Die Suizidhilfe-Vereinbarung, welche die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft und die Sterbehilfeorganisation Exit im Vorjahr zusammen abgeschlossen hatten, war vom Bundesgericht für nichtig erklärt worden. Gegen die beschlossenen Standesregeln hatten konservativ-religiöse Kreise eine Beschwerde an das Bundesgericht gerichtet. Dieses trat zwar auf die Beschwerde nicht ein, hielt aber fest, dass das geltende Recht eine Vereinbarung zwischen Privaten und Strafverfolgungsbehörden ausschliesse.
- Schlagworte
- Datum
- 17. Juni 2010
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Akteure
- Quellen
-
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- TA, 17.6.10.
von Luzius Meyer
Aktualisiert am 19.04.2016
Aktualisiert am 19.04.2016