freigelassene Guantánamo-Häftlinge

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Im Vorfeld des Entscheids beschäftigte die Frage, ob die Schweiz freigelassene Guantánamo-Häftlinge aufnehmen soll, auch das Parlament. Die Aussenpolitische Kommission lehnte dabei mit 15 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Antrag ab, der dem Bundesrat nahelegen wollte, auf die Aufnahme von Insassen des Gefangenenlagers zu verzichten. Der Ständerat diskutierte die Angelegenheit in der Frühjahrssession. Den Anstoss gab eine Interpellation von Seydoux (cvp, JU), mit welcher der Bundesrat aufgefordert wurde, den amerikanischen Behörden bei der Bewältigung des Guantánamo-Problems möglichst rasch zu helfen. Der Vorstoss löste in der kleinen Kammer eine Kontroverse aus: Während sich ein Teil der Ständeräte mit den freigelassenen Insassen solidarisierte, vertraten andere die Ansicht, die USA solle das Problem, dass sie sich eingebrockt habe, selbst lösen.

Der Bundesrat will der neuen amerikanischen Regierung bei der Bewältigung des Guantánamo-Problems helfen und sprach sich im Dezember für die Aufnahme eines usbekischen Guantánamo-Häftlings aus. Während die meisten Kantone die Aufnahme von ehemaligen Gefangenen skeptisch beurteilten, erklärte sich Genf offiziell bereit, den Mann aufzunehmen. Hinter dem Beschluss der Landesregierung standen nicht nur völkerrechtliche, sondern auch handfeste wirtschaftliche Interessen. Sie hoffte, so das Verhältnis zur USA verbessern zu können; dies ist wichtig um die Probleme im Zusammenhang mit der Grossbank UBS zu bewältigen.