Crédit d’engagement pour l’indemnisation des prestations de transport régional de voyageurs (TRV) pour les années 2026 à 2028 (MCF 25.055)

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Im Mai 2025 präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026 bis 2028. Der RPV umfasst den Personenverkehr in den Agglomerationen und umliegenden Regionen mit S-Bahn, Bus, Seilbahn und Schiff. Da die Kosten dafür nur etwa zur Hälfte über Ticketeinnahmen finanziert werden können, tragen Kantone und Bund über vierjährliche Verpflichtungskredite die restlichen Kosten. Für die Jahre 2026 bis 2028 schlug der Bundesrat einen Verpflichtungskredit für den RPV in der Höhe von rund CHF 3,5 Mrd. vor. Um einer Änderung der Bestellperioden des RPV Rechnung zu tragen, wurde der Kredit dabei für drei statt für vier Jahre gesprochen. Die Höhe des Verpflichtungskredits sei laut der bundesrätlichen Botschaft in Einklang mit dem Voranschlag 2025, liege aber rund neun Prozent unter der Kostenschätzung der Transportunternehmen.

In der von Juni bis Oktober 2024 durchgeführten Vernehmlassung monierte eine Mehrheit der 59 Vernehmlassungsteilnehmenden, dass der Verpflichtungskredit zu tief bemessen sei. Sie verlangten eine Erhöhung des vorgeschlagenen Verpflichtungskredits um CHF 190 bis 350 Mio. Umgekehrt sahen es die FDP, die SVP, der Bauernverband und economiesuisse. Sie lehnten den Kredit vor dem Hintergrund der angespannten Bundesfinanzen ab oder beantragten eine Senkung. Zufrieden mit der Höhe des Kredits zeigten sich einzig die Kantone Obwalden und Zug, die Mitte, der SGV, die Fédération des Entreprises Romandes und die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen. Nebst der Kredithöhe wurden in der Vernehmlassung primär zwei Punkte kritisiert. Erstens bemängelten die Mehrheit der Kantone sowie die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs die Berechnungsmethodik des Verpflichtungskredits bei Überangeboten. Die Berechnungsgrundlage stamme aus dem Jahr 2008 und müsse angepasst werden. Zweitens kritisierten alle Vernehmlassungsteilnehmenden ausser der SVP, dass Folgekosten von Investitionen in die Elektrifizierung von Bussen im Verpflichtungskredit zu wenig berücksichtigt würden.

Nach der Vernehmlassung beschloss der Bundesrat, den Verpflichtungskredit tiefer als in der Vernehmlassung vorgesehen bei rund CHF 3,36 Mrd. anzusetzen. Das in der Zwischenzeit beschlossene Entlastungspaket 27 sah vor, dass die ungedeckten Kosten des RPV ab 2027 um fünf Prozent gesenkt werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, müsse vonseiten des Bundes und der Kantone, aber auch der Transportunternehmen, etwa eine Priorisierung von Projekten oder eine Erhöhung der Verkehrseinnahmen angestrebt werden. Der reduzierte Verpflichtungskredit bedeute dabei aber noch immer eine Erhöhung der Mittel um 2.3 Prozent im Vergleich zum letzten Verpflichtungskredit aus dem Jahr 2021. Mit der Botschaft beantragte der Bundesrat zudem auch die Abschreibung von zwei parlamentarischen Vorstössen zum touristischen Verkehr, welche er mit dem Erlassentwurf als erfüllt erachtete (Po. 20.3328 und Mo. 22.3229).

Im Sommer 2025 befassten sich die KVF-SR sowie die mitberichtende FK-SR mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des RPV für die Jahre 2026 bis 2028. Die Finanzkommission stimmte dem Kredit mit drei Ja-Stimmen und zwei Enthaltungen zu. Die Kommission sei der Ansicht, dass die Höhe des Verpflichtungskredits aus finanzpolitischer Sicht angemessen sei, wobei auch Stimmen für eine Erhöhung des Kredits in bestimmten Teilbereichen geäussert worden seien. Die KVF-SR hingegen zeigte sich nicht einverstanden mit der Höhe des Kredits. Die Kommission sei zwar einstimmig auf die Vorlage eingetreten, mit 7 zu 3 Stimmen beantrage sie aber, den Verpflichtungskredit um CHF 160.2 Mio. von CHF 3364.5 Mio. auf CHF 3524.7 Mio. zu erhöhen. In der Gesamtabstimmung unterstützte die Kommission den bundesrätlichen Entwurf laut Medienmitteilung mit 10 zu 1 Stimmen.

