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Mit einem im Juni 2024 eingereichten Postulat forderte die WBK-SR die Aktualisierung der Daten über den Anteil ausländischer Studierender an den Hochschulen. Der Bundesrat solle die Daten insbesondere nach Hochschulen, Studiengängen, Herkunft der Studierenden sowie deren Erwerbssituation nach Studienabschluss aufschlüsseln. Diese Daten seien im Hinblick auf die Verteilung von Bundesmitteln an die kantonalen Hochschulen und die Fachhochschulen von grosser Relevanz. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Er sah vor, die Aktualisierung dieser Daten im Rahmen der zweiten Evaluation des HFKG vorzunehmen, welche 2025 starten soll. Dabei würden zudem sämtliche weiteren «Kriterien der Verteilungsmodelle für die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen überprüft». Der Ständerat befasste sich in der Herbstsession 2024 mit dem Vorstoss seiner WBK. Marianne Maret (mitte, VS) erläuterte dem Plenum, dass das Postulat im Rahmen der Debatten um die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025–2028 eingereicht worden sei. Die verlangten Daten seien nicht nur für die Verteilmodelle der Bundesbeiträge wichtig, sondern gäben auch Aufschluss über die Attraktivität der Hochschulbildung in der Schweiz sowie über die Integration ausländischer Hochschulabsolventen und -absolventinnen in den Schweizer Arbeitsmarkt. Das Postulat wurde anschliessend stillschweigend angenommen.

Aktualisierung der Daten über den Anteil ausländischer Studierender an den Hochschulen (Po. 24.3808)

Anders als der Nationalrat trat der Ständerat in der Herbstsession 2024 nicht auf den aus einer parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) resultierenden Entwurf zur Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug ein. Er folgte dabei mit 27 zu 14 Stimmen (2 Enthaltungen) einer knappen bürgerlichen Kommissionsmehrheit. Der Antrag der Mehrheit auf Nichteintreten war zuvor mit 6 zu 6 Stimmen und durch Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Daniel Fässler (mitte, AI) gefällt worden. Kommissionssprecherin Esther Friedli (svp, SG) hatte im Rat die Bedenken der Mehrheit erläutert: Mangels statistischer Daten aus den Kantonen sei unklar, wie viele Personen von diesen neuen Bestimmungen vom Familiennachzug profitieren könnten, womit auch die Auswirkungen auf die Sozialwerke unbekannt seien. Sollte der Erlass zu vielen Zuzügen führen, sähe die Kommissionsmehrheit trotz Gutachten des BJ die Verfassungsmässigkeit mit den im Zuge der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative hinzugefügten Bestimmungen nicht gegeben. Um die Auswirkungen auf die Sozialwerke möglichst gering zu halten, hatte der Nationalrat zuvor eine Bestimmung hinzugefügt, die vorsah, dass Schweizerinnen und Schweizer ihren nachziehenden Familienangehörigen nachweislich und andauernd Unterhalt zu gewähren hätten. Die genaue Bedeutung dieser Bestimmung, etwa ob der Unterhalt bis ins Pflegealter garantiert werden müsste, habe sich der Kommission auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht erschlossen, so die Mehrheitssprecherin.
Daniel Jositsch (sp, ZH) pochte für die Kommissionsminderheit, die neben den links-grünen Kommissionsmitgliedern auch je ein Mitglied der FDP- und der GLP-Fraktion umfasste, darauf, dass es die momentan bestehende Diskriminierung von Schweizerinnen und Schweizern gegenüber den EU-Bürgerinnen und -Bürger zu beheben gelte. Zudem brachte der Minderheitssprecher vor, dass Schweizerinnen und Schweizer durch die Heirat mit Personen aus dem Ausland die Zuwanderung zu einem gewissen Grade selber steuern. Auch deshalb könne das Argument der fehlenden Verfassungsmässigkeit zu Artikel 121a BV, der unter anderem vorschreibt, dass die Schweiz die Zuwanderung eigenständig zu steuern habe, nicht vorgebracht werden. Ferner teilte die Minderheit die Befürchtung der starken Zuwanderung aufgrund dieser Bestimmungen nicht; lediglich die Eltern und die Kinder (neu auch 18- bis 21-jährige) der angeheirateten Personen und «nicht ganze Sippschaften» dürften nachziehen. Die Kommissionsminderheit erachtete zudem die vom Nationalrat hinzugefügte Passage als ausreichend klar für eine gesetzliche Grundlage und als geeignete Basis für eine Auslegung durch die Gerichte.

Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug (Pa.Iv. 19.464)

Die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat zur parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) zur Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug waren in der Sommersession anfänglich ähnlich knapp wie in der vorberatenden Kommission: Den Beschluss auf Eintreten fällte die grosse Kammer auf Anraten ihrer Kommissionsmehrheit mit 98 zu 93 Stimmen bei 6 Enthaltungen. Eine Minderheit Marchesi (svp, TI), die in erster Linie von der SVP-Fraktion und einer Grossmehrheit der Mitte-Fraktion unterstützt wurde, hatte für Nichteintreten plädiert. Die Minderheit vertrat die Ansicht, dass eine Lockerung der Zuwanderungsregelung gegen den im Zuge der Volksabstimmung über die Masseneinwanderungsinitiative angenommenen Verfassungsartikel verstosse und in höheren Sozialausgaben resultiere. Die Kommissionsmehrheit stellte sich auf den Standpunkt, dass es den Umstand zu beheben gelte, dass zwar EU- und EFTA-Staatsangehörige durch das Personenfreizügigkeitsabkommen ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten in die Schweiz nachziehen lassen können, Schweizerinnen und Schweizer jedoch nicht über dieses Recht verfügten. Dieser Missstand sei vom Bundesgericht bereits vor 15 Jahren festgestellt worden und das Parlament sei via Appellentscheid zur Beseitigung dieser Diskriminierung aufgefordert worden, führte Kommissionssprecherin Samira Marti (sp, BL) aus. Die Kommissionsmehrheit stützte sich auch auf ein vom BJ in Auftrag gegebenes Gutachten, dass die Verfassungsmässigkeit in dieser Frage als gegeben erachtete.

In der Detailberatung folgte der Nationalrat einer Minderheit II Silberschmidt (fdp, ZH), die die Auswirkungen auf die Sozialwerke möglichst gering halten und die Bestimmungen verschärfen wollte. Konkret müssen Schweizerinnen und Schweizer gemäss entsprechend geänderter Fassung des Nationalrates für nachziehende Familienangehörige nachweisen, dass sie ihnen dauerhaft Unterhalt gewähren können. Die Minderheit II obsiegte mit 120 zu 23 Stimmen über den Antrag der Kommissionsmehrheit, die unveränderte Zustimmung zum Entwurf vorgeschlagen hatte, der keinen Nachweis für eine dauerhafte Unterhaltsgewährung vorgesehen hatte. 53 Mitglieder der SVP-Fraktion enthielten sich der Stimme und weitere 13 lehnten die Minderheit ab – auch 10 Mitglieder der Grünen-Fraktion stimmten Nein. Der Nationalrat präferierte zudem mit 114 zu 14 Stimmen (69 Enthaltungen) die Minderheit II deutlich über eine Minderheit I Marra (sp, VD), welche die Bedingung des Vorliegens einer «bedarfsgerechten Wohnung» streichen wollte. Die Sozialdemokratin fürchtete, dass besagte Bedingung dazu führe, dass nur Personen, die sich eine teure Wohnung leisten können, vom Familiennachzug profitieren könnten.

