Mit einer Motion verpflichtete der Freiburger Nationalrat und CNG-Präsident Fasel (cvp) den Bundesrat, im Rahmen der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) die Beratung von Arbeitslosen als eigenständiges Instrument in den Katalog der Präventivmassnahmen aufzunehmen. Unter Hinweis auf die angelaufene 2. Revision des AVIG beantragte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat. Der Nationalrat erachtete diesen Aspekt der Prävention jedoch als derart zentral, dass er den Vorstoss in der verbindlichen Form überwies. Der Entwurf zur Revision des AVIG, welchen der Bundesrat Ende Jahr dem Parlament zuleitete, sieht substantielle Verbesserungen im Bereich der Arbeitsvermittlung vor. Das Beratungs- und Vermittlungsangebot der Arbeitsämter soll durch die Gewährung der entsprechenden finanziellen Mittel professionalisiert werden, wobei die Aus- und Weiterbildung des Beratungspersonals und die Möglichkeit zur Einrichtung regionaler Vermittlungsstellen im Vordergrund stehen. Grundsätzlich soll die Stempelpflicht durch ein regelmässig stattfindendes Vermittlungsgespräch ersetzt werden.