Ernst Wandfluh (svp, BE) forderte den Bundesrat mittels Postulat auf, zu untersuchen, anhand welcher Kriterien den Kantonen eine differenzierte Nutzung von Gefahrengebieten ermöglicht werden sollte. Da sich Gefahrengebiete oftmals über mehrere Kantone erstreckten, bedürfe es diesbezüglich raumplanerischer Grundlagen, welche gemeinsam von Bund und Kantonen erarbeitet werden sollten. Konkret sollte im resultierenden Bericht unter anderem näher beleuchtet werden, mithilfe welcher Instrumente und Kriterien eine angemessene Planung für die Kantone ermöglicht werden könnte und ob Anpassungsbedarf bei den rechtlichen Grundlagen auf Bundesebene bestehe. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats, das vom Nationalrat in der Herbstsession 2025 denn auch stillschweigend überwiesen wurde.