Für rund 15'000 Personen erlosch auf Beginn des Berichtsjahres der Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu AHV und IV, weil die Krankenversicherungsprämie nicht mehr über die EL, sondern über das Prämienverbilligungssystem finanziert wurde. Da einige Kantone die Einkommensgrenzen für die Anspruchsberechtigung auf Prämienverbilligung sehr tief ansetzten, führte dies dazu, dass viele EL-Bezüger und -Bezügerinnen eine materielle Schlechterstellung in Kauf nehmen mussten, weil sie dadurch den Anspruch auf EL verloren. Angeregt durch verschiedene parlamentarische Vorstösse führte deshalb der Bundesrat auf dem Verordnungsweg eine Neuregelung der EL-Berechtigungsberechnung ab 1.1.1997 ein, nach welcher der Betrag für die Krankenkassenprämien separat ausgewiesen wird.
- Schlagworte
- Datum
- 18. Juni 1996
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- Presse vom 18.6.96; "F. Huber (1996). Auswirkungen des neuen KVG auf die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV", in CHSS, Nr. 1, S. 29 ff.; "U. Portmann (1996). Ergänzungsleistung zu AHV/IV und Verbilligung der Krankenkassenprämie", in CHSS, Nr. 4, S. 195 ff.; Postulat Rechsteiner: Amtl. Bull. NR, 1996, S. 1201
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 11.08.2017
Aktualisiert am 11.08.2017