Rückführung illegal anwesender Drittstaatsangehöriger

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In der Frühjahrssession befasste sich der Ständerat als Erstrat mit der Übernahme der EU-Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren zur Rückführung illegal anwesender Drittstaatsangehöriger. Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz zum Nachvollzug dieser Bestimmung verpflichtet und hat das Asyl- und Ausländerrecht entsprechend anzupassen. Um die schweizerischen Gesetze mit der Richtlinie in Einklang zu bringen, musste insbesondere die formlose Wegweisung durch ein formelles Wegweisungsverfahren ersetzt und die Maximaldauer der Ausschaffungshaft von 24 auf 18 Monate herabgesetzt werden. Der Ständerat folgte der Mehrheit seiner Kommission und damit dem Vorschlag des Bundesrats. Der Nationalrat hingegen sprach sich in der Sommersession mit 92 zu 51 Stimmen gegen die Verkürzung der Ausschaffungshaft aus. Kurt Fluri (fdp, SO) forderte den Bundesrat auf, sich im Schengen-Ausschuss dafür zu engagieren, dass die maximale Haftdauer auf 24 Monate angehoben werde. Weiter nahm der Nationalrat an der Vorlage eine durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts veranlasste Ergänzung vor, mit der gesetzlich verankert wird, dass Asylsuchende nach einem Nichteintretensentscheid nicht mehr sofort in einen Dublin-Staat zurückgeführt werden dürfen. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an der Verkürzung der Haftdauer auf 18 Monate fest. Bei der zweiten Differenz, der Frage der Rückführung in einen Dublin-Staat beim Nichteintretensentscheid, schloss er sich mit 24 zu 11 Stimmen der grossen Kammer an. Der Nationalrat bereinigte schliesslich auch die letzte Differenz und sprach sich gegen den Widerstand der SVP ebenfalls für eine Verkürzung der Ausschaffungshaft aus.

Neben der Speicherung von biometrischen Daten im Ausländerausweis war auch die Übernahme der Rückführungsrichtlinie, mit der die EU eine Vereinheitlichung der Rückführung illegaler Einwanderer auf der Basis von klaren Regelungen schaffen wollte, umstritten. Die Richtlinie verlangte Anpassungen im Bundegesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Während der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt war, wurde im Nationalrat insbesondere über die Dauer der Haftstrafe für illegale Einwanderung debattiert. Die EU-Richtlinie sieht eine maximale Haftdauer von 18 Monaten vor, während die Obergrenze in der Schweiz bisher 24 Monate betrug. Die Mehrheit des Nationalrates wollte an der bisherigen Praxis festhalten und den Bundesrat beauftragen, in diesem Punkt mit der EU zu verhandeln. Nachdem der Ständerat in der Geschäftsbereinigung allerdings auf der Herabsetzung beharrte, lenkte schliesslich auch der Nationalrat ein – mit Ausnahme der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion.

In der gleichen Botschaft unterbreitete der Bundesrat dem Parlament auch eine Änderung des Ausländergesetzes, mit welcher die rechtlichen Grundlagen für das neue Informationssystem MIDES, für die automatisierte Grenzkontrolle an Flughäfen und den Einsatz von Dokumentenberaterinnen und -beratern geschaffen werden sollen. Diese wurde vom Ständerat in der Frühjahrs- und vom Nationalrat in der Sommersession ebenfalls gutgeheissen. In der Schlussabstimmung hiess der Ständerat die beiden Vorlagen einstimmig gut. Im Nationalrat wurde die erste Vorlage mit 123 zu 61 Stimmen und die zweite mit 121 zu 61 Stimmen angenommen. Der Bundesrat will die Änderungen auf Anfangs 2011 in Kraft setzen.