Der Bundesrat hat die Abgasvorschriften für schwere Motorfahrzeuge den ab Oktober des Berichtsjahres geltenden Normen der EU angepasst. Insbesondere wollte die Regierung damit eine Übereinstimmung des zulässigen Russpartikelausstosses erreichen. Im Bereich der Abgasnormen für Personenwagen äusserte der Bundesrat die Absicht, Verschärfungen nur im Gleichschritt mit der EU zu verwirklichen.