Die Hauptverantwortung für den Gewässerschutz tragen somit weiterhin Kantone und Gemeinden, wobei die Bildung von Gemeindeverbänden von besonderer Bedeutung ist. Als führend erweist sich bis jetzt der Kanton Zürich, wo nicht nur der Bau von Abwasserreinigungsanlagen am weitesten gediehen ist, sondern die Regierung auch eine Gesetzesrevision eingeleitet hat, die noch wirksamere Gewässerschutzmassnahmen vorsieht, namentlich die Bewilligungspflicht für alle die Wasserreinheit gefährdenden Vorkehren, ein Interventionsrecht der Behörden gegenüber Privaten und Gemeinden, eine Verschärfung der Strafbestimmungen sowie zusätzliche Subventionsmöglichkeiten. Neben der behördlichen Tätigkeit sind auch private Unternehmungen zu erwähnen, so etwa die Errichtung eines Beobachtungsdienstes zum Schutze von Wasser und Luft, der in der Nordwestschweiz ein Netz von rund 80 Beobachtungsstationen unterhält und die Behörden über auftretende Verunreinigungen informiert, oder die Gründung eines Interkantonalen Vereins Bodensee-Uferreinigung, der sich um die Reinhaltung des Ufergeländes bemüht.