Eine Motion Altherr (fdp, AR) wollte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der bevorstehenden Teilrevision des Heilmittelgesetzes eine Änderung vorzuschlagen, wonach das Schweizerische Heilmittelinstitut bei seinen Verfahren grundsätzlich zur Transparenz verpflichtet ist, sofern keine schützenswerten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen. Der Ständerat nahm diese Motion einstimmig an, obwohl der Bundesrat die bestehenden gesetzlichen Grundlagen, die gängige Praxis sowie die getroffenen Massnahmen im Hinblick auf eine weitestgehende Transparenz für ausreichend erachtete. Dem folgte auch der Nationalrat.