Schmiergelder an Private dürfen im Rahmen der Gewinnsteuer weiterhin als geschäftsmässiger Aufwand in Abzug gebracht werden. Dies entschied der Nationalrat mit der Ablehnung einer Motion Jans (sp, ZG), die einen solchen Abzug verbieten wollte. Der Bundesrat hielt fest, dass diese Abzüge in den meisten Industriestaaten zugelassen seien und sah keinen Handlungsbedarf für ein Vorprellen der Schweiz. Im vergangenen Jahr waren Bestechungsgelder an Amtspersonen auch im Ausland als illegal und entsprechende Steuerabzüge als unzulässig erklärt worden.

Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten