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Jahresrückblick 2024: Verkehr und Kommunikation

Im Themenbereich «Verkehr und Kommunikation» standen 2024 mehrere grosse und finanzintensive Geschäfte im Bereich des Schienenverkehrs zur Debatte, die Medienberichterstattung dominierte aber der Ausbau der Nationalstrassen, über den im November 2024 abgestimmt wurde (vgl. Abbildung 1 und 2 der APS-Zeitungsanalyse). Nachdem im Januar 2024 gegen den Ausbau das Referendum ergriffen worden war, wurde ein intensiver Abstimmungskampf geführt. Verschiedene Umfragen prognostizierten einen knappen Ausgang der Abstimmung, schliesslich lehnte die Stimmbevölkerung den Ausbauschritt im November an der Urne mit 52.7 Prozent Nein-Stimmen ab. Nach dieser Ablehnung der Vorlage verblieben bis Jahresende verschiedene offene Fragen, etwa zum weiteren Vorgehen gegen Staus und Ausweichverkehr sowie auch zur Notwendigkeit einer Verkehrswende und der Förderung klimaneutraler Mobilität.

Im Parlament hingegen wurden die wortreichsten Debatten im Themenbereich des Schienenverkehrs geführt. So beriet zunächst der Ständerat die Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG), mit welcher der Gütertransport auf der Schiene und mit dem Schiff gestärkt, die Wirtschaftlichkeit des Schienengüterverkehrs verbessert sowie die Nachhaltigkeit von Gütertransporten gesteigert werden sollten. Der Ständerat unterstützte die Revisionspläne des Bundesrats, der Nationalrat wird voraussichtlich 2025 über die Totalrevision beraten.

Im Themenbereich der Eisenbahn stand 2024 als eines der wichtigsten Geschäfte das Aushandeln eines neuen Zahlungsrahmens für die Finanzierung von Betrieb und Substanzerhalt der Bahninfrastruktur auf dem Programm des Parlaments. Die beiden Kammern stellten sich hinter den vom Bundesrat beantragten Zahlungsrahmen in der Höhe von CHF 16.4 Mrd. für die Jahre 2025 bis 2028 und verabschiedeten das Geschäft in der Wintersession. Ebenfalls finalisierte das Parlament im Berichtsjahr die Änderung des Bundesgesetzes über die SBB (SBBG). Nach zwei intensiven Runden der Differenzbereinigung wurde beschlossen, dass die SBB einen einmaligen Kapitalzuschuss erhält, um die Verluste der Covid-19-Krise auszugleichen, und dass die Darlehensvergabe des Bundes angepasst wird, um die Verschuldung der SBB zu stabilisieren. In Anbetracht der angespannten Bundesfinanzen entschied das Parlament aber, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Kapitalzuschuss von CHF 1.15 Mrd. auf CHF 850 Mio. zu reduzieren. Im Bereich der Eisenbahn schlossen die Räte im März 2024 ferner die Beratungen zu den Änderungen an den Ausbauschritten 2025 und 2035 sowie zum ersten Entwurf der Strategie Bahn 2050 ab. Ende November 2024 berichteten die Medien, dass der zuvor beschlossene Ausbauschritt 2035 statt CHF 16 Mrd. wohl zusätzliche CHF 14 Mrd. kosten werde.

In der Verkehrspolitik stand 2024 auch die Verkehrsverlagerung zur Debatte. Dabei nahm der Nationalrat vom Verlagerungsbericht 2023 Kenntnis, welchen der Bundesrat im Vorjahr veröffentlicht hatte. Der Bericht stellte bei der Verlagerung von der Strasse auf die Schiene eine Stagnierung fest, woraufhin die KVF-NR mehrere Vorstösse lancierte, um das Erreichen des Verlagerungsziels zu fördern. Zwei dieser Vorstösse fanden im Berichtsjahr Zustimmung in beiden Räten (Mo. 24.3390 und Mo. 24.3389).

2024 diskutierten National- und Ständerat verschiedene Anliegen der klimaneutralen Mobilität in unterschiedlichen Verkehrsbereichen. So befürworteten zum Beispiel beide Räte eine vereinfachte Umrüstung von Gebrauchswagen auf einen Elektroantrieb, der Nationalrat stimmte einer Klärung der rechtlichen Grundlagen für Ladeinfrastruktur von Elektroautos zu und der Bundesrat veröffentlichte einen Bericht dazu, wie klimaneutrales Fliegen bis 2050 erreicht werden kann. Auch der Ausbau der Veloinfrastruktur wurde in zwei Postulatsberichten (Po. 19.4631; Po. 22.3638) gewürdigt. Weniger Erfolg hatte hingegen eine Standesinitiative des Kantons Zürich, welche die Einführung einer Kerosinsteuer gefordert hatte: Beide Ratskammern lehnten das Anliegen ab.

Im Themenbereich Post und Telekommunikation stand 2024 die Post aufgrund der von der Postleitung vorgeschlagenen Sparmassnahmen in der Kritik, wobei die Medien insbesondere die Schliessung von Poststellen kritisch beleuchteten. Einen Abbau beim Grundversorgungsauftrag – beispielsweise durch die Reduktion des A-Post-Angebots – vertagte der Bundesrat schliesslich. Das Parlament diskutierte im Berichtsjahr ferner diverse Vorstösse, welche den Grundversorgungsauftrag schützen wollten sowie eine stärkere Kontrolle der strategischen Ausrichtung und Unternehmensführung der Post bezweckten. Diese Debatte rund um die Post schlug sich auch in der Medienberichterstattung nieder: Der Anteil an Medienberichten zum Thema nahm im Vergleich zum Vorjahr deutlich zu (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Jahresrückblick 2024: Verkehr und Kommunikation
Dossier: Jahresrückblick 2024

Mit einem Postulat forderte Marianne Maret (mitte, VS) den Bundesrat auf zu prüfen, ob neue Massnahmen gegen unerwünschte Anrufe notwendig seien. Mit der Revision des FMG, die 2021 in Kraft trat, sowie dem UWG seien zwar Schritte zur Bekämpfung unerwünschter Werbeanrufe und zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten unternommen worden, die Callcenter würden die Gesetzgebung aber weiterhin an verschiedenen Stellen umgehen. Dadurch sei die Anzahl unerwünschter Anrufe noch immer hoch und die Unternehmen, die den Telefonmissbrauch begingen, entkämen einer strafrechtlichen Verfolgung. Der Bundesrat unterstützte Marets Anliegen, welches in einer ohnehin geplanten weiteren Revision des FMG aufgegriffen werden könne. Dieser Empfehlung folgte der Ständerat und überwies das Postulat stillschweigend an den Bundesrat.

Unerwünschte Anrufe. Braucht es neue Massnahmen? (Po. 24.3632)

In einer Motion forderte die KVF-NR, dass der Grundversorgungsauftrag und Tätigkeitsbereich der Post vor einem weiteren Um- und Abbau geklärt werden solle. Die Motion forderte zudem, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, damit weniger Poststellen geschlossen werden, die Postzustellung in Kleinsiedlungen nicht eingestellt und die Zustellungspünktlichkeit von Briefen und Paketen nicht reduziert wird.

In der Herbstsession 2024 argumentierten die Kommissionssprecher Quadri (lega, TI) und Roth im Nationalrat, dass Post und Bundesrat einen Abbau der Grundversorgung sowie Anpassungen der Postverordnung angekündigt hätten, ohne dass das Parlament ein Mitspracherecht habe. Mit der Motion fordere die Kommission, dass keine weiteren Anpassungen an der Postverordnung möglich sind, bis das Postgesetz gesamthaft revidiert werde und das Parlament über die Ausgestaltung des Grundversorgungsauftrags mitbestimmen könne. Die von der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen (keine Enthaltung) beschlossene Motion kritisiere dabei nicht den Inhalt der Massnahmen, sondern dass die Anpassung der Postverordnung ohne die Kontrolle des Parlaments vorgenommen werden solle, so die Kommissionssprecher.
Die Kommissionsminderheit – im Rat vertreten durch Damien Cottier (fdp, NE) – beantragte die Ablehnung der Motion. Der Post müsse die Flexibilität zugestanden werden, ihr Angebot veränderten Ansprüchen der Bevölkerung anzupassen. Die Kommissionsminderheit unterstütze mit der Ablehnung aber keine drastischen Kürzungen beim Grundversorgungsauftrag. Diese ablehnende Haltung vertrat auch Bundesrat Albert Rösti: Mit der Annahme der Motion würden «jegliche Entwicklungen der Post blockiert» und ein grosser finanzieller Mehraufwand entstehen. Auch werde die geplante Anpassung der Postverordnung im folgenden Jahr in einer Vernehmlassung zur Debatte gestellt. Eine Revision des Postgesetzes stellte Rösti spätestens 2028 in Aussicht. Bis dahin seien punktuelle Anpassungen wie beispielsweise die Einführung des elektronischen Briefs zwingend notwendig, um die Leistungsfähigkeit und Eigenwirtschaftlichkeit der Post zu erhalten.
Nach einer Debatte über die Schliessung von Poststellen sowie die Übernahme von Postdienstleistungen durch Detailhandelsgeschäfte stellte sich der Nationalrat schliesslich hinter die KVF-NR und nahm die Motion mit 113 zu 60 Stimmen an. Die ablehnenden Stimmen stammten aus den geschlossen stimmenden Fraktionen von FDP und GLP, aus rund der Hälfte der Mitte-Fraktion, aus einer Minderheit der SVP-Fraktion sowie von einem Mitglied der Grünen.

Grundversorgungsauftrag und Tätigkeitsbereich der Post vor weiterem Um- und Abbau klären (Mo. 24.3816)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post
Dossier: Debatte über den Grundversorgungsauftrag der Post 2024

En février 2024, le mot circule que Swisscom souhaite s'étendre en Italie en acquérant Vodafone Italia pour 8 milliards d'euros. Pour le Conseil fédéral «des prises de participation à l’étranger sont possibles si elles renforcent l’activité principale de l’entreprise en Suisse ou si elles obéissent à une autre forme de stratégie industrielle». Alors que Swisscom possède déjà Fastweb – offre en fibre optique – en Italie, l'acquisition de Vodafone – groupe de téléphonie mobile – lui permettrait de proposer un spectre de services plus large et de devenir le numéro deux de la télécommunication dans le sud des Alpes – Le Temps 16 mars. Aussi, le chiffre d'affaires de Swisscom à l'étranger augmenterait drastiquement. Avant de racheter Vodafone, presque un quart du chiffre d'affaires de Swisscom provenait d'Italie. Avec Vodafone sous son aile, l'entreprise, à 51 pour cent étatique, verrait entre 40 et 50 pour cent de son chiffre d'affaires émaner du réseau italien. Toutefois, des préoccupations ont été relevées, notamment sur la hauteur de l'investissement. Alors que la Weltwoche a souligné que Swisscom n'avait pas beaucoup de marge financière, La Liberté du 5 mars a écrit que la reprise de Vodafone pourrait doubler l’endettement de Swisscom, passant à CHF 15.3 milliards. Elle a aussi invité à la comparaison en invoquant la reprise de Crédit Suisse par UBS qui avait coûté CHF 3 milliards. De plus, la concurrence n'est pas nulle sur le sol italien, notamment avec l'entreprise de télécommunication Iliad, dont le propriétaire, Xavier Niel, est aussi présent en Suisse sous le nom de Salt.
Ainsi, une alliance entre l'UDC, les Verts-libéraux et les PLR souhaite une privatisation de Swisscom. Cette alliance avance que son expansion en Italie ne fait pas partie de ses tâches. Des objets ont été déposés au Parlement par Jürg Grossen (pvl, BE) (Mo. 24.3358) et Barbara Schaffner (pvl, ZH) (Po. 24.3332), afin d'aborder la privatisation de l'entreprise de télécommunication sous la coupole. Selon l'éditorial du Temps du 17 mars, sur le court terme, une privatisation serait une bonne idée: si ça tourne au fiasco en Italie, pas besoin d'essuyer les pertes et l'Etat et la Confédération pourrait encaisser une dizaine de milliards de francs en vendant ses actions. Aussi, Swisscom n’aurait plus de comptes à rendre au Conseil fédéral. Cependant, sur le long terme, des conséquences sur le réseau national – notamment des «régions dites périphériques», l'emploi et le service pourraient survenir, surtout si Swisscom est racheté par un acteur étranger.
Le rachat de Vodafone par Swisscom pour CHF 7.7 milliards a été officialisé par Rome en mai 2024. Le changement de main est prévu pour le premier trimestre de 2025 et les dividendes de Swisscom devraient augmenter d'ici 2026 (basé sur 2025), passant de CHF 22 actuellement à CHF 26, selon le géant bleu.

Swisscom et l'Italie
Dossier: Debatte über den Grundversorgungsauftrag der Post 2024

In der Sommersession 2024 beriet der Nationalrat eine Motion Guggisberg (svp, BE) mit dem Titel «Stärkung der Postaufsicht statt Zuständigkeitschaos». Die Motion forderte vom Bundesrat, dass eine einheitliche Aufsichtsbehörde für die Post geschaffen wird. Bisher seien die Zuständigkeiten zur Beaufsichtigung der Post nicht ausreichend geklärt. Eine verstärkte Kontrolle ist laut Guggisberg notwendig, um die Investitionsstrategie der Post sowie die Erbringung des Grundversorgungsauftrags durch die Post zu überprüfen und zu sichern.
Bundesrat Albert Rösti beantragte die Ablehnung der Motion. Zwar teile der Bundesrat die Ansicht, dass die Zuständigkeiten bei der Beaufsichtigung der Post geklärt werden müssen, er erachte die Motion aber nicht als das richtige Mittel dafür. Denn zum einen seien mehrere Beschwerdeverfahren hängig, welche Aufschluss über die rechtliche Auslegung des Postgesetzes betreffend Aufsichtsbehörden geben sollen. Zum anderen habe der Bundesrat das UVEK damit beauftragt, den Grundversorgungsauftrag der Post grundlegend zu überprüfen; in diesem Rahmen seien auch Anpassungen an den Zuständigkeiten für die Aufsicht über die Post denkbar.
Die Ratsmehrheit stellte sich schlussendlich hinter Guggisberg und nahm die Motion mit 111 zu 81 Stimmen (bei 1 Enthaltung) an. Gegen die Motion hatten die Fraktionen der Grünen und der SP sowie die Mehrheit der Mitte-Fraktion und ein Mitglied der FDP.Liberalen-Fraktion gestimmt.

Stärkung der Postaufsicht statt Zuständigkeitschaos (Mo. 22.3950)
Dossier: Debatte über den Grundversorgungsauftrag der Post 2024

In der Sommersession 2024 befasste sich der Ständerat mit einem Postulat Michel (fdp, ZG). Ziel des Postulats war es, mögliche Rahmenbedingungen für ein innovatives Umfeld für KI-Testing und -Förderung in der Schweiz festzuhalten. Der Bundesrat hatte das UVEK Ende 2023 bereits damit beauftragt, bis Ende 2024 einen Bericht über Regulierungsansätze von künstlicher Intelligenz (KI) in der Schweiz zu erarbeiten. Michel forderte in seinem Postulat, dass vier zusätzliche Aspekte in diesen Bericht aufgenommen werden. Erstens sollte eine mögliche Gesetzgebung für die Entwicklung von KI dargelegt werden. Dazu sollten zweitens auch mögliche Massnahmen zur Förderung eines «innovationsfreundlichen Umfelds» für KI in der Schweiz erarbeitet werden. Weiter sollte eine Übersicht über bestehende und potentielle finanzielle Fördermittel für die Entwicklung gesellschaftlich und wirtschaftlich relevanter KI-Programme gegeben werden. Viertens sollte schliesslich geprüft werden, ob sich die Schweiz dem Programm «Digital Europe Programm» anschliessen könnte.
Der Bundesrat begrüsste Bregys Anliegen und beantragte die Annahme des Postulats. Der Ständerat folgte dieser Empfehlung stillschweigend und überwies das Postulat.

Innovatives Umfeld für KI-Testing und -Förderung (Po. 24.3140)

Mit dem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 beantragte der Bundesrat die Abschreibung des Postulats der KVF-SR zur Nutzung von Millimeterwellen im Mobilfunkbereich. Der Bundesrat hatte im November 2023 einen Bericht zum Thema präsentiert, in welchem die Anliegen des Postulats aufgenommen worden waren.
Der Ständerat genehmigte die Abschreibung des Postulats in der Sommersession 2024.

Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone (Po. 21.3596)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Im Sommer 2024 schrieb der Nationalrat im Rahmen des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 das Postulat Vitali (fdp, LU) – welches von Marcel Dobler (fdp, SG) übernommen worden war – zur Verbesserung der Verhältnismässigkeit im BÜPF ab. Der Bundesrat verwies in seinem Antrag auf Abschreibung auf den im Oktober 2023 veröffentlichten Bericht zum Thema und betrachtete das Postulat somit als erfüllt.

Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Po. 19.4031)

In der Sommersession 2024 schrieb der Nationalrat das Postulat der KVF-NR zur Hochbreitbandstrategie des Bundes ab. Der Bundesrat hatte im Juni 2023 einen entsprechenden Bericht veröffentlicht und eine Gigabitstrategie in Aussicht gestellt, womit der Nationalrat das Anliegen des Postulats als erfüllt erachtete.

Hochbreitbandstrategie des Bundes (Po. 21.3461)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

National- und Ständerat genehmigten in der Sommersession 2024 die Abschreibung einer Motion Graf-Litscher (sp, TG) zur Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung. Der Bundesrat hatte im Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 festgehalten, dass das UVEK bis 2030 CHF 8 Mio. für die Unterstützung von Forschungsprojekten im Bereich der Mobilfunkstrahlung mobilisieren will. Eine erste Phase der Projektförderung sei bereits in Planung und werde mit CHF 3 Mio. unterstützt. Die Räte erachteten das Anliegen der Motion damit als erledigt.

Förderung der Forschung zu Mobilfunk und Strahlung
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

Mit der Veröffentlichung des Postulatsberichts «Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren» erachtete der Nationalrat das Anliegen des Postulats Pult (sp, GR) als erledigt und genehmigte dessen Abschreibung. Der Bundesrat hatte im Bericht verschiedene Massnahmen präsentiert, wie digitale Netzwerke besser geschützt werden können.

Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren (Po. 20.3984)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Nachdem die KVF-SR entgegen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative Bellaïche (glp, ZH) keine Folge gegeben hatte, gelangte die Initiative zur erneuten Prüfung an die KVF-NR. Die Initiantin hatte eine Präzisierung des Postgesetzes gefordert, sodass Essenslieferdienste von der Meldepflicht für Postdienstleistungen ausgenommen würden.
Die KVF-NR beschloss zunächst im November 2023 mit 13 zu 11 Stimmen ohne Enthaltung, den Entscheid über Bellaïches Anliegen zu vertagen. Eine relevante Verfügung sei angefochten und vom Bundesgericht noch nicht abschliessend behandelt worden.
Im Februar 2025 liess die KVF-NR sodann in einer Medienmitteilung verlauten, dass sie ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen (keine Enthaltungen) beantragt, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit sei weiterhin der Ansicht, dass im Postgesetz Klärungsbedarf bestehe. Eine Minderheit der KVF-NR sah hingegen keinen solchen Handlungsbedarf.

Anwendungsbereich des Postgesetzes. Präzisierung (Pa. Iv. 21.505)

Im März 2024 beriet der Nationalrat eine Motion Jauslin (fdp, AG), die forderte, die Post auf den Leistungsauftrag zu trimmen. Der Motionär war der Ansicht, dass sich die Post immer weniger auf ihren in der Verfassung festgehaltenen Leistungsauftrag fokussiere und vermehrt in privatwirtschaftliche Märkte investiere. Jauslin erachtete diese Investitionen teilweise als zweifelhaft und bemängelte, dass diese durch den Leistungsauftrag quersubventioniert würden. Konkret forderte die Motion, dass ein Genehmigungsverfahren für Unternehmensakquisitionen durch die Post konzipiert werde. Dabei sollten Investitionen ab einer gewissen Höhe auf ihre Wirtschaftlichkeit geprüft, interne Finanzflüsse offengelegt sowie die Governance der Post gestärkt werden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Laut Albert Rösti ist der Bundesrat nicht die geeignete Behörde, um die Akquisitionen der Post zu überprüfen, auch wenn diese im Einzelfall tatsächlich zu hinterfragen seien. Weiter wies Rösti darauf hin, dass die Führungsstruktur der Post im Rahmen einer Motion Rechsteiner (mitte, AI) bereits geprüft werde. Der Bundesrat sei aber generell der Ansicht, dass sich der Public-Governance-Ansatz für die Post bewähre und nur vereinzelt Anpassungen nötig seien.
Der Nationalrat stellte sich hingegen mit 112 zu 80 Stimmen bei 1 Enthaltung hinter die Motion, womit diese zur Beratung an den Ständerat überwiesen wurde. Die ablehnenden Stimmen stammten aus den geschlossenen Fraktionen der SP und der Grünen sowie von einer Mehrheit der Mitte-Fraktion.

Die Post für den Leistungsauftrag trimmen (Mo. 22.3226)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post
Dossier: Debatte über den Grundversorgungsauftrag der Post 2024

Der Ständerat beriet in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat eine Motion Birrer-Heimo (sp, LU) zur Einführung von Preisobergrenzen für das internationale Roaming. Für die KVF-SR beantragte Josef Dittli (fdp, UR), die Motion abzulehnen. Einen weitgehend gleichlautenden Vorstoss habe die kleine Kammer bereits in der Herbstsession 2023 verworfen. Der Kontext habe sich seither nicht verändert: Erstens habe der Bundesrat, wie im FMG festgehalten, gar nicht nicht die Möglichkeit, unilateral Preisobergrenzen festzulegen. Dies könne nur basierend auf internationalen Vereinbarungen passieren. Und zweitens seien sowohl die Roamingkosten als auch die entsprechende Anzahl Beschwerden bei der Schlichtungsstelle seit mehreren Jahren rückläufig. Bundesrat Albert Rösti teilte die Meinung der KVF-SR und beantragte, die Motion abzulehnen.
Der Ständerat folgte dem Antrag von Kommission und Bundesrat und lehnte die Motion stillschweigend ab, womit das Anliegen erledigt war.

