Mit einer Motion forderte Nationalrätin Maury Pasquier (sp, GE) den Bundesrat auf, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit die Schweiz so rasch wie möglich das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau unterzeichnen und ratifizieren kann. Das Protokoll, das Ende 1999 zur Unterzeichnung aufgelegt worden war, erlaubt zum einen Personen, die wegen ihres Geschlechts diskriminiert werden, Einzel- oder Kollektivbeschwerden beim dafür zuständigen UNO-Ausschuss einzureichen, wenn die innerstaatlichen Rechtsmittel erschöpft sind; zum anderen beinhaltet es ein Untersuchungsverfahren, das es dem Ausschuss ermöglicht, bei schwerwiegenden oder systematischen Verletzungen der Frauenrechte eigene Ermittlungen aufzunehmen. Der Bundesrat beteuerte, dass er voll und ganz hinter den Zielen des Fakultativprotokolls stehe; da die Schweiz gemäss bisheriger Praxis Abkommen aber nur unterzeichnet, wenn sie diese auch ratifizieren kann, müssten vorgängig die Auswirkungen auf die schweizerische Rechtsordnung einlässlich geprüft werden. Aus diesem Grund beantragte er erfolgreich die Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat.