UNO-Übereinkommen gegen Korruption

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Der Bundesrat beantragte dem Parlament den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption. Dieses legt weltweit Standards zur Bekämpfung von Korruption fest. Es hält Regeln der Zusammenarbeit der Staaten fest und verpflichtet diese, die aktive und passive Bestechung von eigenen und fremden Amtsträgern unter Strafe zu stellen. Erstmals auf globaler Ebene wird mit der Konvention auch vorgeschrieben, dass Bestechungsgelder wieder zurückerstattet werden müssen. Die zur Zeit gültigen Gesetzesbestimmungen der Schweiz genügen den Anforderungen der Konvention.

Der Nationalrat stimmte in der Wintersession als Erstrat dem Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption trotz des Widerstands der geschlossenen SVP-Fraktion zu. Der SVP-Sprecher Stamm (AG) begründete die Ablehnung mit dem Argument, dass die Schweiz die geforderten strafrechtlichen Bestimmungen bereits erfüllt habe und es deshalb „nicht nötig sei, dass man auch noch internationale Vereinbarungen unterzeichnet“.

Als Zweitrat hiess der Ständerat den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption gut. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 169 zu 21 Stimmen zu; die Opposition kam von einer Minderheit der SVP-Fraktion. In der kleinen Kammer gab es keine Gegenstimmen.