Einhaltung der NFA-Prinzipien (Po. 12.3412)

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Diskussionslos überwies der Ständerat in der Herbstsession ein Postulat Stadler (glp, UR), welches den Bundesrat mit der Überprüfung der Einhaltung der NFA-Prinzipien beauftragte, namentlich der Subsidiarität, der fiskalischen Äquivalenz (Übereinstimmung von Nutzniessern, Kosten und Entscheidungsträgern) und der neuen Zusammenarbeits- und Finanzierungsformen zwischen Bund und Kantonen (Programmvereinbarungen sowie Global- und Pauschalbeiträge).

Dossier: Einhaltung der NFA-Prinzipien

Der Bundesrat genehmigte im September 2014 zudem einen Bericht über die Einhaltung der Grundsätze der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, der auf ein Postulat Stadler (glp, UR) aus dem Jahr 2012 zurückging. Der Bundesrat zog nach der Überprüfung der relevanten Verfassungsgrundsätze (Subsidiaritätsprinzip, Prinzip der fiskalischen Äquivalenz, Respektierung der Organisations- und Finanzautonomie der Kantone) eine positive Bilanz, kam jedoch gleichzeitig zum Schluss, dass teilweise eine "systeminhärente Zentralisierungstendenz" festzustellen sei, da bei einem bedeutenden Anteil der rund 120 zwischen 2004 und 2013 erlassenen Vorlagen die Aufgabenerfüllung durch Bund und Kantone gemäss dem Grundsatz des Vollzugsföderalismus geregelt worden war. Der Bericht zeigte zudem, dass bei je vier der 120 Vorlagen die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips als "fragwürdig" bzw. die des Prinzips der fiskalischen Äquivalenz als "kritisch" zu beurteilen war. Dennoch seien, so der Bundesrat, über alles gesehen die NFA-Grundsätze sowohl bei der Erarbeitung von Vorlagen als auch bei deren parlamentarischen Beratung beachtet und respektiert worden.

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