Zwangsanwendungsgesetz (06.009)

Als PDF speichern

Im Januar verabschiedete die Landesregierung die Botschaft zum Zwangsanwendungsgesetz. Mit dieser Vorlage soll die Anwendung von Zwangsmassnahmen bei Rückführungen von Asylbewerbern und illegalen Ausländern für die ganze Schweiz einheitlich geregelt werden. Der Einsatz von Gewalt bei Ausschaffungen hatte in den letzten Jahren immer wieder zu Problemen und sogar zu zwei Todesfällen geführt. Gemäss dem Entwurf ist der Einsatz von Mitteln wie Integralhelme oder Mundknebel, die die Atemwege beeinträchtigen können, verboten, ebenfalls untersagt wird die Verabreichung von Medikamenten und der Gebrauch von elektrischen Destabilisierungsgeräten, so genannten Teasern. In der Vernehmlassung war insbesondere die Zulassung von Teasern umstritten gewesen. Die Gegner machten geltend, dass noch keine zuverlässigen Daten über die medizinischen Spätfolgen dieser Waffen existieren.

Die Vorlage wurde vom Ständerat in der Sommersession behandelt. Dabei scheiterten die Versuche der Ratslinken, die erlaubten Hilfsmittel einzuschränken. Sowohl das Anliegen, die zulässige Fesselung auf die Hände zu beschränken, als auch der Antrag, auf Diensthunde zu verzichten, wurden von der Ratsmehrheit abgelehnt. Ebenfalls verworfen wurde die Schaffung eines unabhängigen Kontrollorgans. In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer das Gesetz mit 22 Ja-Stimmen und 7 Enthaltungen gut.