In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem so abgeänderten Entwurf mit 104 zu 86 Stimmen (7 Enthaltungen) zu. Erneut stammten die ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion und von einem Grossteil der Mitte-Fraktion.

Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug (Pa.Iv. 19.464)

In der Sommersession 2024 bereinigten die Räte zwei Differenzen der auf einer parlamentarischen Initiative der SPK-NR basierenden Vorlage, die bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren wollte.

Was die Anwendbarkeit der Integrationskriterien für die Beurteilung des Aufenthaltsstatus anbelangt, schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an: Mit 127 zu 62 Stimmen (1 Enthaltung) beschloss er auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit, dass die Integrationskriterien auch in den ersten drei Jahren nach Erteilung der Härtefallbewilligung für die Verlängerung des Aufenthaltsstatus relevant sein sollen. Eine Minderheit Schläfli (sp, TG) hatte vergeblich für Festhalten geworben.

Seiner Kommissionsmehrheit folgend beschloss der Nationalrat einen Kompromissvorschlag in der Frage, ob die Bestätigung von Fachstellen als Hinweis auf das Vorliegen von Gewalt beigezogen werden darf. Während der Ständerat ganz auf den Beizug von Fachstellen verzichten wollte, schlug der Nationalrat nun vor, dass diese beigezogen werden dürfen, sofern die Person wegen häuslicher Gewalt von einer Fachstelle notwendig betreut oder in einer spezialisierten Einrichtung Schutz gesucht hat. Hingegen wäre die blosse Inanspruchnahme einer Beratung anstelle einer notwendigen Betreuung bei einer Fachstelle kein ausreichender Hinweis auf das Vorliegen häuslicher Gewalt. Der Nationalrat sprach sich mit 126 zu 62 Stimmen für diesen Kompromissvorschlag aus, wobei er diesen einer Minderheit Steinemann (svp, ZH) vorzog, die auf den ständerätlichen Vorschlag einlenken wollte. Der Ständerat hiess die Lösung des Nationalrats in der Folge mit 36 zu 7 Stimmen (1 Enthaltung) gegen eine auf Festhalten plädierende Minderheit Schwander (svp, SZ) gut, womit auch die zweite Differenz ausgeräumt war.

In den Schlussabstimmungen passierte die so abgeänderte Vorlage den Ständerat mit 33 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen) und den Nationalrat mit 132 zu 66 Stimmen. Abgelehnt wurde die Vorlage in beiden Räten von allen Mitgliedern der SVP-Fraktion sowie im Ständerat zusätzlich von Martin Schmid (fdp, GR).

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Im Mai 2024 gab die SPK-NR bekannt, dass sie nach Prüfung ergänzender Daten und der Frage der Verfassungsmässigkeit zum Schluss gekommen sei, ihre basierend auf einer parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) erarbeitete Vorlage zur Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug dem Nationalrat ohne Änderungen vorlegen zu wollen. Sie fasste diesen Entschluss mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin Gysin (gp, TI).

Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug (Pa.Iv. 19.464)

Im Sommer 2024 schrieb der Nationalrat im Rahmen des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 das Postulat der SPK-NR zur Prüfung des Beitritts der Schweiz zu ECRIS ab. Der Bundesrat verwies in seinem schriftlichen Antrag auf Abschreibung auf den im August 2023 veröffentlichten Bericht zum Thema und betrachtete das Postulat somit als erfüllt.

Internationaler Austausch von Strafnachrichten. Prüfung eines Beitritts der Schweiz zu Ecris (Po. 17.3269)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

Anfang April 2024 und somit bereits acht Monate vor Ablauf der Sammelfrist reichte die SVP ihre Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» mit 114'805 Unterschriften bei der Bundeskanzlei ein. Davon waren 114'430 gültig. Die Einreichung der Initiative erfolgte damit nur wenige Wochen nach der Veröffentlichung der neusten Zuwanderungszahlen des SEM, das für das Post-Pandemie-Jahr 2023 eine erneut deutlich angestiegene Nettozuwanderung von 98'851 Personen auswies. Diese Zuzüge hätten «wesentlich dazu beigetragen, den Fach- und Arbeitskräftemangel auszugleichen», schlussfolgerte das SEM in dessen Medienmitteilung. Beinahe zeitgleich hatte der Bundesrat sein endgültiges Verhandlungsmandat mit der EU verabschiedet. Sowohl die AZ als auch die NZZ mutmassten, dass es der SVP durch ihre Initiative gelingen dürfte, den Druck bei den Verhandlungen aufrecht zu erhalten.

Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

In der Frühjahrssession 2024 zeigte sich auch der zweitberatende Ständerat gewillt, für Opfer häuslicher Gewalt aus Drittstaaten bei der Frage des Aufenthalts die Härtefallpraxis zu garantieren. Damit solle verhindert werden, dass Opfer häuslicher Gewalt in gewaltsamen Beziehung verharren, da sie – zu einem grossen Teil Frauen – in gewissen Fällen bei der Auflösung einer Ehegemeinschaft mit einem gewaltausübenden Partner um den Verlust ihrer Aufenthaltsberechtigung fürchten müssten, sofern diese an das Aufenthaltsrecht des Partners gekoppelt ist. Mit 32 zu 8 Stimmen (keine Enthaltungen) stimmte der Ständerat dem Entwurf in der Gesamtabstimmung zu. In der Eintretensdebatte hatte sich die Grossmehrheit der Mitglieder der kleinen Kammer bereits gegen einen Minderheitsantrag Friedli (svp, SG) auf Nichteintreten und gegen einen Antrag Stark (svp, TG) auf Rückweisung der Vorlage an die Kommission ausgesprochen. Letzterer wollte die Kommission unter anderem dazu veranlassen zu prüfen, inwiefern diese neue Regelung Missbrauchspotential berge und was gegebenenfalls dagegen unternommen werden müsste.
In der Detailberatung stellte sich der Ständerat in zwei Punkten gegen seine Kommissionsmehrheit und schuf so zwei Differenzen zum Nationalrat: Erstens stimmte er mit 24 zu 16 Stimmen (1 Enthaltung) einem Einzelantrag Rieder (mitte, VS) zu, der die Bestätigung einer auf häusliche Gewalt spezialisierten Fachstelle nicht als möglichen Hinweis für das Vorliegen der häuslichen Gewalt zulassen wollte. Im Nationalrat war ein ähnlicher Antrag einer Minderheit Cottier (fdp, NE) knapp unterlegen. Die Minderheit Cottier wäre indes weniger weit gegangen als der Einzelantrag Rieder. Dieser will ganz auf den Einbezug von Fachstellen verzichten, während die Minderheit Cottier den Hinweis einer solchen Fachstelle zulassen wollte, sofern diese die Notwendigkeit der Betreuung oder Schutzgewährung für das Opfer häuslicher Gewalt hätte bestätigen können. In der ursprünglichen Version der SPK-NR hätte es auch gereicht, wenn die Fachstelle den Hinweis erbracht hätte, dass eine Beratung zu häuslicher Gewalt ohne weitere Interventionen notwendig gewesen sei. Zweitens entschied sich die kleine Kammer mit 24 zu 15 Stimmen (keine Enthaltungen) für die Unterstützung einer Minderheit Friedli, die dem Bundesrat folgen wollte und dafür plädierte, dass die Integrationskriterien auch in den ersten drei Jahren nach Erteilen der Härtefallbewilligung beigezogen werden müssen, um über die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu befinden. Im Nationalrat hatte ebendieser Antrag, vorgetragen durch eine Minderheit Steinemann (svp, ZH), über die Fraktionsgrenzen der SVP hinweg nicht überzeugen können. Der so abgeänderte Entwurf ging somit zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat in der Wintersession 2023 diskussionslos einem Antrag seiner Kommission zu, der verlangte, den Entwurf zur Erleichterung der Arbeitsmarktzulassung für Personen aus Drittstaaten mit Schweizer Hochschulabschluss an den Bundesrat zurückzuweisen. Letzterer wird für die von der Regelung betroffenen Personen – seiner Schätzung nach 400 bis 500 Personen pro Jahr – eine alternative Lösung auf dem Verordnungsweg vorschlagen. Aufgrund der Komplexität und den unterschiedlichen Ansichten im Parlament und in der Wirtschaft werde das Finden einer tragfähigen und verfassungskonformen Lösung anspruchsvoll sein, gab Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Rat abschliessend zu bedenken.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Ende November 2023 zeigte sich der Bundesrat grundsätzlich positiv zum Kommissionsentwurf, der Opfer häuslicher Gewalt ohne Schweizer Pass durch Garantie der Härtefallpraxis im AIG besser schützen wollte. Einzig gegenüber der Einführung einer neuen Bestimmung, gemäss welcher die Integrationskriterien in solchen Fällen während drei Jahren keinen Einfluss auf die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung haben sollen, zeigte sich die Regierung skeptisch. Eine solche Regelung sei überflüssig, da ein bestehender Absatz eines Artikels im AIG bereits Ausnahmen für die Integrationskriterien aufgrund gewichtiger persönlicher Umstände vorsehe.

In der Wintersession 2023 beugte sich der Nationalrat als Erstrat über die Vorlage, zu der ein Nichteintretensantrag einer Minderheit Steinemann (svp, ZH) vorlag. Für die Kommission erläuterten Samira Marti (sp, BL) und Damien Cottier (fdp, NE) noch einmal die Hauptproblematik, die zur Erarbeitung der Vorlage geführt habe. In vielen Fällen häuslicher Gewalt sei der Aufenthaltsstatus des Opfers an denjenigen des Täters gebunden (etwa durch den Familiennachzug), sofern die Ehegemeinschaft nicht bereits mehr als drei Jahre bestünde oder die Opfer noch nicht ausreichend integriert seien. Falls dies nicht zutreffe, müssten die Opfer die ihnen angetane Gewalt im Rahmen eines Mitwirkungsverfahrens als systematisch und eine gewisse Intensität aufweisend nachweisen können, was sich oftmals als schwierig darstelle. Diese Situation führe gemäss Kommission dazu, dass betroffene Personen sich aus Angst vor Verlust des Aufenthaltsrechts nicht vom gewaltausübenden Lebenspartner trennen würden, weswegen der Opferschutz gestärkt werden müsse. Dies zeige auch der Umstand, dass die Schweiz die Istanbul-Konvention aus diesem Grund nur mit Vorbehalt hatte ratifizieren können, so Marti weiter. Gegen die Vorlage stellte sich eine Minderheit Steinemann. Ihr ging die Regelung viel zu weit und sie ortete darin Missbrauchspotential. Der Minderheitsantrag auf Nichteintreten fand jedoch über die geschlossen dafür einstehende SVP-Fraktion hinaus keine Fürsprecherinnen oder Fürsprecher, womit er mit 126 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) gegenüber dem Antrag der Kommissionsmehrheit auf Eintreten unterlag.

In der Detailberatung versuchten weitere durch Barbara Steinemann angeführte Minderheiten, die Vorlage abzuändern. So wollte eine Minderheit die Härtefallregelung nur für Personen einführen, die sich in einer Ehegemeinschaft befanden, während der Kommissionsentwurf eine solche auch für in eingetragener Partnerschaft oder im Konkubinat lebende Opfer häuslicher Gewalt, sowie im Falle der Gewaltausübung an den in der Familiengemeinschaft lebenden Kindern vorsah. Ferner beantragte eine weitere Minderheit Steinemann dem Bundesrat zu folgen und den Absatz zu den Integrationskriterien zu streichen. Im Rat blieben diese Minderheiten jedoch chancenlos, da sie ausserhalb der SVP-Fraktion nicht auf Unterstützung stiessen. Mit 100 zu 93 Stimmen (2 Enthaltungen) lediglich knapp abgelehnt wurde hingegen eine Minderheit Cottier, welche die Kriterien zur Feststellung häuslicher Gewalt etwas enger fassen wollte. Konkret forderte der Minderheitsantrag, dass die Inanspruchnahme einer notwendigen Beratung bei einer ausgewiesenen Fachstelle für häusliche Gewalt, sowie deren Auskünfte und Berichte, nicht als Indizien für das Vorliegen häuslicher Gewalt beigezogen werden dürften. Letztere Minderheit stiess zusätzlich zur SVP-Fraktion auch bei der gesamten FDP-Fraktion auf Zuspruch.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den unveränderten Entwurf unter Opposition der SVP-Fraktion mit 129 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) an, womit das Geschäft an den Ständerat ging.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Nach Kenntnisnahme der bundesrätlichen Stellungnahme beschloss die WBK-NR im Oktober 2023, zuerst vertiefte Abklärungen zur Verfassungsmässigkeit ihrer Vorlage zur Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug in die Wege zu leiten, bevor sie diese dem Parlament unterbreite.

Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug (Pa.Iv. 19.464)

Im Oktober 2023 präsentierte die SPK-NR in Umsetzung einer eigenen parlamentarischen Initiative ihren Entwurf zur Anpassung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), mit dem ausländische Opfer von häuslicher Gewalt ausländerrechtlich besser geschützt werden sollen. Um zu verhindern, dass Opfer gewalttätige Beziehungen aufrechterhalten, weil sie die Wegweisung aus der Schweiz fürchten, beantragte die Kommission eine Änderung von Artikel 50 des AIG zur Auflösung der Familiengemeinschaft. Dadurch sollte die bereits bestehende Härtefallregelung, die die Erteilung oder Verlängerung der bisherigen Aufenthaltsbewilligung auch nach der Trennung möglich macht, auf alle von häuslicher Gewalt betroffenen Ausländerinnen und Ausländer ausgedehnt werden. Bis anhin konnten nur ausländische Familienangehörige von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Personen mit einer Niederlassungsbewilligung von dieser Härtefallregel profitieren. Darüber hinaus sollen neu auch nicht verheiratete Paare mitgemeint sein, sofern sie im Konkubinat oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, ebenso wie die Kinder dieser Personen. Nicht zuletzt soll es auch leichter werden, den Nachweis für das Vorliegen von häuslicher Gewalt zu erbringen, was auch durch eine verstärkte Kohärenz mit dem Opferhilfegesetz gelingen soll.

In der Vernehmlassung war der Entwurf von einem Grossteil der 143 Teilnehmenden befürwortet worden. Viele interessierte Kreise – darunter etwa Amnesty International, verschiedene Hilfswerke und etliche Frauenhäuser – hoben hervor, dass die Gesetzesanpassung mehr Rechtsgleichheit für Gewaltbetroffene sowie einen besseren Opferschutz bringen würde. Etliche Vernehmlassungsteilnehmende betonten ferner, dass das von der Schweiz ratifizierte Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) damit besser eingehalten werden könnte. Sollte die Gesetzesänderung vom Parlament angenommen werden, könnte folglich ein von der Schweiz angebrachter Vorbehalt zur Istanbul-Konvention geprüft und gegebenenfalls gestrichen werden. Die meisten Kantone sowie fünf von sechs stellungnehmenden Parteien (SP, Grüne, EVP, Mitte und FDP) begrüssten den Vorentwurf; einige stellten sich jedoch gegen einzelne Bestandteile daraus. Acht Kantone (AI, AR, BE, NW, OW, SO, TI, ZG) sowie die VKM lehnten es generell ab, dass die Härtefallregelung auch neue Rechtsansprüche schaffe für Personen, die zuvor keinen eigenständigen Rechtsanspruch auf eine ausländerrechtliche Bewilligung hatten, da ihre Bewilligung ursprünglich mittels Ermessensentscheid im Rahmen des Familiennachzugs erteilt worden war. Wenn aus Ermessen in diesen Fällen ein Anspruch würde, widerspräche dies gemäss Vernehmlassungsbericht «der Logik und der Systematik des Ausländerrechts, wonach der nachziehende Ehegatte dem nachgezogenen Gatten nicht mehr Rechte verschaffen könne, als er selbst besitzt». Die Kantone Freiburg und Neuenburg stellten sich nicht generell gegen die Schaffung neuer Rechtsansprüche, sondern lediglich gegen diejenigen bei der Erteilung von Kurzaufenthaltsbewilligungen an Personen, deren Ehegatte über eine Kurzaufenthaltsbewilligung verfügt. Elf Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, FR, OW, SO, TG, TI, ZG), die VKM und die FDP störten sich ferner an der Bestimmung, dass die Integrationskriterien bis drei Jahre nach Erteilen der eigenständigen Aufenthaltsbewilligung gemäss Revision des Artikels 50 keinen Einfluss auf die Verlängerung der Bewilligung haben sollen. Die Kommission wollte mit ebendieser Regelung der schwierigen Situation, in der sich die betroffenen Personen befinden, Rechnung tragen. Auch wenn die Integrationskriterien während dieses Zeitraums nicht entscheidungsrelevant seien, sollen sie dennoch geprüft und die Integration bei Bedarf gefördert werden, so die Kommission. Von den sechs stellungnehmenden Parteien stellte sich lediglich die SVP gegen den Entwurf. Sie argumentierte, dass eine Gesetzesrevision aufgrund der bestehenden Rechtsprechung und Verwaltungspraxis weitgehend überflüssig sei. Eine Gesetzesanpassung wie die vorgesehene berge zudem Missbrauchspotential, so die SVP abschliessend.

Besserer Schutz für ausländische Opfer von häuslicher Gewalt (Pa.Iv. 21.504)
Dossier: Gewalt gegen Frauen* / häusliche Gewalt (ab Ratifikation Istanbul-Konvention)

Obwohl die SPK-SR zunächst nicht auf eine Vorlage zur Anpassung des AIG hatte eintreten wollen, die eine Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss mittels Ausnahme von den Kontingenten bezweckte, hatte sie sich erneut mit der Vorlage zu befassen, nachdem sich der Ständerat in der Sommersession 2023 für Eintreten ausgesprochen hatte. In der darauffolgenden Herbstsession legte die Kommission ihrem Rat dann mit 11 zu 2 Stimmen den Antrag vor, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser eine andere Lösung ausarbeite. Die SPK-SR beurteilte eine weitere Ausnahme von den Kontingenten als «verfassungsmässig problematisch», so die Kommission in ihrer Medienmitteilung, wobei sie sich auf den Zuwanderungsartikel bezog. Man wolle dem Bundesrat keine Vorgaben machen, wie er die besagte Zulassungserleichterung verfassungskonform erreichen solle, so Kommissionssprecher Caroni (fdp, AR) im Rat; auch eine Lösung über den Verordnungsweg sei möglich. Diesen Weg hatte die der Gesetzesrevision zugrunde liegende Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067) ursprünglich avisiert. Der Bundesrat hatte sich damals jedoch gegen eine Verordnungsänderung entschieden, da er in der entsprechenden Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) bislang nur Ausnahmen für gewisse kurzfristige Aufenthalte zum Zweck der Erwerbstätigkeit aufgeführt hatte. Der Kommissionssprecher zeigte sich zudem offen dafür, die Regelung nicht nur auf Personen mit Abschluss einer Schweizer Hochschule zu beschränken, sondern sie auch auf Personen mit anderen Schweizer Abschlüssen auf Tertiärstufe auszudehnen, womit er eine Annäherung an den Nationalrat signalisierte. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bemerkte im Ständerat, dass es nicht leicht werde, die verschiedenen Vorstellungen und Positionen in einer neuen Lösung zu vereinen; «le dossier est sensible», betonte sie. Als komplikationslos entpuppte sich hingegen der Entscheid der kleinen Kammer auf Rückweisung an den Bundesrat; die Ständerätinnen und Ständeräte stimmten dem Antrag ihrer Kommission stillschweigend zu.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Im August 2023 verabschiedete der Bundesrat seinen Bericht in Erfüllung eines Postulats der SPK-NR, in dem er den Beitritt der Schweiz zu ECRIS prüfte. ECRIS ist die elektronische Vernetzung der Strafregisterdatenbanken aller EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel, den Austausch von Strafregisterinformationen innerhalb der EU zu vereinfachen, wie der Bundesrat im Bericht erklärte. Die Regierung kam zum Schluss, dass ein Beitritt zu ECRIS für die Schweiz viele Vorteile bringen könnte, darunter vor allem ein beschleunigter Datenaustausch und verringerter administrativer Aufwand. So habe die EJPD-Chefin dem BJ bereits im Dezember 2022 den Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit dem EDA Gespräche mit der EU-Kommission in diese Richtung aufzunehmen. Es sei allerdings noch unklar, ob die EU dazu bereit sei und ob eine Teilnahme der Schweiz aus Sicht des EU-Rechts überhaupt möglich wäre, relativierte der Bundesrat.
Am Ursprung des Postulats stand die Idee, dass das Anliegen zweier Tessiner Standesinitiativen, von EU-Bürgerinnen und -Bürgern bei Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz systematisch einen Strafregisterauszug einzuholen, mit dem Beitritt zu ECRIS mindestens teilweise umgesetzt werden könnte. Der Bundesrat stellte aber im Bericht fest, dass eine solche systematische Abfrage von Strafregistereinträgen im Migrationsbereich dem Personenfreizügigkeitsabkommen widerspreche. Das Verlangen eines Strafregisterauszugs im Rahmen der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sei bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern nur im Einzelfall und im Falle besonderer Verdachtsmomente gestattet. Das systematische Einholen bleibe somit auch mit einem Beitritt zu ECRIS unzulässig, so das Fazit des Berichts.

