Einkommen, welche das Existenzminimum nicht überschreiten, von der Steuer befreien

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Der Nationalrat will Einkommen, welche das Existenzminimum nicht überschreiten, von der Steuer befreien. Er hiess eine diesbezügliche Änderung des Steuerharmonierungsgesetzes gut, welche auf eine parlamentarische Initiative seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zurückgeht. Der Bundesrat stellte sich nicht grundsätzlich gegen das Anliegen, monierte aber, dass sich die Kantone seit der Debatte zum Steuerpaket 2001 nicht vorgängig hätten äussern können; die Steuerbefreiung des Existenzminimums war damals unbestritten gewesen.

Im Gegensatz zum Nationalrat beschloss der Ständerat, nicht auf eine parlamentarische Initiative der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) einzutreten, welche Einkommen, die das Existenzminimum nicht überschreiten, von der Steuer befreien wollte. Die vorberatende Kommission sah in der Steuerbefreiung des Existenzminimums ein zentrales Element der Strategie gegen Armut. Da die Kantone das Existenzminimum selber hätten bestimmen können, wäre auch nicht in deren Tarifautonomie eingegriffen worden. Der Ständerat lehnte die Initiative ab, obwohl der Nationalrat in der Differenzbereinigung an seiner Entscheidung festgehalten hatte.