Eine Motion Teuscher (gp, BE) forderte, dass die Gehälter der oberen Kader bzw. die Entschädigung der Leitungsorgane der Versicherer im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung nach oben begrenzt werden können. Der Bundesrat war der Ansicht, dass kein Anlass bestehe, die Löhne der leitenden Organe der Krankenversicherer zu begrenzen, solange die Versicherer ihre Verwaltungskosten auf das für eine wirtschaftliche Geschäftsführung erforderliche Mass beschränken und beantragte daher die Ablehnung der Motion. Diese Meinung teilte auch der Nationalrat, welcher den Vorstoss mit 112 gegen 58 Stimmen ablehnte.