1999 und 2001 war es bei der zwangsweisen Ausschaffung von abgewiesenen Asylbewerbern zu je einem Todesfall gekommen. Nachdem auch die Antifolterkommission des Europarates die Praxis der Schweiz gerügt hatte, gaben sich die kantonalen Polizeiverantwortlichen Regeln, wie ihre Korps diese Ausschaffungen zu vollziehen haben. Insbesondere wurden Massnahmen verboten, welche die Atmung behindern können. In jedem Kanton wurden erfahrene Polizisten zu „Begleitteams“ ausgebildet. Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren regte zudem die Schaffung einer bundesrechtlichen Regelung an. Diese Empfehlung veranlasste Nationalrat Glasson (fdp, FR), den Bundesrat mit einer Motion aufzufordern, in diesem Bereich umgehend aktiv zu werden. Der Bundesrat verwies auf die bevorstehende Einsetzung einer Steuergruppe aus Vertretern der Bundes- und der Kantonsbehörden und beantragte Umwandlung in ein Postulat. Der Vorstoss wurde aber von Ménétrey-Savary (gp, VD) bekämpft und der Beschluss deshalb verschoben.