Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen

Sauvegarder en format PDF

Nach vorgängigem Widerstand, die MWSt-Verordnung bereits im ersten Jahr ihrer Inkraftsetzung abzuändern, sprach sich der Bundesrat im Juni dann doch für Erleichterungen aus und stellte einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 3% für das Beherbergungsgewerbe im Hotel- und Parahotelbereich in Aussicht. Der Bundesbeschluss, der auf zehn Jahre begrenzt sein soll, stützt sich auf die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung, wonach der Bund für im Inland erbrachte Tourismusleistungen auf dem Gesetzesweg einen tieferen Satz festlegen kann, sofern diese Leistungen in erheblichem Ausmass durch Ausländer konsumiert werden und die Wettbewerbsfähigkeit es erfordert. Der Bundesrat bezifferte die Steuerausfälle auf CHF 130 Mio. bis CHF 140 Mio. und betonte, dass das Beherbergungsgewerbe die einzige verfassungsmässig vorgesehene Ausnahmeregelung darstelle. Trotzdem forderte der Schweizer Wirteverband postwendend einen reduzierten MWSt-Satz für sämtliche gastgewerblichen Dienstleistungen. In der Wintersession stimmte der Ständerat als Erstrat dem reduzierten Steuersatz für die Hotellerie mit 27 zu 4 Stimmen zu; ein Nichteintretensantrag Weber (ldu, ZH) hatte keine Chance. Der Ständerat folgte aber dem Vorschlag seiner Kommission, den Bundesbeschluss auf lediglich fünf Jahre zu beschränken. Ein Antrag Beerli (fdp, BE), den Beschluss schon im Laufe des Jahres 1996 in Kraft zu setzen, wurde knapp angenommen.

In der Frühlingssession folgte der Nationalrat als Zweitrat dem Ständerat und Bundesrat und stimmte einem MWSt-Sondersatz von 3% für Beherbergungsleistungen, befristet bis ins Jahr 2001, zu. Bei einem Stimmenverhältnis 102:86 trat er allerdings wesentlich zurückhaltender auf die Vorlage ein als die kleine Kammer. Eine bürgerliche Ratsmehrheit wollte dem notleidenden Tourismus kurzfristige Hilfe nicht verweigern. Sie argumentierte in erster Linie damit, dass Tourismusleistungen dem Export von Waren gleichgestellt werden sollten und führte zudem ins Feld, dass 13 europäische Tourismusländer einen Sondersatz für die Hotellerie kennen. Ein Antrag Ledergerber (sp, ZH), der die jährlich rund CHF 140 Mio. Steuergelder, die der Hotellerie erlassen werden, gezielt während zehn Jahren für ein Innovations- und Modernisierungsprogramm des Tourismus einsetzen wollte, wurde mit 115:61 Stimmen abgelehnt. Auf den 1. Oktober trat der neue MWSt-Satz in Kraft.