Nachdem das restriktive Modell einer allgemeinen Steueramnestie des Bundesrates in der Vernehmlassung zerzaust worden war, trat die Rechtskommission des Ständerates auf das Modell der individuellen Selbstanzeige ein. Gemäss Entwurf einer Subkommission wird sowohl natürlichen wie auch juristischen Personen die straflose Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung alle 30 Jahre ermöglicht. Wer bisher nicht versteuerte Vermögen und Einkommen angibt, muss keine Busse bezahlen, sondern lediglich die Nachsteuern samt Zinsen. Auch Erben werden für Steuerhinterziehungen des Erblassers nicht mehr bestraft.
- Schlagworte
- Datum
- 1. September 1998
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- NZZ, 1.9.98
von Urs Beer
Aktualisiert am 17.05.2019
Aktualisiert am 17.05.2019