Das Thema der Pauschalbesteuerung sorgte im Berichtsjahr für viel Aufregung in der Öffentlichkeit. Diese Art der Besteuerung ersetzt die ordentliche Einkommens- und Vermögenssteuer und steht natürlichen Personen offen, die erstmals oder nach einer Landesabwesenheit von mindestens 10 Jahren in der Schweiz Wohnsitz oder Aufenthalt nehmen und hier keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Es wurden zwei Motionen und eine parlamentarische Initiative beim Parlament eingereicht, welche sich mit dem Thema der Pauschalbesteuerung beschäftigen. Eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) (Mo. 07.3491) verlangte, dass die Besteuerung nach Aufwand (Pauschalbesteuerung) aufgehoben wird. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Besteuerung nach Aufwand nicht als Privileg gedacht sei, sondern eine zweckmässige Methode darstelle, um den anvisierten Personenkreis, nämlich Personen mit Einkünften und Vermögen vorwiegend im Ausland, sachgerecht zu veranlagen. Die Motion wurde entsprechend der Empfehlung des Bundesrates abgelehnt. Eine parlamentarische Initiative von Leutenegger Oberholzer wollte die Steuergesetze so abändern, dass das Ermessen der Veranlagungsbehörden bei der Aufwandbesteuerung verringert wird. Die untere Grenze für die Aufwandbesteuerung sollte im Gesetz festgehalten werden. Neu würde die Steuer mindestens das 20-Fache der Mietkosten betragen. Eine Motion Zisyadis (pda, VD) (Mo. 06.3371) forderte den Bundesrat auf, schnellstmöglich Schritte zu unternehmen, damit die Kantone für Steuerpflichtige, die den Wohnsitz von einem Kanton in einen anderen verlegen und an ihrem alten Wohnsitz ordentlich besteuert wurden, nicht zur Pauschalbesteuerung übergehen können. Der Nationalrat sprach sich gegen alle drei Vorstösse aus. Auch die kantonalen Finanzdirektoren diskutierten über die Pauschalbesteuerung und erwägten Anpassungen. Diskutiert wurde vor allem der Vorschlag, dass Kantone Richtlinien zur Pauschalbesteuerung ausarbeiten sollen, die zwar nicht verbindlich, aber doch in der Art eines Ehrenkodexes sein sollten. Konkret ging es darum, die Steuern so anzuheben, dass ein durchschnittlicher Steuerertrag von 150'000 Fr. pro Person und Jahr anfällt und nicht wie bisher nur 75'000 Fr.