Internationaler Austausch von Strafnachrichten. Prüfung eines Beitritts der Schweiz zu Ecris (Po. 17.3269)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

Rückblick auf die 51. Legislatur: Soziale Gruppen

Autorin: Marlène Gerber, Sophie Guignard und Viktoria Kipfer

Stand: 17.08.2023

Die eidgenössischen Wahlen 2019 waren ein denkwürdiges Ereignis für die politische Vertretung von Frauen; die 51. Legislatur wurde kurz vor dem fünfzigjährigen Bestehen des Frauenstimmrechts (siehe Legislaturrückblick «Problèmes politiques fondamentaux») sowohl im National- als auch im Ständerat mit einem bedeutend höheren Frauenanteil gestartet als die früheren Legislaturen. Doch auch ansonsten gab es zahlreiche Neuerungen, welche direkt oder indirekt in erster Linie die Frauen betrafen. In der 51. Legislatur beschäftigte sich das Parlament sehr ausführlich mit der Revision des Sexualstrafrechts – die Revision war Teil der Strafrahmenharmonisierung, die über alle Themenbereiche hinweg das am stärksten debattierte Geschäft der gesamten Legislatur darstellte. Viele Frauen lobten, dass der in der Revision erzielte Kompromiss einer «Nein heisst Nein»-Lösung unter Einbezug des Tatbestands des sogenannten Freezings einen besseren Schutz bei Vergewaltigungen bringt – wobei neu auch Männer Opfer einer Vergewaltigung sein können. Grössere Auswirkungen auf Frauen haben auch die im Rahmen der viel diskutierten BVG-Revision vorgeschlagenen Änderungen beim Koordinationsabzug, mit dem Mehrfach- und Teilzeitbeschäftigte bessergestellt werden sollen. Konkrete Auswirkungen auf die Frauen hat ebenfalls die in der 51. Legislatur an der Urne bestätigte AHV-21-Reform, die ebenso wie die BVG-Revision unter den Frauen umstritten war und mit der das Rentenalter der Frauen an dasjenige der Männer angeglichen wird.

Viel zu diskutieren gab im Parlament auch die Überführung der Kita-Anstossfinanzierung in eine dauerhafte Lösung, mit welcher der Bund verpflichtet werden soll, sich zukünftig an den Kosten der Eltern für die familienexterne Kinderbetreuung zu beteiligen. Bis zum Sommer 2023 hatte sich erst der Nationalrat dazu geäussert; er forderte eine 20-prozentige Kostenbeteiligung durch den Bund, womit sich der Bundesrat nicht einverstanden erklärte. Weiter sprach sich die Stimmbevölkerung während der 51. Legislatur für die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs aus. Dabei handelte es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zu einer bedingt zurückgezogenen Volksinitiative, die vier Wochen Urlaub für Väter gefordert hatte. Auch Eltern, die ein Kind unter vier Jahren adoptieren, haben aufgrund Annahme einer entsprechenden Vorlage durch das Parlament künftig Anrecht auf einen zweiwöchigen bezahlten Urlaub.

Bedeutend gestärkt wurden in der 51. Legislatur die Rechte von LGBTQIA+-Personen. Eine Verbesserung an der Urne gab es für gleichgeschlechtliche Paare, als die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger im September 2021 mit deutlicher Annahme der «Ehe für alle» die Möglichkeit ihrer Eheschliessung bestätigten und weitere Ungleichheiten im Familienleben gleichgeschlechtlicher Paare beseitigten. Ebenfalls im betrachteten Zeitraum wurde die Ausweitung der Anti-Rassismus-Strafnorm auf die sexuelle Orientierung an der Abstimmung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern klar befürwortet.

Keine Mehrheit an der Urne fand hingegen die Begrenzungsinitiative im September 2020. Auch weitere Forderungen im Themenbereich Asyl- und Migration scheiterten in der 51. Legislatur: Etwa die Verschärfung des Familiennachzugs für Schutzbedürftige, ein Verbot der Administrativhaft für Minderjährige oder zuerst auch die Möglichkeit zur Beendigung der Lehre nach einem abgewiesenen Asylentscheid wurden nicht eingeführt, weil sich die beiden Räte in diesen Fragen nicht einig waren. Letzteres Anliegen überzeugte in Form einer breiter gefassten Kommissionsmotion schliesslich dennoch beide Räte. Ob die beiden Räte hingegen in der Frage der Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss zu einer Einigung kommen werden, war bis Redaktionsschluss (Mitte August) noch offen. Während der 51. Legislatur vom Parlament nach intensiveren Diskussionen beschlossen wurde hingegen eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, die ein Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene beinhaltete. Eine weitere, während der aktuellen Legislatur kontrovers diskutierte Änderung des Asylgesetzes erlaubt es zukünftig zudem, zur Feststellung der Identität von asylsuchenden Personen deren mobile Datenträger auszuwerten. Zu vergleichsweise wenig Diskussionen kam es schliesslich, als das Parlament die Möglichkeit zur Durchführung zwangsweiser Covid-19-Tests bei Wegweisung in der Herbst- und Wintersession 2022 bis Ende Juni 2024 verlängerte.

