Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und die Sterbehilfeorganisation Exit unterzeichnete ein 11-seitiges Dokument, das der klaren und transparenten Regelung der organisierten Suizidbeihilfe dienen soll. Das Dokument, das den assistierten Suizid minutiös regelt und damit die Standesregeln festhält, hatte wochenlang für Schlagzeilen in den Medien gesorgt. Eigens festgehalten wurde darin auch die ausschliessliche Verwendung von Natrium-Pentobarbital als Sterbemittel, die Höhe der Entschädigung für Sterbehelfer sowie die Vorschrift einer transparenten Buchhaltung.
- Schlagworte
- Datum
- 11. Juli 2009
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- Presse vom 11.7.09.
von Linda Rohrer
Aktualisiert am 26.04.2016
Aktualisiert am 26.04.2016