Der Bundesrat verlängerte den auslaufenden Zulassungsstopp für Ärzte, die über die obligatorische Krankenpflegeversicherung abrechnen können, um weitere drei Jahre bis spätestens Juli 2008. Bis dahin soll nach den Plänen des Bundesrates der Kontrahierungszwang zwischen Leistungserbringern und Krankenversicherern aufgehoben werden.

Dossier: Zulassungsbeschränkung für Ärztinnen und Ärzte (seit 1998)