Pa.Iv. Reimann für eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern

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Der Nationalrat hiess die 1992 eingereichte parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), welche eine marktkonforme Verzinsung der Verrechnungssteuern verlangte, mit 79 zu 62 Stimmen gut. Demnach sollen natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- resp. Geschäftssitz in der Schweiz im Kalenderjahr, in welchen ein Rückerstattungsantrag gestellt wurde, die Verrechnungssteuern auch marktgerecht verzinst werden. Der Bundeskasse würden dadurch Einnahmenausfälle in der Höhe von CHF 150 Mio. bis 400 Mio. entstehen. Eine Kommission erhielt den Auftrag, bis spätestens im Frühling 1995 einen Bericht und Antrag zu diesem Geschäft auszuarbeiten. Der Nationalrat überwies eine Motion (Mo. 93.3528) seiner Kommission für Rechtsfragen, die den Bundesrat beauftragt, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes im Bereich der Anlagefonds durch fiskalische Massnahmen zu stärken, nur als Postulat. Das Begehren, welches von links-grüner Seite angefochten wurde, schlug insbesondere eine EU-kompatible Ausgestaltung der Verrechnungssteuer vor.

Eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG) hatte im März 1993 die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats beauftragt, einen Entwurf zur Revision des Verrechnungssteuergesetzes auszuarbeiten. Danach sollen zumindest natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz Verrechnungssteuern künftig verzinst werden, wenn der Fiskus die Verrechnungssteuer nicht innert 60 Tagen nach dem Antrag zurückerstattet. Im März stellte die WAK zwei Lösungen zur Diskussion. Während die erste Variante lediglich ein beschleunigtes Rückerstattungsverfahren anstrebt, sieht die zweite Variante eine Verzinsung ab dem 61. Tag nach Eingang des Rückerstattungsantrags vor. Beide Vorschläge stiessen in der Vernehmlassung bei den Kantonen, den Finanzdirektoren und der Bankiervereinigung vorwiegend auf Skepsis. Neben Steuerausfällen von rund CHF 150 Mio. pro Jahr wurde ein administrativer Mehraufwand geltend gemacht. In Betracht gezogen wurde der Vorschlag einer pauschalen Verzinsung. Nach dieser Variante erhielten im Inland wohnhafte natürliche Personen nicht bloss die Verrechnungssteuer von 35%, sondern einen auf 35,5% oder 36% erhöhten Betrag zurückerstattet. Im November beantragte die nationalrätliche WAK dem Plenum aus Gründen der Steuerausfälle mit 12 zu 6 Stimmen aber Nichteintreten auf die Initiative.

Gestützt auf eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG) von 1993 und im Auftrag des Ratsplenums hatte die WAK des Nationalrats verschiedene Varianten zur marktkonformen Verzinsung des Rückerstattungsanspruchs der Verrechnungssteuer für natürliche und juristische Personen ausgearbeitet und dabei insbesondere auch eine pauschale Verzinsung geprüft. Danach wäre den im Inland wohnhaften natürlichen Personen nicht bloss die Verrechnungssteuer von 35%, sondern ein auf 35,5% oder 36% erhöhter Betrag zu erstatten. Eine Kommissionsmehrheit hatte die Kosten für den Bund auf CHF 180 Mio. beziffert und deshalb im November 1995 mit Rücksicht auf die Finanzlage des Bundes Nichteintreten empfohlen. In der Frühjahrssession versuchte die von Georg Stucky (fdp, ZG) angeführte Kommissionsminderheit vergebens, den Nationalrat dazu zu bewegen, von der WAK eine ausgearbeitete Vorlage zu verlangen. Der Nationalrat korrigierte seinen vor drei Jahren gefassten Beschluss und trat mit 124:40 Stimmen nicht auf die Verzinsungsvorlage ein. Er folgte damit dem Bundesrat, der sich vehement gegen diese Einnahmereduktion gewehrt hatte.