Die staatspolitische Kommission des Nationalrats beriet über die Vorschläge des Bundesrates bezüglich der Massnahmen gegen Zwangsheiraten. Künftig sollen unter Zwang geschlossene Ehen ein eigener Straftatbestand sein und mit ein bis fünf Jahren Gefängnis bestraft werden. Ehen mit Minderjährigen werden nicht mehr toleriert. Zudem sollen ausländische Frauen im Fall der Auflösung einer erzwungenen Ehe nicht gleich auch die Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verlieren. Kritiker wollen die Regelung auf Ehen ausweiten, die nur noch unter Zwang aufrechterhalten werden. Der Nationalrat begann die Diskussion des Geschäfts noch in der Wintersession 2011.
- Schlagworte
- Datum
- 20. Dezember 2011
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 11.018
- Quellen
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- AB NR, 2011, S. 2169 ff.
- SGT, 19.8.11.
von Nadja Ackermann
Aktualisiert am 19.09.2017
Aktualisiert am 19.09.2017