Die vom Bundesrat beantragte Anpassung des Waffengesetzes an die Veränderung der EU-Waffenrichtlinie (Schengen-Besitzstand) erforderte keine wichtigen Änderungen. Als Erstrat stimmte der Ständerat ohne Gegenstimmen zu. Der mit grundsätzlicher Kritik an der Anpassung schweizerischer Gesetze an EU-Richtlinien begründete Nichteintretensantrag SVP im Nationalrat hatte keine Chance. Die grosse Kammer beschloss allerdings entgegen dem Antrag des Bundesrates zwei Bestimmungen, welche nach Ansicht der Kritiker nicht konform mit den EU-Vorgaben sind. Es handelt sich dabei um eine Lockerung der Vorschriften für die Ausleihe von Sportwaffen und um die Registrierungsvorschriften bei Reparaturen. In der Differenzbereinigung lehnte der Ständerat diese beiden Beschlüsse des Nationalrats ab. Nachdem die grosse Kammer auf ihren Entscheiden beharrt hatte, blieb der Ständerat bezüglich der Ausleihe von Sportwaffen auf seiner Position und präsentierte bei der Registrierung bei Reparaturen einen Kompromissvorschlag. Da der Nationalrat nicht nachgab, trat die Einigungskonferenz in Funktion. Sie bestätigte die Version des Ständerats, worauf das Parlament die Vorlage in dieser Form gegen den Widerstand der SVP verabschiedete.
Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)- Schlagworte
- Datum
- 11. Dezember 2009
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Geschäftsnr.
- 09.044
- Quellen
-
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- BBl, 2009, S. 3649 ff.; AB SR, 2009, S. 865 f., 931f., 1182 ff., 1278 f. und 1312; AB NR, 2009, S. 1603 ff., 1930 ff., 2164 ff., 2275 ff. und 2354; BBl, 2009, S. 8801 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 14.05.2019
Aktualisiert am 14.05.2019