Obgleich die Weltgesundheitsorganisation WHO darauf hinwies, dass die mit dem Rinderwahnsinn verwandte Creuzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) möglicherweise über Bluttransfusionen übertragen werden kann, beschlossen die Behörden in der Schweiz keine zusätzlichen Massnahmen. Erst als ein regelmässiger Blutspender nachweislich an CJK verstarb, wies das BAG das Schweizerische Rote Kreuz an, jene zur Transfusion bestimmten Blutprodukte, die möglicherweise mit dem Blut des verstorbenen Spenders in Kontakt gekommen waren, vom Markt zurückzuziehen. Es gibt aber nach wie vor keinen Früherkennungstest für Träger von CJ-Erregern.
- Schlagworte
- Datum
- 19. Juli 1997
- Prozesstyp
- Verwaltungsakt
- Quellen
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- JdG, 3.4.97; Presse vom 19.7.97, Presse vom 22.7.97
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 05.07.2017
Aktualisiert am 05.07.2017