Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-NR) legte ihren Inspektionsbericht zum Vollzug im Flüchtlingsbereich vor und erteilte dabei Bund, Kantonen und Hilfswerken insgesamt gute Noten. Die GPK ortete allerdings zwei Differenzen zwischen ihr und dem BFF. Sie kritisierte die Praxis des Amtes, Asylsuchende ohne Identitätspapiere bei den Empfangszentren zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Ausweis zu beschaffen, da nicht in allen Fällen erwiesen sei, dass die Ausweise in betrügerischer Absicht vernichtet oder versteckt worden seien, weshalb mit diesem Vorgehen durchaus auch völkerrechtswidrige Zustände geschaffen werden könnten. Sie schlug vor, die Flüchtlinge jeweils vorläufig in eine Unterkunft aufzunehmen. Die zweite Differenz betraf die Einschätzung der Gefahren in den Herkunftsländern. Hier sollten die Behörden die Erfahrung und das Wissen der Hilfswerke vermehrt einbeziehen. Generell empfahl die GPK dem Bundesrat, die Kapazitäten im Asylwesen trotz Sparmassnahmen nicht weiter zu reduzieren und die gegenwärtige Entspannung im Asylbereich zur Vorbereitung auf neue Flüchtlingsströme zu nutzen. Die GPK verlangte im November vom EJPD einen Bericht zu den – im Asylverfahren oftmals ausschlaggebenden – Botschaftsabklärungen insbesondere in der Türkei, da diese möglicherweise den Anforderungen der Objektivität nicht immer entsprechen. Die Forderung der GPK war durch eine Interpellation Fankhauser (sp, BL; Ip. 93.3583) ausgelöst worden.
Dossier: Sanierungsmassnahmen 1993 für den Bundeshaushalt (BRG 93.078)- Schlagworte
- Datum
- 17. Juni 1994
- Prozesstyp
- Bericht
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1994, S. 1215 ff.
- BBl, 1994, V, S. 477 ff.
- SoZ, 16.4.95.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 03.02.2025
Aktualisiert am 03.02.2025