Die Stiftung Pro Helvetia (PH) beantragte für die Vierjahresperiode 2004-2007 knapp CHF 180 Mio.; gut CHF 149 Mio. für die Erfüllung des gesetzlichen Mindestauftrags und rund CHF 30 Mio. für fünf Schwerpunkte, bei denen sie in den nächsten Jahren klare Akzente setzen wollte (Tanz, Film, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Verständigung im Inland, interkultureller Dialog). Zur geplanten Neuorientierung der PH siehe die Antwort des BR auf eine Frage Galli (cvp, BE) (Frage 03.5182). In seiner Botschaft ans Parlament anerkannte der Bundesrat zwar das überzeugende Programm der Stiftung, zeigte sich aber angesichts der schwierigen Finanzlage nicht imstande, der Forderung nachzukommen. Mit einer Erhöhung um CHF 7 Mio. (+5,5%) gegenüber der Vierjahresperiode 2000-2003 glich der bundesrätliche Antrag knapp die aufgelaufene Teuerung aus. Deutlich kürzte die Regierung vor allem das Begehren der Pro Helvetia beim gesetzlichen Mindestauftrag. Dafür sollten lediglich CHF 121 Mio. zur Verfügung stehen (eine Mio. mehr als 2000-2003), ein klarer Fingerzeig an die Stiftung, die Verwaltungs- und Personalkosten, welche rund 35 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen, unter die 30%-Marke hinunterzufahren. Der Bundesrat schloss auch nicht aus, dass es bei der PH künftig zu einem Personalabbau kommen könnte oder dass Aussenstellen stillgelegt werden müssten. Ganz strich der Bundesrat die Ausgaben für die Schwerpunkte Film und neue Medien (zusammen CHF 4 Mio.); die Budgetposten Verständigung im Inland und interkultureller Dialog kürzte er um CHF 1.3 resp. 4.3 Mio. Gesamthaft beantragte er dem Parlament einen Finanzrahmen von 137 CHF Mio.
Im Nationalrat, der das Geschäft als Erstrat behandelte, verlangte Pfister (svp, SG) im Namen einer Mehrheit seiner Fraktion, den Kredit auf die für die Basisleistungen notwendigen CHF 121 Mio. zu beschränken. Mit 110 zu 32 Stimmen übernahm die grosse Kammer aber die Vorgabe des Bundesrates; der Ständerat folgte diskussionslos.