Obwohl es in den Richtlinien der Regierungspolitik von 1976 nicht vorgesehen war, wurde die bereits 1974 zur Vernehmlassung unterbreitete Reform des Militärpflichtersatzes nun dem Parlament zugeleitet. Der Bundesrat schlug darin verschiedene Entlastungen vor, so für Hilfsdienstpflichtige, für Landesabwesende und für in der Ausbildung Stehende. Ferner sollen für die Sozialabzüge die Ansätze der Wehrsteuer (WSt) übernommen und die Einkünfte der Ehefrau von der Besteuerung ausgenommen werden. Zum Ausgleich der zu erwartenden Ausfälle ist eine Erhöhung des Steuersatzes vorgesehen.
- Schlagworte
- Datum
- 24. Oktober 1978
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 78.060
- Quellen
- anzeigen
von Peter Gilg
Aktualisiert am 10.09.2024
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