Im Februar wurde die Untersuchung einer externen Arbeitsgruppe über die Wirkung des Gleichstellungsgesetzes veröffentlicht. Der Synthesebericht legt dar, dass Frauen in der Privatwirtschaft rund 25% weniger verdienen als Männer. Obschon der Arbeitgeber beweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt, verzichten die meisten Frauen aus Angst vor einer Kündigung oder aus Angst vor einer Exponierung auf eine Klage. Besonders bei sexueller Belästigung bedeutet der Gang vor Gericht in der Regel den Verlust der Arbeit. Der Kündigungsschutz beträgt laut dem Gesetz in diesen Fällen lediglich 6 Monate. Die Untersuchung zeigt, dass die meisten Arbeitsverhältnisse zu Beginn des Prozesses beendet waren. Als weitere Gründe für die geringe Zahl von Klagen werden die mangelnde Lohntransparenz und der schwierige Zugang zu Daten angeführt. Zur Verbesserung der Wirksamkeit des Gesetzes empfiehlt die Arbeitsgruppe unter anderem den Ausbau des Verbandsklagerechts, damit sich die Betroffenen weniger exponieren müssen. Eine Verlängerung des Kündigungsschutzes erachten die Experten nur unter bestimmten Bedingungen für sinnvoll. In einer Stellungnahme zum Synthesebericht hielt der Bundesrat eine Reform des Gesetzes nicht für notwendig.