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  • Pfister, Theophil (svp/udc, SG) NR/CN

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Einigen Wirbel verursachte im Kanton St. Gallen die BDP, die mit der FDP im März eine Listenverbindung vereinbart, diese aber dann zu Gunsten der GLP wieder aufgekündigt hatte. Dieser Coup, der letztlich nur der GLP weiterhelfen sollte, wurde als Vorbote der Bundesratswahlen kommentiert. Die empörte FDP, welche von einem Vertrauensbruch sprach, trat in der Folge alleine zu den Wahlen an. Von den nur noch 15 eingereichten Listen (2007: 24) verbanden sich die CVP mit der EVP, die SVP mit der EDU und die SP mit den Grünen. Der starke Rückgang an Listen war dem Umstand geschuldet, dass ausser den etablierten Parteien und der neu antretenden BDP keine weiteren Gruppierungen oder Einzelpersonen Listen eingereicht hatten, was 2007 noch in grösserem Umfang der Fall gewesen war. Darüber hinaus gab es nicht mehr derart viele Unterlisten wie vor vier Jahren. Damit lässt sich auch der schweizweit deutlichste Rückgang der Kandidierenden im Vergleich zu den Wahlen 2007 von 231 auf 176 erklären, der mit einem leichten Anstieg der Frauenquote einherging (2007: 32,9%; 2011: 33,5%). Im Vorfeld der Wahlen hatte die Frauenzentrale des Kantons St. Gallen für mehr Frauen in Bern geworben. Die SVP hatte während der Legislatur vom Parteiwechsel von Thomas Müller (ex-cvp) profitiert und war auf Kosten der CVP zu einem sechsten Sitz gekommen. Nicht nur diesen, sondern auch den Sitz des zurücktretenden Theophil Pfister wollte die Volkspartei verteidigen.

Dies gelang der SVP allerdings nicht: sie büsste gleich beide Sitze ein. Der eine ging zurück an die CVP und der andere wurde an die GLP verloren, die bei ihrem zweiten Anlauf im Kanton St. Gallen einen Sitz gewinnen konnte (6%, +2,9 Prozentpunkte). Als GLP-Vertreterin wurde die noch 1995 und 1999 erfolglos für die CVP kandidierende Margrit Kessler gewählt. Um alle sechs Sitze halten zu können, hätte die SVP rund 40% Wählerstimmen erreichen müssen. Im Vergleich zu 2007 (35,8%) verlor sie aber mehr als vier Prozentpunkte (31,5%). Während Thomas Müller wiedergewählt wurde, musste Elmar Bigger seinen Sitz räumen. Die BDP konnte zwar ebenfalls Wähleranteile gewinnen (neu: 3,8%), der kurz von den Wahlen angekündigte Rückzug des Ständerats-Spitzenkandidaten der BDP – gegen ihn war ein Verfahren wegen Verdachts strafbarer Handlungen eröffnet worden – kostete aber zu viele Stimmen. St. Gallen war damit neben Schwyz der einzige Kanton, in dem die SVP mehr Wählerprozente verloren hat als die BDP gewann. Die CVP konnte sich trotz Verlusten (-1,1 Prozentpunkte, 20,3%) über drei Sitze freuen. Für den übergetretenen Müller zog neu Markus Ritter nach Bern. Wählerverluste von 1,3 Prozentpunkten musste auch die FDP verkraften (neu: 12,3%). Sie konnte ihren Sitz allerdings verteidigen. Überraschend um zwei Prozentpunkte zulegen konnte die SP, die 16,7% der St. Gallerinnen und St. Galler für sich gewinnen und damit ihre beiden Sitze verteidigen konnte. Vom Erfolg der SP profitierten auch die Grünen, die ihren Wähleranteil (6,4%) und ihren Sitz halten konnten. Stimmen erhielten zudem die EVP (1,8%, -0,2 Prozentpunkte) und die EDU (1,2%, +0,2 Prozentpunkte). Die SD war nicht mehr angetreten. Da für den als Nationalrat bestätigten und im zweiten Wahlgang in den Ständerat gewählten Paul Rechsteiner (sp) Barbara Gysi nachrutschte, lag der Frauenanteil aus St. Gallen erstmals über 40% (2007: 33,3%). Die Wahlbeteiligung war mit 46,8% gleich hoch wie 2007.

Kanton St.Gallen – Nationalratswahlen 2011
Dossier: Resultate Nationalratswahlen 2011 (nach Kantonen)