In der Herbstsession 2025 beriet der Ständerat die Vorlage. In der Eintretensdebatte erläuterte Marianne Maret (mitte, VS) den Standpunkt der Mehrheit der KVF-SR. Der RPV habe eine zentrale Bedeutung für das Mobilitätsangebot in der Schweiz. Die Kommissionsmehrheit beantrage die Erhöhung des Verpflichtungskredits, weil die RPV-Unternehmen ihr Angebot mit dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredit deutlich reduzieren müssten. Der Kredit sei im Vergleich zur Vorperiode zwar leicht erhöht worden, liege aber deutlich unter den von den Kantonen und Transportunternehmen angemeldeten Kosten. Die Differenz zwischen den angemeldeten Kosten und dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Verpflichtungskredit würde mit dem Mehrheitsantrag zu einem Drittel kompensiert. Die Unternehmen müssten die restlichen zwei Drittel durch effizienzsteigernde Massnahmen sowie durch die steigenden Fahrtenzahlen kompensieren. Die Kommissionsmehrheit kritisierte zudem, dass im Rahmen dieser Vorlage über einzelne Teile des Entlastungspakets 27 entschieden werden müsse, ohne dass das Parlament bereits über das Sparprogramm als Ganzes beraten habe.
Bundesrat Albert Rösti hingegen machte sich für den bundesrätlichen Entwurf und den tiefer angesetzten Verpflichtungskredit stark. Der Kredit stelle im Vergleich zur vorherigen Kreditperiode eine Erhöhung um 2.3 Prozent dar, liege nur 9 Prozent unter dem angemeldeten Bedarf der Transportunternehmen und stehe in Einklang mit der Finanzplanung des Bundes. Dem Bundesrat sei bewusst, dass die Anforderungen an die Transportunternehmen mit dem vorgeschlagenen Verpflichtungskredit anspruchsvoll seien, er schätze sie aber als machbar ein. Der Ständerat trat in der Folge ohne Gegenantrag auf den Entwurf ein.

In der Detailberatung stand die von der Kommissionsmehrheit beantragte Erhöhung des Verpflichtungskredits um CHF 160.2 Mio zur Debatte. Eine Kommissionsminderheit um Esther Friedli (svp, SG) beantragte, dem Verpflichtungskredit des Bundesrats zuzustimmen. Laut Friedli bedeute die vorgeschlagene Höhe des Kredits keine direkte Reduktion des RPV-Angebots, vielmehr werde der Kredit stabil gehalten und das Kostenwachstum gedämpft. Zudem könne es zu einer kritischen Situation kommen, wenn der RPV-Verpflichtungskredit erhöht würde, im Rahmen des Entlastungspakets 27 dann aber dennoch eine Sparmassnahme für den RPV beschlossen würde. Mit 26 zu 14 Stimmen (2 Enthaltungen) stellte sich der Ständerat aber hinter die Kommissionsmehrheit und stimmte der Erhöhung des Verpflichtungskredits zu. Der Minderheitsantrag wurde von den Ratsmitgliedern der SVP, Teilen der FDP- und der Mitte-Fraktionen sowie einem Mitglied der GLP-Fraktion unterstützt. Die zugehörige Ausgabenbremse wurde mit 33 zu 6 Stimmen gelöst – Gegenstimmen kamen von den SVP-Ratsmitgliedern sowie einem Mitte-Ratsmitglied. Die Gesamtabstimmung passierte die Vorlage zum Verpflichtungskredit in der Folge mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, wobei zwei SVP-Ratsmitglieder gegen den Entwurf stimmten.
Bevor der Entwurf an den Nationalrat ging, entschied sich der Ständerat, auf eine Abschreibung der Motion Maret (mitte, VS; Mo. 22.3229) für eine koordinierte Förderung des touristischen Verkehrs noch nicht abzuschreiben.

In der Wintersession 2025 befasste sich der der Nationalrat als Zweitrat mit dem Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026 bis 2028. Der Ständerat hatte den vom Bundesrat vorgeschlagenen Verpflichtungskredit zuvor von CHF 3'364.5 Mio. auf CHF 3'524.7 Mio. erhöht.

Die Mehrheit der vorberatenden KVF-NR beantragte in der Eintretensdebatte, dem Ständerat zu folgen. Die Kommission war gemäss den Kommissionssprechenden Delphine Klopfenstein Broggini (grüne, GE) und Martin Candinas (mitte, GR) nach der Abwägung von finanziellen, raumplanerischen, ökologischen sowie Service-Public-bezogenen Aspekten bei 12 zu 12 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten zu ihrem Entscheid gekommen. Der Regionalverkehr trage massgeblich zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs bei, werde von einer breiten Bevölkerungsgruppe täglich genutzt und stärke mit der erhöhten Erreichbarkeit von Randregionen den nationalen Zusammenhalt. Um das Angebot des RPV auch in Zukunft zu gewährleisten, sei eine Erhöhung des Verpflichtungskredits dringend notwendig. Der Vorschlag des Ständerats stelle einen angemessenen Kompromiss zwischen Spardruck und den Bedürfnissen der bestellenden Kantone und Gemeinden dar. Ein tieferer Verpflichtungskredit wäre «verkehrs-, umwelt-, sozial- und regionalpolitisch schlicht verantwortungslos», so Candinas im Ratsplenum.