Preisobergrenzen für das internationale Roaming (Mo. 21.4627)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 als Zweitrat mit einer Motion der FDP.Liberalen-Fraktion zur Fortführung der Modernisierung der Post.
Im Namen der KVF-SR erläuterte Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU), dass sich die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen gegen die Motion ausgesprochen habe. Die Kommissionsmehrheit sei der Ansicht, dass das Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit der Post bereits ausreichend im Postgesetz geregelt sei. Die Motion hätte schlussendlich nur symbolischen Charakter. Auch sei es nicht Aufgabe des Bundesrats, die konkrete Strategie der Post festzulegen, sondern mit den strategischen Zielen die allgemeine Stossrichtung der Unternehmensstrategie vorzugeben. Gmür-Schönenberger ergänzte zudem, dass Vorarbeiten für eine Änderung des Postgesetzes laufen würden und das Parlament somit zu einem späteren Zeitpunkt vertieft und in einem grösseren Kontext über die zukünftige Ausrichtung der Post beraten könne.
Eine relativ grosse Minderheit der KVF-SR – im Rat vertreten durch Hans Wicki (fdp, NW) – sprach sich freilich für die Annahme der Motion aus. Der Bundesrat habe als Eigner der Post die Aufgabe, deren Ausrichtung und somit auch deren Eigenwirtschaftlichkeit und Modernisierung zu steuern. Das Instrument dafür seien die strategischen Ziele. Die Minderheit war der Ansicht, dass es in Anbetracht der anstehenden Revision des Postgesetzes wichtig sei, «auch auf strategischer Ebene für die weitere Entwicklung in diesem Punkt Klarheit zu haben».
Bundesrat Albert Rösti erläuterte wiederum, dass die Motion der Revision des Postgesetzes vorgreife. Auch seien im Rahmen der strategischen Ziele der Post für die Jahre 2021-2024 bereits erste Massnahmen für eine Modernisierung der Post beschlossen worden.
Der Ständerat stellte sich schlussendlich hinter Kommissionsmehrheit und Bundesrat. Die kleine Kammer sprach sich mit 23 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen gegen die Motion aus. Die Ratsmitglieder von SVP und FDP hatten die Motion allesamt befürwortet, was jedoch nicht für eine Ratsmehrheit ausreichte. Somit war das Anliegen der FDP.Liberalen-Fraktion erledigt.

Fortführung der Modernisierung der Post (Mo. 21.3739)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post
Dossier: Debatte über den Grundversorgungsauftrag der Post 2024

In der Frühjahrsession 2024 berietet das Parlament zwei Motionen zum Leistungsauftrag der Post, insbesondere zu deren Investitionen in privatwirtschaftliche Märkte. Die erste Motion Rechsteiner (mitte, AI) beriet der Ständerat. Der Motionär forderte Massnahmen, um die Akquisitionen der Post innerhalb des Leistungsauftrags zu halten. Würde die Post zukünftig Investitionen ausserhalb ihres Leistungsauftrags tätigen, müsste sie ab einer gewissen Investitionshöhe eine Genehmigung des Bundesrats einholen.
Eine knappe Mehrheit der KVF-SR (mit Stichentscheid der Präsidentin bei 6 zu 6 Stimmen) empfahl, die Motion abzulehnen. Marianne Maret (mitte, VS) erklärte die Position der Kommissionsmehrheit damit, dass eine Annahme eine übermässige Einschränkung der Post durch die Politik bedeuten würde. Der Bundesrat gebe die strategischen Ziele der Post vor, die operative Umsetzung sei aber in der Kompetenz der Post. Zudem müsse die Post dem Bundesrat bereits mit verschiedenen Instrumenten Bericht erstatten.
Der Bundesrat teilte die Ansicht der Kommissionsmehrheit. Bundesrat Albert Rösti gab im Rat an, dass sich die Auslagerung der bundesnahen Betriebe sowie die Corporate-Governance-Strategie grundsätzlich bewährt habe. Eine Investitionsprüfung, wie sie die Motion fordere, könne der Bundesrat «fachlich und zeitlich» nicht durchführen. Auch seien bereits Massnahmen in Arbeit, um die Strategie der Post zu überarbeiten.
Die Kommissionsminderheit war der Ansicht, dass die Post durch ihre Nähe zum Bund spezielle Rechte und Pflichten habe, die sie auch einhalten müsse, wie Hans Wicki (fdp, NW) erläuterte. Der Bund müsse als Eigner der Post bei gewissen Investitionen ein Vetorecht haben, da er allfällige Risiken mittrage und die privatwirtschaftliche Wettbewerbspolitik gewährleisten solle. Die Kommissionsminderheit beantragte ihrem Rat, die Motion anzunehmen.
Der Ständerat schloss sich schliesslich der Kommissionsminderheit an und nahm die Motion mit 23 zu 17 Stimmen ohne Enthaltungen an, womit sie zur Umsetzung an den Bundesrat überwiesen wurde. Die Ratsmitglieder von SVP, FDP und GLP sowie von Teilen der Mitte hatten sich gegen die Motion ausgesprochen, während sie bei SP und Grünen Zuspruch fand.

Akquisitionen innerhalb des Leistungsauftrags halten (Mo. 21.4595)
Dossier: Poststellennetz und strategische Ausrichtung der Post
Dossier: Debatte über den Grundversorgungsauftrag der Post 2024

Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession 2024 ein Postulat Christ (glp, BS) mit dem Titel «Keine Versorgungslücken im Mobilfunk mehr!». Die Postulantin forderte vom Bundesrat einen Bericht zu Funklöchern im Schweizer Mobilfunknetz und dazu, wie diese geschlossen werden können. Der Mobilfunk sei mittlerweile eine kritische Infrastruktur für Privatpersonen und Wirtschaft. Da aber vermehrt Mobilfunkantennen abgebaut würden, entstünden laut Christ neue Versorgungslücken. Weiter fehle im FMG eine Regelung bezüglich der Nutzung von Grund und Boden im Besitz der öffentlichen Hand für den Bau von Mobilfunkantennen. Hingegen bestehe eine solche Grundlage beispielsweise für den Ausbau von Glasfaserleitungen. Der Bundesrat soll laut der Postulatin in seinem Bericht deshalb auch darlegen, ob und wie das FMG in diesem Bereich präzisiert werden könnte und ob die Verantwortlichkeiten zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden bei Bau und Unterhalt von Mobilfunkantennen angepasst werden müssten.
Das Postulat wurde von Benjamin Giezendanner (svp, AG) und Michael Töngi (gp, LU) bekämpft. Töngi erläuterte, dass er das Postulat als nicht nötig erachte. Die Erschliessung durch das Mobilfunknetz sei in der Schweiz ausreichend. Zudem sah Töngi bei einer Annahme des Postulats die Einsprachemöglichkeit von Gemeinden gegen den Bau neuer Mobilfunkanlagen auf öffentlichem Grund gefährdet. Giezendanner verzichtete auf ein Votum.
Der Bundesrat sprach sich demgegenüber für die Annahme des Postulats aus. Bundesrat Albert Rösti anerkannte das Problem zunehmender Funklöcher und die vermehrten Probleme von Mobilfunkanbietenden, geeignete Standorte für Funktantennen zu finden.
Der Nationalrat sprach sich mit 104 zu 83 Stimmen ohne Enthaltung für die Annahme des Postulats aus, womit es an den Bundesrat überwiesen wurde. Die ablehnenden Stimmen stammten allesamt von der SVP und den Grünen, welche ausgenommen einer SVP-Stimme geschlossen gegen das Postulat stimmten.

Keine Versorgungslücken im Mobilfunk mehr! (Po. 23.3764)

Die KVF-SR beriet im August 2023 eine parlamentarische Initiative Bellaïche (glp, ZH), die forderte, dass der Anwendungsbereich des Postgesetzes präzisiert wird. Konkret sollten Kurierdienste für schnell verderbliche Lebensmittel nicht mehr dem Postgesetz unterstellt werden. Die KVF-SR stellte zunächst aber weiteren Klärungsbedarf fest, da eine Diskrepanz zwischen der Auslegung des Postgesetzes durch die PostCom und dem Wortlaut der Postverordnung bestehe: In der Postverordnung würden Kurier- und Expresspostsendungen bereits von der Meldepflicht gemäss Postgesetz ausgenommen.
Im Januar 2024 liess die KVF-SR dann verlauten, dass zwei Urteile des Bundesverwaltungsgerichts die rechtliche Situation geklärt hätten. Das Vermitteln von Essenslieferungen über Internetplattformen stelle laut den Urteilen keinen Postdienst dar und sei darum vom Postgesetz ausgenommen. Die Kommission sah das Anliegen der Initiantin somit als obsolet an und gab der parlamentarischen Initiative einstimmig keine Folge.

Anwendungsbereich des Postgesetzes. Präzisierung (Pa. Iv. 21.505)

Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession 2023 mit den Differenzen, die der Ständerat bei der Botschaft zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen geschaffen hatte. Diese Differenzen betrafen zwei geringfügige Änderungen im Gesetzestext. Priska Wismer-Felder (mitte, LU) und Valérie Piller Carrard (sp, FR) beantragten im Namen der WBK-NR, dem Ständerat in den beiden Punkten zu folgen. Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stellte sich hinter die beiden Änderungen, welche lediglich technischer Natur seien und am Kern der Vorlage nichts ändern würden.
Nachdem alle Fraktionen auf ein Votum verzichtet hatten, nahm der Nationalrat die vom Ständerat vorgeschlagenen Änderungen diskussionslos an.

In der Schlussabstimmung herrschte in beiden Räten bei 198 bzw. 44 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen Einstimmigkeit, womit das Geschäft erledigt war.

Bundesgesetz zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen (BRG 22.021)

In Erfüllung eines überwiesenen Postulats Pult (sp, GR) verabschiedete der Bundesrat im Dezember 2023 einen Bericht mit dem Titel «Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren».
Gemäss dem Bericht sind digitale Netzwerke zentral für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik. Diese Systeme könnten aber beispielsweise durch Cyberangriffe bedroht werden, was insbesondere bei kritischen Infrastrukturen eine grosse Gefahr darstelle. Erste Schritte zum Schutz digitaler Netzwerke seien bereits in der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2023 sowie in der nationalen Cyberstrategie 2023 getroffen worden. Der Bundesrat sehe es aber als notwendig an, weitere Massnahmen zu ergreifen und wo nötig die Gesetzgebung anzupassen.
Konkret stellte er eine Anpassung des FMG in Aussicht, angelehnt an die 5G-Toolbox der EU. Dazu sollten vier Massnahmenbereiche im Zentrum stehen. Erstens sollte die Sicherheit der Fernmeldeinfrastruktur erhöht werden. Dazu könnten beispielsweise die Telekommunikationsbetreiberinnen und -betreiber dazu verpflichtet werden, ihre Fernmeldeinfrastruktur durch verschiedene Lieferantinnen und Lieferanten ausstatten zu lassen, oder die Sicherheitsanforderungen bei der Neuausschreibung der Mobilfunkfrequenzen könnten erhöht werden. Zweitens sollte der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, die Beschaffung, die Einrichtung und den Betrieb von «risikobehafteter Ausrüstung» – etwa bei als problematisch eingestuften Lieferantinnen oder Lieferanten oder bei solchen, die unter der Kontrolle eines anderen Landes stehen – verbieten zu können, wenn ein konkretes geopolitisches Risiko vorliegt. Drittens sollten die Prüfungs- und Zertifizierungskapazitäten für digitale Infrastruktur durch den Bund erhöht werden. Dazu werden laut dem Bericht bereits nationale Kontroll- und Zertifizierungsstellen durch den Schweizer Cybersicherheitssektor ausgebaut. Schliesslich soll gemäss dem Bericht auch die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit gestärkt werden.

Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren (Po. 20.3984)
Dossier: Schutz kritischer Infrastrukturen

Der Ständerat befasste sich im Dezember 2023 mit der bundesrätlichen Botschaft zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen im Immaterialgüterrecht. Für die WBK-SR liess Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) verlauten, dass die Kommission den Entwurf des Bundesrats wie bereits der Nationalrat grundsätzlich begrüsse. Mittlerweile sei der Kommission aber von Seiten der Verwaltung mitgeteilt worden, dass an zwei Stellen des Gesetzes Anpassungsbedarf bestehe. Erstens war im Gesetz vorgesehen, dass die gefälschte Ware entweder vernichtet wird oder die Fälschung den Antragstellerinnen und -stellern bzw. den Rechteinhaberinnen und -inhabern zur Vernichtung überreicht wird. Da diese Übergabe in den allermeisten Fällen per Post und nicht von Hand zu Hand geschehe, sollte die Formulierung von «übergeben» in «überlassen» geändert werden. Zweitens sah der Gesetzesentwurf vor, dass die Antragstellerinnen und -steller oder Rechteinhaberinnen und -inhaber quartalsweise über die «Art und Menge der vernichteten Ware» informiert werden. Laut der Kommissionssprecherin habe sich aber gezeigt, dass der Aufwand für die Benachrichtigung geringer sei, wenn diese gleich nach der Vernichtung erfolgen kann. Die Verwaltung schlug dementsprechend vor, das Wort «vierteljährlich» aus dem Gesetzestext zu streichen. Gmür-Schönenberger beantragte ihrem Rat, diese beiden Änderungen in die Vorlage aufzunehmen und ansonsten dem Entscheid des Nationalrats zu folgen.
Der Ständerat beschloss Eintreten ohne Gegenantrag. Den beiden Anpassungen stimmte die kleine Kammer diskussionslos zu. Die Gesamtabstimmung passierte die Vorlage bei 41 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung einstimmig, womit das Geschäft mit den beiden Änderungen als Differenzen an den Nationalrat überwiesen wurde.

Bundesgesetz zur Einführung eines vereinfachten Verfahrens zur Vernichtung von Kleinsendungen (BRG 22.021)

Im Juni 2023 präsentierte der Bundesrat einen Postulatsbericht zu seiner Hochbreitbandstrategie. Bisher seien Massnahmen ergriffen worden, um in der Schweiz eine flächendeckende Versorgung mit mittleren Bandbreiten (80 Mbit/s) zu gewährleisten. Die Nachfrage nach schnellem und flächendeckendem Internet steige aber mit der fortschreitenden Digitalisierung in allen Branchen sowie im Alltag. Auch belege die Schweiz im europäischen Vergleich bezüglich der schnellsten Internetversorgung einen der hinteren Plätze. Eine Unterversorgung im Hochbreitbandnetz stellte der Bundesrat insbesondere in Randregionen oder schlecht erschliessbaren Gebieten fest. Für die Netzbetreibenden würde es sich wirtschaftlich nicht lohnen, schnelle Internetanschlüsse in diesen Regionen auszubauen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass eine «digitale Stadt-Land-Kluft» entsteht und den Randregionen der notwendige und schnelle Internetzugang verwehrt bleibt.

Um den flächendeckenden Zugang zum Hochbreitbandnetz zu gewährleisten, schlug der Bundesrat ein Förderprogramm vor. In den Regionen, wo der Netzausbau wirtschaftlich nicht rentabel ist, sollte eine staatliche Förderung des Netzausbaus eingeführt werden. Der Bundesrat ging im Bericht davon aus, dass rund 20 Prozent aller Breitbandanschlüsse erneuert werden müssen, um flächendeckend eine schnelle Internetverbindung zu ermöglichen. Die Hälfte dieser Anschlüsse liege in schlecht erschliessbaren Regionen und müsste von der öffentlichen Hand unterstützt werden. Der Bundesrat ging bei einem flächendeckenden Einsatz von Glasfasernetzen von einem Mittelbedarf in der Höhe von CHF 1.4 Mrd. aus. Dazu präsentierte er im Bericht drei Finanzierungsmöglichkeiten: Erstens könnten die Kosten über den ordentlichen Haushalt abgerechnet werden. Zweitens könnten Einnahmen aus der Vergabe von Mobilfunkfrequenzen für das Förderprogramm beansprucht werden. Das Programm könnte zudem mit Geldern der Kantone und Gemeinden ergänzt werden. Generell sollte der Ausbau des Hochbreitbandnetzes aber möglichst günstig umgesetzt werden, was der Bundesrat mit einer wettbewerblichen Ausschreibung der Ausbauprojekte erreichen wollte. Der Bundesrat ging laut dem Bericht davon aus, dass die Förderung des Hochbreitbandnetzes 2028 in Angriff genommen und bis 2033 fertig gestellt werden könne. Das UVEK wurde beauftragt, die Strategie bis Ende 2023 zu konkretisieren.

Im Dezember 2023 beauftragte der Bundesrat das UVEK sodann damit, eine Vernehmlassungsvorlage zum geplanten Förderprogramm – der «Gigabitstrategie» – zu erarbeiten. Inhaltlich sollte die Hochbreitbandstrategie des Bundes gemäss dem Postulatsbericht verfolgt werden. Durch den kombinierten Einsatz von Glasfasernetzen und Funktechnologie (letzteres in dünn besiedelten Gebieten) wurde der Mittelbedarf für die Strategie mit CHF 750 Mio. aber tiefer geschätzt als noch im Postulatsbericht. Die «Gigabitstrategie» sollte primär aus den Einnahmen der Mobilfunkfrequenzvergabe sowie durch ergänzende Gelder der Kantone und der Branche gedeckt werden.

