Die grosse Kammer beriet eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion, welche eine rasche Einführung einer AHV-Schuldenbremse fordert. Diese soll nach der Fiskalregel ausgestaltet werden. Die parlamentarische Beratung der neuen Strategie zur Altersvorsorge könne lange Zeit dauern, zudem sei ihr Scheitern nicht ausgeschlossen, so die Begründung. Je länger aber zugewartet werde, desto tiefer würden die Einschnitte schliesslich sein, denn voraussichtlich gerate die AHV im Jahr 2020 in die roten Zahlen. Der Bundesrat sprach sich gegen eine Auskopplung einzelner Elemente aus der als Gesamtpaket konzipierten Reform aus und beantragte die Ablehnung der Motion. Diese Ansicht fand im Rat jedoch keine Mehrheit: Er nahm den Vorstoss mit 123 zu 58 Stimmen gegen die Opposition des linken Lagers an. Der Ständerat behandelte die Motion im Berichtjahr noch nicht.

In der Herbstsession 2015 beschäftigte sich der Ständerat als Zweitrat mit einer Motion der FDP-Liberalen Fraktion zur raschen Einführung einer AHV-Schuldenbremse. Die Kommission beantragte dem Rat einstimmig, den Vorstoss zusammen mit vier weiteren vom Nationalrat angenommenen Motionen (11.4115, 12.4129, 12.4131, 13.3313), welche ebenfalls die Altersvorsorge betreffen, abzulehnen. Im Zuge der Kommissionsdebatte über die Reform der Altersvorsorge seien die Forderungen aller fünf Motionen mehrmals angesprochen worden, ohne dass beantragt worden wäre, diese im Reformprojekt zu berücksichtigen. Es gelte daher, die entsprechenden Vorstösse abzulehnen. Der Rat folgte diesem Antrag diskussionslos.