Aus der Verkehrskommission gab es auch zwei Minderheiten. Die Minderheit I beantragte, den Verpflichtungskredit stärker zu erhöhen, nämlich auf gesamthaft auf CHF 3'614,7 Mio. Laut Minderheitssprecher Michael Töngi (grüne, LU) ist der ÖV massgeblich für das Erreichen der Klimaziele, wofür aber ausreichende Mittel nötig seien. Der tatsächliche Bedarf der Bestellenden sei bei CHF 3.8 Mrd. angemeldet worden. Die zweite Minderheit um Matthias Jauslin (glp, AG) hingegen stellte sich hinter den vom Bundesrat vorgeschlagenen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 3'364.5 Mio. Die vom Bundesrat geforderte Effizienzsteigerung sei sinnvoll, insbesondere in Regionen mit tiefer ÖV-Auslastung. Würde der Bund die zusätzlichen Kosten für diese Linien tragen, könne es zu einem indirekten Finanzausgleich kommen. Zudem sei es Aufgabe der Kantone und Gemeinden, diesen Mehraufwand auszugleichen.
Auch die mitberichtende FK-NR beantragte mit 13 zu 12 Stimmen, dem tieferen Verpflichtungskredit gemäss Bundesratsvorlage zuzustimmen. Jacques Nicolet (svp, VD) und Peter Schilliger (fdp, LU) erklärten im Ratsplenum, dass der bundesrätliche Entwurf eine Fortführung der bisherigen Beiträge darstelle. Finanzpolitisch bestehe kein Spielraum für weitere Zusatzausgaben und da der Verpflichtungskredit Teil des Entlastungspakets 27 sei, solle daran keine vorzeitige Änderung vorgenommen werden. Eine Minderheit der Finanzkommission sprach sich indes für die Erhöhung gemäss Ständeratsversion aus, da auch während einer angespannten Finanzlage gewisse Prioritäten gesetzt werden müssten.
Hinter den Vorschlag der Kommissionsmehrheit stellte sich einzig die Mitte-Fraktion. Die Fraktionen von SP und Grünen unterstützten die Minderheit I aus der KVF-NR, welche den Verpflichtungskredit stärker erhöhen wollte. Alternativ würden sie der Kommissionsmehrheit folgen. Die Grünen beantragten zudem, das zur Abschreibung beantragte Postulat Clivaz betreffend die Rolle des ÖV im Schweizer Tourismus nicht abzuschreiben. Der Bundesrat habe in der Botschaft zwar erste Massnahmen aufgezeigt, die Grünen sahen dabei aber noch weiteren Handlungsbedarf. Die FDP- und die GLP-Fraktion sprachen sich für die Minderheit II der KVF-NR beziehungsweise die Mehrheit der FK-NR aus, welche den bundesrätlichen Vorschlag unterstützten. Die SVP-Fraktion verzichtete auf ein Votum.
Verkehrsminister Albert Rösti legte schliesslich dar, dass der Kredit in der Bundesratsversion zwar neun Prozent unter dem angemeldeten Bedarf der Bestellenden liege, im Vergleich zur Vorperiode aber immer noch erhöht werde. Zusammen mit einem steigenden Kostendeckungsgrad im RPV und zusätzlichen Massnahmen sei der Kredit ausreichend bemessen. Auch würde der Kredit in der Höhe des bundesrätlichen Vorschlags das Entlastungspaket 27 gewährleisten. Was das Postulat Clivaz betreffe, habe der Bundesrat dieses aus seiner Sicht mit dem Postulatsbericht zur ÖV-Erschliessung von Tourismusregionen ausreichend adressiert. Mit der Weiterverfolgung der ursprünglich ebenfalls zur Abschreibung beantragten Motion Maret durch das WBF erklärte sich Rösti einverstanden.

In den Abstimmungen standen sich zuerst der Antrag der Mehrheit der KVF-NR sowie der Minderheit der FK-NR (Beschluss gemäss Ständerat) und der Vorschlag der Minderheit I der KVF-NR (stärkere Erhöhung des Kredits auf CHF 3'614.7 Mio.) gegenüber. Für die Minderheit stimmten lediglich die geschlossenen Fraktionen von SP und Grünen, womit der Entscheid mit 134 zu 62 Stimmen (keine Enthaltungen) zugunsten der Kommissionsmehrheit der KVF-NR ausfiel. Die zweite Abstimmung fiel danach ähnlich knapp aus wie bereits jene in den Kommissionen: Der Antrag der Minderheit II der KVF-NR sowie der Mehrheit der FK-NR (Kredit von CHF 3'364.5 Mio. gemäss Bundesrat) obsiegte mit 97 zu 94 Stimmen (5 Enthaltungen) gegen den Antrag der Mehrheit der KVF-NR (Beschluss gemäss Ständerat). Die knappe Mehrheit setzte sich aus der gesamten GLP-Fraktion sowie der Mehrheit der FDP- und der SVP-Fraktionen zusammen.
Die Ausgabenbremse wurde danach mit 187 zu 5 Stimmen (4 Enthaltungen) gelöst, wobei die ablehnenden Stimmen sowie die Enthaltungen aus der SVP-Fraktion stammten. Die Gesamtabstimmung passierte die Vorlage mit 188 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung), wiederum mit ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion.
Nachdem schliesslich das Postulat Clivaz stillschweigend abgeschrieben und die Motion Maret wie bereits vom Ständerat nicht abgeschrieben wurde, ging das Geschäft zur erneuten Beratung an den Ständerat.