Im April entschied das Bundesverwaltungsgericht ein anderes von Sunrise angestrengtes Verfahren, das sich mit der Berechnungsgrundlage für den Zugang zu den Kabelschächten auseinanderzusetzen hatte. Dabei wurde dem Telekommunikationsanbieter beschieden, dass die Kostenberechnungsmethode (Wiederbeschaffung vs. Restwert) in der Fernmeldeverordnung festgehalten sei und damit dem Entscheid des Bundesrats unterstehe. In der Folge verlangte Filippo Lombardi (cvp, TI) vom Bundesrat in einer Interpellation Auskunft zu einer möglichen Praxisänderung bei der Bewertung der Netzinfrastruktur. Die Kostenrechnungsmethode sei so anzupassen, dass allen Wettbewerbern der diskriminierungsfreie Netzzugang gewährt werde. Die Regierung wies in ihrer Antwort darauf hin, dass die entsprechende FDV-Revision (Verordnung über Fernmeldedienste) weit fortgeschritten und auf den Herbst 2012 zu erwarten sei.