft beantragte der Bundesrat zudem auch die Abschreibung von zwei parlamentarischen Vorstössen zum touristischen Verkehr, welche er mit dem Erlassentwurf als erfüllt erachtete (Po. 20.3328 und Mo. 22.3229).