Für die 51. Legislatur als bedeutend hervorzuheben ist auch die erstmalige Aktivierung des Schutzstatus S, die der Bundesrat im Rahmen des Ukraine-Kriegs beschloss. Zahlreiche Ukrainerinnen und Ukrainer suchten in anderen Ländern Schutz; so auch in der Schweiz, wobei das SEM über 80'000 Personen den Status S gewährte. Davon verliessen über 10'000 Personen die Schweiz in der Zwischenzeit wieder. Ab der zweiten Hälfte der Legislatur verzeichnete die Schweiz zudem eine deutliche Zunahme an Asylgesuchen, wobei diese im Jahr 2022 den höchsten Wert seit 2017 erreichten, jedoch deutlich hinter dem Spitzenwert von 2015 zu liegen kamen. Die erste Hälfte des aktuellen Jahres machte indes deutlich, dass für 2023 womöglich noch grössere Anstiege folgen werden.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Soziale Gruppen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

Die SVP lancierte Anfang Juli 2023 die Initiative «Keine 10-Millionen-Schweiz» (Nachhaltigkeitsinitiative), wie die Partei in einer Medienmitteilung kommunizierte. Zuvor hatten sich ihre Delegierten am Sonderparteitag zu Asyl und Zuwanderung in Küssnacht einstimmig für die Lancierung der Initiative ausgesprochen. Diese verlangt, dass die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis ins Jahr 2050 unter zehn Millionen Menschen bleiben muss und Bund und Kantone für eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung sorgen müssen. Ab einer Bevölkerungszahl von 9.5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern soll der Bund zudem erste Massnahmen erlassen, etwa durch einen Verzicht auf Vergabe von Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen für vorläufig Aufgenommene oder durch «Neuverhandlung bevölkerungswachstumstreibender internationaler Übereinkommen». Wird der Grenzwert dennoch überschritten, müsste der Bund «alle [ihm] zur Verfügung stehenden Massnahmen zur Einhaltung des Grenzwertes» treffen und die entsprechenden Übereinkommen kündigen – zwei Jahre nach Überschreitung ausdrücklich auch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, falls die Bevölkerungszahl noch nicht wieder unter den Grenzwert gefallen ist. Die SVP begründete ihre Initiative damit, dass die «masslose[], ungeregelte[] Zuwanderung» begrenzt werden müsse, um negativen Auswirkungen dieser Zuwanderung, unter anderem in Form von vollen Zügen oder stark steigenden Gesundheitskosten, entgegenzuwirken.
Der Tages-Anzeiger erachtete die Initiative als «harscher Eingriff» in die derzeitige Asylpolitik der Schweiz. Parteipräsident Marco Chiesa sagte gemäss Medien am Sonderparteitag: «Es kommen zu viele [Asylsuchende], es kommen die Falschen». Chiesa und weitere Redner kritisierten dabei insbesondere die seit Januar 2023 dem EJPD vorstehende Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider für die in den Augen der Volkspartei gescheiterte Asylpolitik scharf. Die NZZ war hingegen der Ansicht, dass es der Partei bei der Initiative nicht nur um die Asylpolitik gehe, sondern generell um aus Sicht der Partei problematische Aspekte des kulturellen Zusammenlebens mit Ausländerinnen und Ausländern. In Le Temps wurde zudem darüber spekuliert, ob es bei der Initiative nicht insbesondere darum gehe, das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU in Frage zu stellen.
Mitte Juni 2023 nahm die Bundeskanzlei die Vorprüfung der Initiative vor. Die Unterschriftensammlung erstreckt sich vom 4. Juli 2023 bis zum 4. Januar 2025. Zu den Urheberinnen und Urhebern der Initiative gehört auch der alt-Bundesrat und frühere Parteipräsident Ueli Maurer, jedoch nicht alt-Bundesrat Christoph Blocher.

Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)»

Mitte Juni 2023 präsentierte die SPK-NR ihren Entwurf einer Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) zur Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug. Dieser sah vor, dass neu auch weitere, aus Drittstaaten stammende Familienangehörige von Schweizerinnen und Schweizern nicht mehr länger über eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung eines EU- oder EFTA-Staates verfügen müssen, um die Kriterien für den Familiennachzug zu erfüllen. Bislang waren lediglich Ehegatten und minderjährige Kinder von dieser Bestimmung ausgenommen gewesen. Neu wird für inländische Personen der Familiennachzug von Drittstaatenangehörigen somit auch für volljährige Kinder sowie für eigene Verwandte oder Verwandte des Ehegatten in aufsteigender Linie (also primär für die Eltern des Ehegatten) möglich, sofern den betroffenen Personen Unterhalt gewährt wird.

Die im Rahmen der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung eingegangenen 37 Stellungnahmen fielen mehrheitlich positiv aus. 19 von 24 Kantone begrüssten den Entwurf, wenn auch einige darunter nicht ohne Vorbehalte oder Änderungswünsche. Ablehnend zum Entwurf äusserten sich die Kantone Glarus, Luzern, Nidwalden, Solothurn und Zug. Von den Parteien lehnte die SVP den Entwurf gänzlich ab, während sich die anderen vier stellungnehmenden Parteien – die SP, die Grünen, die Mitte und die FDP – im Grunde positiv zum Entwurf äusserten, wenngleich in zwei Fällen nicht bedingungslos: Auf der einen Seite verlangte die FDP strengere Anforderungen an die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Nachziehenden, während die Grünen auf der anderen Seite die Zulassungsbedingungen gar lockern wollten. Explizit keine Stellungnahme abgeben wollten der SGV und der SAV, während andere interessierte Kreise den Vorentwurf unterstützten – darunter etwa der SGB. Im Nachgang zur Vernehmlassung hatte die Kommission die Bedingungen noch leicht verschärft, indem sie die Integration als weitere mögliche Bedingung zum Erteilen oder Verlängern der Aufenthaltsbewilligung in die Gesetzesrevision aufnahm. Innerhalb der Kommission gingen die Meinungen über die an die Aufenthaltsbewilligung zu knüpfenden Bedingungen jedoch auseinander. Auf der einen Seite wollte eine bürgerliche Kommissionsminderheit die Bestimmungen weiter verschärfen, namentlich das Kriterium zum Vorliegen einer bedarfsgerechten Wohnung, welches die bestehende Pflicht des Zusammenlebens ablöst. Auf der anderen Seite beantragten linke Kommissionsminderheiten die Streichung dieses Kriteriums sowie desjenigen zur Möglichkeit, für den Familiennachzug eine Integrationsvereinbarung zu verlangen.

Der Bundesrat äusserte sich in seiner Stellungnahme im August 2023 grundsätzlich wohlwollend zum Entwurf. In Bezug auf die Integrationsvereinbarung hielt er jedoch fest, dass dadurch eine erneute Ungleichbehandlung beim Familiennachzug von Personen mit Schweizer Pass und Angehörigen der EU- und EFTA-Staaten geschaffen würde. Dennoch erachtete er die Möglichkeit zum Abschluss von Integrationsvereinbarungen als «sinnvoll», da mögliche Zusatzkosten für die Sozialversicherungen und die Sozialhilfe durch die erwartete Zunahme an Personen durch den erweiterten Familiennachzug nicht ausgeschlossen werden könnten. Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme ebenfalls darauf hin, dass bislang keine zuverlässigen Prognosen über das Ausmass der Zuwanderung durch die von der Gesetzesänderung betroffenen Personen gemacht werden konnten. Nicht zuletzt äusserte sich der Bundesrat zur Frage der Verfassungsmässigkeit und dabei insbesondere zu dem durch Annahme der Masseneinwanderungsinitiative verankerten Artikel 121a BV. Dabei wies er darauf hin, dass das Parlament vorgängig bereits in «weitaus umfassenderen Bereichen» bei der Zuwanderung auf die Begrenzung durch Kontingente und Höchstzahlen verzichtet hätte und die Zustimmung zur Vorlage keinen Paradigmenwechsel markiere. Der Bundesrat beantragte also Eintreten auf die Vorlage, wies das Parlament jedoch an, sich vor der Beschlussfassung vertieft mit der Verfassungsmässigkeit sowie mit den vorhandenen statistischen Daten, namentlich mit den Daten der kantonalen Behörden zu abgelehnten Gesuchen von Personen mit Schweizer Pass, die dem EJPD nicht vorliegen würden, auseinanderzusetzen.

Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung beim Familiennachzug (Pa.Iv. 19.464)

Anfang März 2023 reichte Judith Bellaiche (glp, ZH) ein Postulat ein, mit dem sie den Bundesrat beauftragen wollte, in einem Bericht das Zukunftsbild einer Schweiz mit 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zu schildern. Der Bericht sollte Chancen und Herausforderungen sowie Massnahmen und Lösungen zur Überwindung der Herausforderungen darstellen. Mit ihrem Vorstoss wollte Bellaiche die Ängste und Befürchtungen in der Bevölkerung bezüglich einer Schweiz mit 10 Millionen Personen, die bewusst verbreitet würden, bekämpfen.
In seiner Stellungnahme beantragte der Bundesrat, das Postulat anzunehmen, und erklärte, er werde das Anliegen im Rahmen der Botschaft zur Legislaturplanung 2023-2027 aufgreifen.
Im Rahmen der Sommersession 2023 beschäftigte sich der Nationalrat mit dem Vorstoss. Dies war nötig geworden, weil Gregor Rutz (svp, ZH) mit einem Minderheitenantrag die Ablehnung des Postulats beantragte, da er eine Beschönigung des Bevölkerungszuwachses und der Zuwanderung befürchtete. Statt «schöne[r] Worte» brauche es Lösungen, da die Zuwanderung zunehme und das Problem mit der Umsetzung der Masseinwanderungsinitiative nicht gelöst worden sei. Mit 122 zu 62 Stimmen (1 Enthaltung) nahm der Nationalrat das Postulat an – der Bundesrat wird nun den entsprechenden Bericht ausarbeiten.

Positiv geprägte Vision einer 10-Millionen-Schweiz (Po. 23.3042)

In der Sommersession beugte sich der Ständerat als Zweitrat über die bundesrätliche Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), mit welcher die Zulassungsbestimmungen von ausländischen Drittstaatenangehörigen mit Schweizer Hochschulabschluss gelockert werden sollten. Während der erstberatende Nationalrat die Bestimmung begrüsst hatte und sie auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit sogar noch auf Personen mit anderen in der Schweiz erworbenen Abschlüssen auf Tertiärstufe ausdehnen wollte, lag dem Ständerat ein ganz anderer Antrag seiner Kommission vor. Die Mehrheit der SGK-SR beantragte ihrem Rat nämlich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Zum einen war sie der Ansicht, dass es eine solche Regelung gar nicht brauche, da die Bewilligungen über die vorhandenen Kontingente, die noch nie ausgeschöpft worden seien, eingeholt werden könnten. Zum anderen sah die Kommissionsmehrheit einen Widerspruch mit dem im Rahmen der Masseneinwanderungsinitiative angenommenen Artikel der Bundesverfassung, der festhält, dass Aufenthaltsbewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern an jährliche Höchstzahlen und Kontingente gebunden sein müssen. Eine Kommissionsminderheit beantragte Eintreten und zeigte sich überzeugt, dass eine solche Vorlage ein wirksames Instrument gegen den Fachkräftemangel in bestimmten Sektoren sein könne. Zudem verwies sie darauf, dass das Parlament bereits früher Ausnahmen zur Kontingentierung beschlossen und als verfassungsrechtlich zulässig erklärt hätte – ganz konkret die Buchstaben a bis l des betroffenen Artikel 30 Absatz 1 des AIG, und nun gehe es um Buchstabe m, so Daniel Jositsch (sp, ZH) als Mitglied der Kommissionsminderheit.
Im Rahmen der ständerätlichen Debatte zeigte sich auch die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider überzeugt, dass auch diese Ausnahme verfassungsrechtlich möglich sei. Zudem handle es sich nicht um «des hordes de personnes qui viendraient de l'étranger»; man rechne aktuell mit 400 bis 500 Personen jährlich, die von der vorliegenden Gesetzesänderung betroffen wären, und die grundsätzlich ja bereits länger in der Schweiz gelebt hätten und gut integriert seien. Mit 24 zu 20 Stimmen folgte der Ständerat schliesslich seiner Kommissionsminderheit und trat auf den Gesetzesentwurf ein. Dieser Entschluss hatte die Rückweisung an die Kommission zur Folge, die sich nun im Detail mit der Vorlage zu befassen hat.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Im Mai 2023 lancierte der zivilgesellschaftliche Verein Aktion Vierviertel, unterstützt von der Stiftung für direkte Demokratie, Campax, der Operation Libero sowie der SP und den Grünen, die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht» (Demokratie-Initiative). Die Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz und mit Grundkenntnissen einer Landessprache einen Anspruch auf Einbürgerung erhalten sollen. Davon ausgenommen wären Personen mit rechtskräftigen längerfristigen Freiheitsstrafen und Gefährdungspotenzial für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz. An der zur Lancierung des Volksbegehrens einberufenen Medienkonferenz wiesen Angehörige des Initiativkomitees auf diesen notwendigen «Paradigmenwechsel im Schweizer Bürgerrecht» hin, um die Schweizer Demokratie diverser und repräsentativer zu gestalten. So habe rund ein Viertel der Einwohnenden keinen Schweizer Pass und die Einbürgerungsverfahren seien heute oft langwierig und willkürlich. Das Initiativkomitee hat bis am 23. November 2024 Zeit, die notwendigen Unterschriften für sein Anliegen zu sammeln.

Demokratie-Initiative

Auf Antrag seiner einstimmigen SPK verlängerte der Nationalrat im Frühling 2023 die Behandlungsfrist der beiden Tessiner Standesinitiativen mit der Forderung, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger bei der Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung systematisch einen Strafregisterauszug vorlegen müssen, um weitere zwei Jahre. Das EJPD prüfe derzeit – wie vom Kommissionspostulat 17.3269 gefordert –, ob die verlangte Einholung der Strafregisterauszüge mit einem Beitritt zu ECRIS eingeführt werden könnte. Über das weitere Vorgehen bezüglich der Standesinitiativen wollte die Kommission erst entscheiden, wenn der entsprechende Postulatsbericht vorliegt.

