Der Nationalrat lehnte diskussionslos eine Motion Veillon (svp, VD) ab, welche verlangte, dass das von Unternehmern und Landwirten in den Betrieb investierte Vermögen im Falle von Gesuchen an soziale Institutionen vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird. Gemäss Bundesrat dränge sich keine Gesetzesänderung auf, da die Frage bei Ergänzungsleistungen wenig relevant sei beziehungsweise die Kantone für Krankenkassenprämienverbilligungen und Ausbildungsbeiträge zuständig seien.