Vereinheitlichung der kantonalen Zivilprozessordnungen

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Analog zur Strafprozessordnung beauftragte der Bundesrat auch bei der Zivilprozessordnung eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Vorentwurfs für eine Bundeslösung, welche die 26 kantonalen Gesetze ablösen soll.

Ein in die Vernehmlassung gegebener Vorentwurf für die Schaffung eines einheitlichen schweizerischen Zivilprozessrechts stiess nur bei der SVP auf grundsätzliche Kritik. Gewisse Einwände, insbesondere gegen die Einführung des Verbandsklagerechts im Konsumentenschutz, erhob auch Economiesuisse.

Im Juni legte der Bundesrat seinen Entwurf für eine neue, einheitliche Zivilprozessordnung vor. Diese soll die 26 kantonalen Verfahrensordnungen ersetzen. Die Organisation der Gerichte bleibt Sache der Kantone, und sie behalten auch die Kompetenz, Fachgerichte – wie z.B. Handels-, Miet- oder Arbeitsgerichte – einzurichten resp. beizubehalten. Im Zentrum der Reform steht neben der Vereinheitlichung eine verbesserte Transparenz. Für Fälle von geringerem Streitwert sollen vereinfachte Verfahren zum Zuge kommen, und obligatorische Mediationsverfahren sollen vermehrt zu einer aussergerichtlichen Erledigung eines Streites führen.

Als Erstrat befasste sich der Ständerat in der Sommersession mit der 2006 vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen einheitlichen Zivilprozessordnung. Das Anliegen, die 26 unterschiedlichen kantonalen Verfahrensordnungen zu ersetzen, wurde allgemein begrüsst. In der Detailberatung nahm die kleine Kammer einige Änderungen vor. Es handelte sich dabei aber ausschliesslich um Ergänzungen oder redaktionelle Umformulierungen, welche meist auch der Bundesrat unterstützte. Richtig umstritten war bloss die Einführung der Mediation, die sich nur knapp durchsetzen konnte. Die Mehrheit der Rechtskommission hatte dagegen argumentiert, dass eine Verankerung dieses Instituts im Gesetz nicht nötig sei, da sich die Streitparteien ja wie bis anhin freiwillig darauf einigen könnten, einen Mediator einzusetzen.

Als Zweitrat hiess der Nationalrat die neue einheitliche Zivilprozessordnung gut. In der Eintretensdebatte unterstützte etwa die Hälfte der SVP-Fraktion einen erfolglosen Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit, mit der Auflage, eine einfachere Lösung vorzuschlagen, die den Kantonen nicht nur, wie vorgesehen, bei der Gerichtsorganisation, sondern auch in Verfahrensfragen möglichst viele Regelungskompetenzen belässt. Die Gegner dieses Antrags argumentierten, dass es nicht Zweck der vereinheitlichten Ordnung sein könne, möglichst viele Ausnahmen und kantonale Sonderwege zuzulassen. In nahezu allen Punkten übernahm der Nationalrat in der Detailberatung die Ständeratsversion. Umstritten war jedoch die Organisation der Schlichtungsverfahren. Die vom Ständerat beschlossene Einführung der Mediation konnte sich gegen den Widerstand der SVP durchsetzen. In der Gesamtabstimmung sprachen sich alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP geschlossen für die neue Zivilprozessordnung aus; die SVP lehnte sie mehrheitlich ab. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat weitgehend den Entscheiden des Nationalrats an. In der Schlussabstimmung in der Wintersession hiess die kleine Kammer die Vorlage einstimmig gut, der Nationalrat mit einer Gegenstimme (Reimann, svp, SG).