Hochbreitbandstrategie des Bundes (Po. 21.3461)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Nachdem der Ständerat eine Motion der KVF-NR im Dezember 2021 ein zweites Mal sistiert hatte, beriet er sie in der Wintersession 2023. Zentrales Anliegen der Motion war es, die Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf mindestens 80 Megabit pro Sekunde zu erhöhen.
Für die KVF-SR erläuterte Stefan Engler (mitte, GR), dass das Anliegen der Motion inzwischen in verschiedenen Vorstössen aufgegriffen worden sei und die Kommission entsprechend die Ablehnung der Motion beantrage. Allen voran garantiere die Anpassung der Verordnung über Fernmeldedienste ab dem 1. Januar 2024 eine erhöhte Download-Geschwindigkeit für alle Haushalte. Weiter habe der Bundesrat im Bericht zur Hochbreitbandstrategie des Bundes entsprechende Massnahmen dargelegt. Engler unterstrich dabei aber, dass eine rasche Umsetzung des Ausbaus der Hochbreitbandstrategie zentral sei, um mit der fortschreitenden Digitalisierung mitzuhalten. Bundesrat Albert Rösti schloss sich der Argumentation der KVF-SR an und gab ebenfalls an, dass die Forderungen der Motion bereits andernorts aufgenommen worden seien.
Der Ständerat folgte der Empfehlung von Bundesrat und KVF-SR stillschweigend, womit die Motion erledigt war.

Erhöhung der Internet-Mindestgeschwindigkeit in der Grundversorgung auf 80 Megabit pro Sekunde (Mo. 20.3915)
Dossier: Hochbreitband (ab 2019)

Im November 2023 präsentierte der Bundesrat in Erfüllung eines Kommissionspostulats der KVF-SR den Bericht «Mobilfunk im Millimeterwellenbereich», der unter anderem die Zuständigkeiten im Bereich des Mobilfunks aufzeigt. Ein Grossteil der planerischen und organisatorischen Aufgaben liegt demnach beim Bund, während der Vollzug, wie beispielsweise der Bau von Mobilfunkanlagen, den Kantonen und Gemeinden obliegt. Diese breit verteilten Zuständigkeiten stellen laut dem Bundesrat eine Herausforderung dar. Gesamthaft hielt der Bundesrat aber fest, dass die Zuständigkeiten sachgerecht seien, alle beteiligen Akteurinnen und Akteure adäquat einbezogen würden und eine ausreichende Zusammenarbeit zwischen allen beteiligten Branchen und Verwaltungseinheiten bestehe. So könnten sich beispielsweise die Kantone in den Konsultationsverfahren vor der Mobilfunkfrequenzvergabe einbringen. Bezüglich der Nutzung von Forschungsergebnissen liess der Bundesrat verlauten, dass die Resultate zu den Effekten der Millimeterwellen auf die Gesundheit und die Umwelt bereits in die Planung der Mobilfunkinfrastruktur einbezogen würden. Weiter bestünden ausreichend etablierte und transparente Informationskanäle betreffend Mobilfunk und Strahlung. Der Bundesrat schlussfolgerte aus dem Bericht, dass für die Nutzung von Millimeterwellen im Mobilfunkbereich ein entsprechender Bundesratsentscheid nötig wäre. Ein solcher Entscheid ist laut dem Bundesrat aber erst dann denkbar, wenn eine ausreichende wirtschaftliche und gesellschaftliche Nachfrage besteht, was noch nicht der Fall sei. In anderen Bereichen würden Milimeterwellen bereits eingesetzt und reguliert. Der Bundesrat nehme aber auch ernst, dass ein Teil der Bevölkerung kritisch gegenüber der Einführung neuer Millimeterwellentechnologien sei.

Künftige Frequenznutzung für den Mobilfunk im sogenannten Millimeterwellenbereich. Einbezug der Kantone (Po. 21.3596)
Dossier: 5G – Mobilfunk, Strahlung und Gesundheit

In Erfüllung des von Marcel Dobler (fdp, SG) übernommenen Postulats Vitali (dfp, LU) veröffentlichte der Bundesrat im Herbst 2023 einen Bericht, in dem er allfälligen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Verhältnismässigkeit im BÜPF prüfte. Das Postulat hatte Massnahmen gefordert, um die Umsetzung der Überwachungsmassnahmen für Anbieterinnen von Dienstleistungen im Fernmeldebereich (FDA) verhältnismässig ausfallen zu lassen. Der Bundesrat hielt fest, dass die rechtlichen Grundlagen für den Schutz von kleinen und mittleren Anbieterinnen vor teuren Investitionen ausreichend seien, denn das BÜPF auferlege den FDA lediglich umfassende Auskunfts- und Überwachungspflichten und ermögliche es insbesondere KMU, sich von der Pflicht zur aktiven Überwachungsbereitschaft zu befreien. Nur Duldungspflichten hätten zudem Anbieterinnen abgeleiteter Kommunikationsdienste (AAKD), welche beispielsweise Apps zur Videotelefonie oder Nachrichtenübermittlung anbieten. Der Bundesrat schloss daraus, dass auf Gesetzesstufe kein Handlungsbedarf bestehe und lehnte den Vorschlag des Postulats ab, die AAKD vom BÜPF auszuschliessen. Dies hätte schwerwiegende Folgen für die Strafverfolgung und die öffentliche Sicherheit, so die Einschätzung der Regierung. Sie sehe jedoch in der Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) Handlungsbedarf. Dort sollen anlässlich einer laufenden Revision die Kriterien für die Pflichtenreduktion von FDA sowie die erweiterten Pflichten der AAKD angepasst und überdies überprüft werden, ob eine ebensolches «Up- und Downgrade» auch automatisch erfolgen könne, um die finanziellen Kosten für KMU gering zu halten.

Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Po. 19.4031)