Der Ständerat behandelte im Dezember 2024 als Erstrat den ersten Teil des neuen Bundesgesetzes zur Transparenz juristischer Personen (TJPG), welcher das geplante Transparenzregister für wirtschaftlich berechtigte Personen beinhaltete. Ein solches Transparenzregister bezweckt eine raschere Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, um den Strafverfolgungsbehörden Informationen zu liefern, die zur Erkennung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung notwendig sind. Kommissionssprecher Daniel Jositsch (sp, ZH) votierte im Plenum für Eintreten und die von der RK-SR beantragte Aufteilung in zwei separate Vorlagen (Transparenzregister und Sorgfaltspflichten für Beraterinnen und Berater). Eine Minderheit um Mauro Poggia (mcg, GE) beantragte indes Nichteintreten, da die Schweiz aus ihrer Sicht bereits genügend gegen Geldwäscherei tue und die Vorlage über internationale Vorgaben hinausgehe. Mit 30 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschloss die Kantonskammer schliesslich, auf die Vorlage einzutreten, wobei die Vertreterinnen und Vertreter der SVP und Fabio Regazzi (mitte, TI) unterlagen.
In der anschliessenden Detailberatung wurden diverse Änderungen zur bundesrätlichen Botschaft beschlossen: Mit 27 zu 11 Stimmen folgte der Ständerat einem Antrag einer Kommissionsmehrheit, mit welchem Stiftungen und Vereine, die im Handelsregister eingetragen sind, vom Transparenzregister ausgeschlossen werden. Laut Kommissionssprecher Jositsch würden diese bereits flächendeckend kontrolliert und verfügten durch das verselbständigte Vermögen gar nicht über die Möglichkeit zur Geldwäscherei. Eine Minderheit um Sommaruga (sp, GE) hatte bei der bundesrätlichen Variante bleiben wollen, um nicht Schlupflöcher für diejenigen Vereine zu eröffnen, die in grossem Ausmass Gelder im Ausland sammeln würden. Ebenfalls angenommen wurde ein Einzelantrag von Erich Ettlin (mitte, OW) zur Streichung eines Abschnitts, der Meldepflichten von Gesellschaften bezüglich Treuhandverhältnissen ins Handelsregister vorsah, und aus Sicht des Antragstellers einen unnötigen bürokratischen Aufwand generiert hätte. Vergeblich hatte Finanzministerin Keller-Sutter auf die entsprechende FATF-Empfehlung und die Wichtigkeit der Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung verwiesen. Ebenfalls erfolgreich war ein Minderheitsantrag Fässler (mitte, AI), der für das Transparenzregister eine Richtigkeitsvermutung einführen und somit die Verantwortung der Korrektheit eines Eintrags dem Bund übertragen wollte. Damit solle die fehlende Beweiskraft und das Potenzial eines Vertrauensverlusts in das Register verhindert werden, so Fässler im Plenum. Bundesrätin Keller-Sutter sowie die Kommissionsmehrheit hatten für einen Verbleib bei der Selbstdeklaration argumentiert und vor einem erheblichen Kontrollaufwand für die Behörden und die Unternehmen gewarnt. Einstimmig angenommen wurde überdies die Präzisierung der RK-SR zur Meldung von Fehlern oder Unvollständigkeiten im Transparenzregister durch die betroffenen juristischen Personen selbst. Der Bundesrat solle dabei auf dem Verordnungsweg ein einfaches Verfahren vorsehen, um die entsprechenden Korrekturen beantragen zu können.
Indessen scheiterten zwei weitere Minderheiten Sommaruga, um sowohl den Steuerbehörden von Bund, Gemeinden und Kantonen als auch den Medien und gewissen NGO den Zugriff auf das Transparenzregister zu ermöglichen. Eine bürgerliche Mehrheit im Rat und in der Kommission hatten dies abgelehnt, weil die Bekämpfung von Steuerhinterziehung nicht Teil der Vorlage sei und die breite Öffentlichkeit explizit keinen Zugang zum Register erhalten soll. Zudem scheiterte eine Minderheit Schwander (svp, SZ) mit ihrem Anliegen, Finanzintermediären den Zugang zum Register zu untersagen. Der Minderheitssprecher argumentierte im Plenum, Finanzintermediäre könnten von den wirtschaftlich Berechtigten auch direkt einen Auszug aus dem Transparenzregister verlangen, ohne dass eine zweite Anfrage beim Register nötig sei. Eine Mehrheit folgte jedoch der Argumentation der Kommissionsmehrheit und des Bundesrats, welche den Zugriff als wichtiges Kontrollinstrument zur Qualitätskontrolle durch die Finanzintermediäre betrachteten.
In der Gesamtabstimmung passierte die Vorlage den Ständerat mit 26 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wobei die ablehnenden Stimmen von Vertretern der SVP und der Mitte stammten. Das Geschäft ging somit in den Nationalrat.
Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (BRG 24.046)
Dossier: Geldwäschereigesetz