Systematische Vorlage des Strafregisterauszugs bei der Beantragung von Aufenthaltsbewilligungen durch EU-Bürgerinnen und -Bürger (Kt.Iv. 15.320 und 15.321)
Dossier: Strafregisterauszug für Aufenthaltsbewilligung bei EU-Bürgerinnen und -Bürgern / Beitritt zu ECRIS

Nach erfolgter Vernehmlassung zur Anpassung der Zulassungsbestimmungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss hielt der Bundesrat unverändert an seinem Entwurf fest, wie er in seiner im Herbst 2022 erschienenen Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) erklärte. Konkret unterbreitete er dem Parlament eine Änderung von Art. 30 AIG, gemäss welcher in Zukunft auch Personen ohne Schweizer Pass, aber mit Schweizer Hochschulabschluss von der Kontingentierung ausgenommen werden sollen, sofern sie in der Schweiz einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, die «von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist». Er tat dies in Erfüllung einer entsprechenden Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067).

Der Nationalrat behandelte den Entwurf als Erstrat in der Frühjahrssession 2023. Zuerst hatte er sich mit einem Nichteintretensantrag von Thomas Aeschi (svp, ZG) auseinanderzusetzen. Der SVP-Fraktionspräsident begründete seinen Antrag unter anderem mit dem Widerspruch zur angenommenen Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» und zu deren Umsetzung sowie mit der aus seiner Sicht anhaltenden «masslosen Zuwanderung», die keine weitere Lockerung zulasse. Kommissionssprecher Andri Silberschmidt (fdp, ZH) konterte, dass zum einen die Steuergelder nicht optimal investiert seien, wenn Personen nach ihrem Studium in der Schweiz das Land wieder verlassen würden. Ebenso seien diese Personen ja bereits in der Schweiz integriert und nicht zuletzt bestehe in der Schweiz auch ein Mangel an hochspezialisierten Arbeitskräften. Alle Fraktionen mit Ausnahme derjenigen der SVP stimmten geschlossen für Eintreten, woraufhin der Rat die Detailberatung in Angriff nahm.

In der Detailberatung lagen dem Rat diverse Änderungsanträge vor: Die Kommissionsmehrheit beantragte zum einen eine ausgeweitete Fassung des Personenkreises, in dem sie nicht nur Personen aus Drittstaaten, die ein Studium an einer Schweizer Hochschule abgeschlossen haben, berücksichtigt haben wollte, sondern darüber hinaus auch Personen mit anderen Abschlüssen auf Tertiärstufe in der Schweiz, namentlich mit einer höheren Berufsbildung, oder auf Postdoktorierende. Ferner war die Kommission der Ansicht, dass es generell sehr schwierig sei, den Nachweis des wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interesses zu erbringen. Wenn die genannten Personen einer qualifizierten Anstellung mit Bezug zu ihrem Hochschulstudium nachgingen, solle dies ausreichend sein, um von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen zu werden, so die Ausführungen der Kommission mit Verweis auf den Fachkräftemangel. Daneben lagen drei Minderheitsanträge vor, die im Vergleich zur Version des Bundesrates die Änderung lediglich auf Personen mit einer Postdoc-Anstellung ausdehnen wollte (Minderheit I Marchesi). Eine Minderheit II, ebenfalls angeführt von Piero Marchesi (svp, TI), unterstützte zwar die Ausweitung der Regelung auf die gesamte Tertiärstufe, wollte jedoch auf den von der Kommission eingeführten Zusatz, dass eine qualifizierte Anstellung im Bereich des Hochschulstudiums ausreichend sei, verzichten. Nicht zuletzt optierte eine Minderheit III, vertreten durch Andreas Glarner (svp, AG), dafür, die Gesetzesanpassung auf Personen mit einem Hochschulabschluss in den MINT-Fächern zu beschränken. Am Schluss obsiegte der Antrag der Kommissionsmehrheit deutlich. Lediglich die Minderheit II hatte über die SVP-Fraktion hinaus mobilisieren können; die grossmehrheitliche Unterstützung der Mitte-Fraktion reichte indes noch nicht zu einer Mehrheit im Rat. Mit 135 zu 53 Stimmen (3 Enthaltungen) genehmigte der Nationalrat den so abgeänderten Entwurf in der Gesamtabstimmung.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)
Dossier: Zulassung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss

Im Gegensatz zu ihrer Schwesterkommission erkannte die SPK-SR im Januar 2023 mehrheitlich immer noch keine Notwendigkeit, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Einbürgerung von Personen der dritten Generation anzupassen. Die entsprechende Änderung des Bürgerrechtsgesetzes sei erst 2018 in Kraft getreten, weshalb noch keine verlässlichen Erfahrungswerte vorlägen und es für eine erneute Änderung noch zu früh sei. Mit 8 zu 4 Stimmen beantragte sie ihrem Rat daher, der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission keine Folge zu geben. Berichterstatter Marco Chiesa (svp, TI) wies im Ständeratsplenum auch auf eine zur Erfüllung des Postulats 22.3397 in Auftrag gegebene Studie hin, deren Ergebnisse abgewartet werden sollten. Eine Minderheit Mazzone (gp, GE) beantragte Folgegeben, unterlag im Ständerat aber deutlich. Mit 28 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen erledigte die Kantonskammer die parlamentarische Initiative in der Frühjahrssession 2023.

Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Pa.Iv. 22.404)

Einer Motion des Ständerates Piero Marchesi (svp, TI), wonach der Grundsatz des Lebensmittelpunkts als zentrales Kriterium für die Erteilung oder Erneuerung einer Aufenthaltsbewilligung berücksichtigt werden soll, stimmte der Ständerat in der Wintersession 2022 stillschweigend zu. Bundesrat und Nationalrat hatten sich bereits zuvor für den Vorstoss ausgesprochen.

Grundsatz des Lebensmittelpunkts bei der Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen berücksichtigen (Mo. 21.4076)

Auch nachdem sich ihre Schwesterkommission dagegen ausgesprochen hatte, wollte die SPK-NR im Oktober 2022 mehrheitlich an ihrer parlamentarischen Initiative «Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation» festhalten. Dass die Bedingungen zu restriktiv und die Verwaltungshürden zu hoch seien, zeige sich darin, dass seit deren Einführung relativ wenige Angehörige der dritten Ausländergeneration von der erleichterten Einbürgerung Gebrauch gemacht hätten. Insbesondere der verlangte Ausbildungsnachweis und die Alterslimite von 25 Jahren müssten diskutiert werden; ein gesetzgeberisches Tätigwerden der Kommission sei daher gerechtfertigt. Eine Minderheit vertrat indes die Ansicht, dass die Einbürgerungskriterien nicht gelockert werden sollten, und lehnte die Initiative ab. Das geringe Interesse belege nicht, dass die Hürden zu hoch seien; es gebe auch «ein Recht, sich nicht einbürgern zu lassen», argumentierte Minderheitsvertreterin Barbara Steinemann (svp, ZH). Der Nationalrat folgte in der Wintersession 2022 mit 117 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem Antrag der Kommissionsmehrheit und gab der Initiative Folge. Dagegen stimmten neben der geschlossenen SVP-Fraktion die Mehrheit der Mitte-Fraktion und zwei FDP-Vertreter.

Für eine wirklich erleichterte Einbürgerung der dritten Generation (Pa.Iv. 22.404)