Verfassungsartikel über den Schutz vor Immissionen (BRG 10564)

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Aus dem Vernehmlassungsverfahren zur Frage einer Bundesgesetzgebung über den Immissionsschutz wurden weitere Stellungnahmen bekannt. Für die Aufnahme eines allgemeinen Immissionsschutzartikels in die Bundesverfassung äusserte sich der Vorort gemeinsam mit dem Zentralverband der schweizerischen Arbeitgeber-Organisationen, obwohl ein Teil der dem Schweizerischen Handels- und Industrieverein angehörenden Verbände die bestehende eidgenössische und kantonale Gesetzgebung zur Bekämpfung von Immissionen als genügend betrachtete. Positiv reagierten auch der Schweizerische Gewerkschaftsbund und die Konservativ-christlichsoziale Volkspartei, negativ der Schweizerische Gewerbeverband. Eine Botschaft des Bundesrates wurde vor Jahresende nicht veröffentlicht.

Der vom Bundesrat angekündigte Entwurf zu einem Verfassungsartikel über den Schutz vor Immissionen wurde noch nicht vorgelegt. Forderungen nach Bundesmassnahmen auf diesem Gebiet wurden jedoch weiterhin erhoben. Ein Postulat Schalcher (Po. 10047) (dem.-ev., ZH) setzte sich ganz allgemein dafür ein, dass die Bemühungen um eine Bannung der Gefahren der Technisierung koordiniert würden. Ein besonderes Bundesamt für Immissionsschutz wünschte die Schweizerische Vereinigung für Gesundheitstechnik, die eine ständige Zunahme der Immissionen feststellte. Im Rahmen der Stellungnahmen zur Totalrevision der Bundesverfassung wurde ein Recht auf eine natürliche Umwelt, namentlich auf Ruhe, reine Luft, gesundes Wasser und auf Schutz vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen postuliert. Die Auseinandersetzungen über den Fluglärm sind bereits erwähnt worden.

Les efforts consécutifs à la proclamation de l'année de la nature ont été couronnés par l'adoption aux Chambres d'un article 24 septies sur «la protection de l'homme et de son milieu naturel contre les atteintes nuisibles ou incommodantes». Il vise en premier lieu la protection de l'homme mais aussi celle des animaux et des plantes, de l'air et du sol. Il est destiné à lutter contre la pollution des eaux, contre les odeurs incommodantes, certaines trépidations et divers rayonnements visibles ou invisibles, etc., et plus particulièrement contre la pollution de l'atmosphère et contre le bruit. La Confédération assume la tâche d'élaborer les lois d'exécution y afférentes, alors que l'exécution elle-même en est confiée aux cantons. Le message du Conseil fédéral relatif à l'article 24septies a paru au début mai et a rencontré un écho favorable auprès des organisations politiques et économiques. Le National l'a accepté par 132 voix sans opposition. Seuls quelques socialistes et indépendants auraient préféré un projet qui eût mieux spécifié les compétences de la Confédération. Egalement unanime, le Conseil des Etats a adopté le projet par 37 voix sans opposition.

Der Umweltschutz rückte im Jahre 1971 noch stärker in den Vordergrund des politischen Geschehens. Verschiedene Organisationen traten mit Aufrufen an die Öffentlichkeit. Der Schweizer Zweig des World Wildlife Fund stellte ein 44-Punkte-Programm zum Umweltschutz auf, dem freilich vorgeworfen wurde, es sei nicht genügend sorgfältig überdacht. Die von der Verpackungsindustrie und vom Detailhandel geförderte «Aktion saubere Schweiz» wollte vor allem die Gedankenlosigkeit beim Wegwerfen von Unrat bekämpfen. Die aus dem Eidg. Aktionskomitee gegen den Überschallknall hervorgegangene neu gegründete Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz rief die Bevölkerung auf, Informationen über Umweltverschmutzungen zu liefern. Am bedeutungsvollsten war indessen die Annahme eines neuen Verfassungsartikels 24septies. Dieser Artikel, der den Bund ermächtigt, Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt gegen schädliche oder lästige Einwirkungen zu erlassen und insbesondere die Luftverunreinigung und den Lärm zu bekämpfen, stiess auf keinen organisierten Widerstand. Er wurde in der Volksabstimmung vom 6. Juni von fast 93 Prozent der Stimmenden (1'222'493 Ja, 96'380 Nein. Stimmbeteiligung 37%) und von allen Ständen angenommen.


Abstimmung vom 6. Juni 1971

Beteiligung: 37.85%
Ja: 1'222'493 (92.7%) / Stände: 19 6/2
Nein: 96'380 (7.3%) / Stände: 0

Parolen:
- Ja: FDP, CVP, SP, SVP, LPS, LdU, EVP, PdA, SD, SAV, eco, SBV, SGB, TravS, VSA
- Nein: keine
- Stimmfreigabe: keine