Loi fédérale sur le transfert à la CNA de la gestion de l’assurance militaire (MCF 04.025)

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Lors de la session d’automne, le Conseil des Etats a accepté à l’unanimité la proposition du Conseil fédéral de transférer l’assurance militaire à la CNA (Caisse nationale suisse d’assurance en cas d’accidents).

Anfang Mai verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Übertragung der Führung der Militärversicherung (MV) an die SUVA. Die MV soll von der SUVA als eigenständige Sozialversicherung geführt und deren Leistungen sowie Verwaltungskosten weiterhin vom Bund finanziert werden. Armee und Bevölkerungsschutz XXI werden, insbesondere bei den Milizangehörigen der Armee, zu einer Abnahme der Versichertenbestände bei der MV führen. SUVA und MV weisen zudem, trotz unterschiedlichem gesetzlichem Auftrag, etliche Gemeinsamkeiten im Bereich der Leistungen und der Schadensabwicklung auf. Durch die organisatorische Eingliederung werden Synergien entstehen, die mittelfristig zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führen sollen. Die Versicherungsleistungen der MV sind grundsätzlich nicht betroffen. Der Ständerat stimmte dem Transfer einstimmig zu.

Obgleich die Botschaft bereits absehbar war, nahm der Nationalrat eine Motion (03.3346) des Ständerats an, welche diese Eingliederung verlangte, sowie ein Postulat (04.3205) seiner SGK, das den Bundesrat ersucht, einen Bericht über Doppelspurigkeiten zwischen der Militärversicherung und den anderen Sozialversicherungen zu erstellen.

Da er dies mit seiner Unterstützung der diesbezüglichen Motion Stähelin (cvp, TG) mit veranlasst hatte, stimmte auch der Nationalrat diskussionslos der Übertragung der Militärversicherung (MV) an die SUVA zu. Mit Wirkung auf den 1. Juli des Berichtsjahres wurde das Bundesamt für Militärversicherung aufgelöst und sein Aufgabenbereich der SUVA angegliedert. Die MV bleibt jedoch eine eigenständige Sozialversicherung mit Finanzierung durch den Bund. Sie wird als Abteilung innerhalb des Departements Versicherungsleistungen und Rehabilitation (SuvaCare) geführt. Die SUVA übernahm das gesamte MV-Personal.

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat (05.3650) Recordon (gp, VD), welches den Bundesrat ersucht, die Organisation der SUVA im Hinblick auf die Grundsätze der Good Governance (best practices of corporate governance) zu überprüfen.

Les chambres ont approuvé à une quasi unanimité le projet de loi fédérale sur le transfert à la Caisse nationale d’assurance accidents (CNA ou Suva en allemand) de la gestion de l’assurance militaire. L’Office fédéral de l’assurance militaire a ainsi été dissout au 1er juillet et son personnel repris par la Suva. Les synergies escomptées devraient permettre de réaliser des économies de l’ordre de 20%, soit plus de CHF 5 millions par an.