Der Bundesrat beantragte dem Parlament den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption. Dieses legt weltweit Standards zur Bekämpfung von Korruption fest. Es hält Regeln der Zusammenarbeit der Staaten fest und verpflichtet diese, die aktive und passive Bestechung von eigenen und fremden Amtsträgern unter Strafe zu stellen. Erstmals auf globaler Ebene wird mit der Konvention auch vorgeschrieben, dass Bestechungsgelder wieder zurückerstattet werden müssen. Die zur Zeit gültigen Gesetzesbestimmungen der Schweiz genügen den Anforderungen der Konvention.
- Schlagworte
- Datum
- 21. September 2007
- Prozesstyp
- Internationale Beziehungen
- Geschäftsnr.
- 07.078
- Quellen
-
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- BBl, 2007, S. 7349 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 24.03.2023
Aktualisiert am 24.03.2023