In der Vernehmlassung lehnten nur die SP und die Eidg. Kommission für Frauenfragen die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes im jetzigen Zeitpunkt generell ab. Die SP will ihre Zustimmung erst geben, wenn die Verwirklichung verschiedener Verbesserungen wie Mutterschaftsversicherung und -urlaub gesichert ist. Die Eidg. Frauenkommission begründete ihre Ablehnung mit ungenügenden Schutzmassnahmen für Arbeitende mit Familienpflichten. Die Gewerkschaften akzeptierten die Vorlage nur mit äusserster Zurückhaltung. Der SGB erachtete sie als äussersten Kompromiss und nur unter der Bedingung annehmbar, dass die Situation der in der Nacht Arbeitenden tatsächlich verbessert werde. Ebenfalls ja sagte der CNG, drohte aber im Fall wesentlicher Änderungen am Bundesratsentwurf mit dem Referendum. Mit Blick auf Familienleben und Gesundheit schlug die CVP unter anderem vor, alle drei Jahre zu prüfen, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für eine Nachtarbeitsbewilligung weiterhin erfülle. SVP und FDP erachteten vor allem die vorgesehenen Verbesserungen des Arbeitnehmerschutzes als heikel, da sich dahinter eine Neutralisierung der Flexiblisierungsbestrebungen verstecken könnte, und die Vorgaben allzu sehr in die Sozialpartnerschaft eingriffen. Der Vorort hielt fest, mit der Aufhebung des Frauennachtarbeitsverbots sei ein dringliches Anliegen erfüllt, doch dürfe diese Anpassung nicht Anlass zu zusätzlichen kompensatorischen Massnahmen sein. Auch der Gewerbeverband verlangte eine Lockerung des Verbots ohne neue Auflagen.