In der Sommersession begann der Nationalrat als Zweitrat mit der Beratung des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG). Nach dem Willen des Bundesrats soll das neue, auf Artikel 63a BV abgestützte Gesetz einheitliche Rahmenbedingungen schaffen, die Bund und Kantonen die Entwicklung eines gemeinsamen, wettbewerbsfähigen Hochschulraums (gebildet durch die kantonalen Universitäten, die eidgenössischen Technischen Hochschulen, die Fachhochschulen und die Pädagogischen Hochschulen) ermöglichen. Es soll das bestehende Universitätsförderungsgesetz (UFG) und das Fachhochschulgesetz ersetzen (nicht aber das ETH-Gesetz) und mit dem sich in Totalrevision befindlichen Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) abgestimmt werden. Dazu soll erstens die Hochschulkonferenz als gemeinsames hochschulpolitisches Organ die gemeinsamen Steuerungsaufgaben von Bund und Kantonen im Hochschulbereich schweizweit koordinieren. Die Hochschulkonferenz tagt in zwei unterschiedlichen Besetzungen, einerseits als eine den Bund und alle Kantone umfassende Plenarversammlung, andererseits als Hochschulrat, in dem neben dem Bund die Trägerkantone von Universitäten, Fachhochschulen und pädagogischen Hochschulen vertreten sind. Zweitens sollen gemeinsame Rahmenbedingungen (vergleichbare Studienordnungen) und ein gemeinsames Akkreditierungssystem (Qualitätssicherung) geschaffen, drittens in kostenintensiven Bereichen eine Aufgabenteilung unter den verschiedenen Hochschulinstitutionen vorgesehen und viertens gemeinsame Grundsätze der Hochschulfinanzierung festgelegt werden. Neben einem Nichteintretensantrag Föhn (svp, SZ) hatte die Grosse Kammer auch über einen Minderheitsantrag des St. Galler SVP-Vertreters Theophil Pfister (darin wurden insbesondere die Vorbehalte des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) zum HFKG ins Parlament eingebracht) zu befinden. Letzterer wollte das Geschäft mit der Auflage an den Bundesrat zurückweisen, die Fragen des Wettbewerbs, der Autonomie (Verhältnis subsidiäre Bundeskompetenz – kantonale beziehungsweise universitäre Autonomie) und des Bedarfs eingehender zu prüfen. Nach einer animierten Eintretensdebatte wurden – zweimal gegen den beinahe geschlossenen Widerstand der SVP-Fraktion – der Nichteintretensantrag Föhn mit 110 zu 51, der Rückweisungsantrag Pfister mit 95 zu 57 Stimmen abgelehnt.

Analog zum Ständerat stellte der Nationalrat die Koordination des Hochschulwesens unter gleichberechtigen Partnern (Bund und Kantone) und nicht dessen Planung in den Mittelpunkt des HFKG. Damit suchte auch der Zweitrat den Ausgleich zwischen der insbesondere von rechtsbürgerlichen Kreisen befürchteten Zentralisierung des Hochschulwesens und der vom Bundesrat angestrebten gesamtschweizerischen Strategie. Hatte der Ständerat dem Bund in den Zweckbestimmungen noch einen aktiven Part in der Koordination des Hochschulwesens zugewiesen, schwächte der Nationalrat den Passus ab. So sollte der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen nur noch geeignete Rahmenbedingungen für den Wettbewerb unter den Hochschulen schaffen. Allfällige Investitionsbeiträge des Bundes an die Hochschulen wurden auf besonders kostenintensive Bereiche beschränkt. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat an seiner Version der Zweckbestimmungen fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Er beharrte auch auf seiner weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. In seiner Differenzberatung schwenkte der Nationalrat schliesslich auf die Linie der kleinen Kammer um.

Der vom Ständerat gestützte Bundesratsentwurf strebte die Verankerung der grundlagenorientierten Universitäten und praxisorientierten Fachhochschulen als gleichwertige, sich in ihren Aufgaben ergänzende Institutionen der tertiären Bildung an. Minderheitsanträge aus dem bürgerlichen Lager des Nationalrats hingegen zielten auf die Betonung des Wettbewerbselements unter den Hochschulen und auf eine Schwächung der vom Bundesrat anvisierten und den übrigen Parteien gestützten strategischen Gesamtverantwortung des Bundes für einen international wettbewerbsfähigen Hochschulraum. Unter anderem mit dem Stichentscheid des Ratspräsidenten sprach sich das Grosse Ratsplenum für die Abschwächung der vorgesehenen Bundesregulierung aus. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat aber an seiner Version der Zweckbestimmung für das HFKG fest. Mit einer aktiveren Rolle des Bundes in der Hochschulkoordination und seinem allgemeiner gehaltenen Finanzierungsgrundsatz befände sich die Version der Kleinen Kammer näher am Verfassungsartikel, wurde betont. Diese beharrte auch auf ihrer weit vorsichtigeren Annäherung an das Wettbewerbsprinzip und verteidigte hier den Grundsatz der Profilbildung. Auch in diesem Punkt schloss sich der Nationalrat schliesslich dem Ständerat an.

Die künftige Organisationsform der Hochschulkonferenz (SHK) gab einiges zu reden. Nicht mehrheitsfähig war die Minderheit Peter Malama (fdp, BS), die neben dem Bundesrat und allen Kantonen auch vom Bundesrat zu bestimmende Vertreter aus der Arbeitswelt als stimmberechtigte Mitglieder in der Plenarversammlung vertreten wissen wollte. Angesichts der Referendumsdrohung des Gewerbeverbands und der Gewerkschaften wurde den Sozialpartnern aber eine beratende Rolle in den Gremien der Hochschulkonferenz zugestanden. Der Ständerat hatte dem Hochschulrat zusätzliche Kompetenzen zur Vereinheitlichung der Titelstrukturen gegeben, in Bezug auf die Kompetenzverteilung zwischen den beiden Tagungsformen der Hochschulkonferenz ansonsten aber keine materiellen Änderungen zum Bundesratsentwurf eingebaut. Auf Vorschlag der Kommissionsmehrheit nahm der Nationalrat dann aber eine gewichtige Kompetenzverschiebung von der Plenarversammlung an den kleineren Hochschulrat vor. So übertrug er die Verantwortung für die Festlegung von Hochschultypen und der kostenintensiven Bereiche sowie das Vorschlagsrecht für Studiengebühren von der Plenarversammlung an den Hochschulrat. Nachdem sich die beiden Kammern in der ersten Beratung der Differenzen zu keiner Einigung gefunden hatten, akzeptierte der Ständerat schliesslich die Position des Nationalrats.

In der Zulassungsregelung für die verschiedenen Hochschultypen hatte der Ständerat den schlanken, allgemeingültigen Bundesratsvorschlag verabschiedet. Dem Prinzip der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung folgend, war die Kompetenz zur Festlegung von Richtlinien und Grundsätzen für die Zulassung für alle Hochschultypen dem Hochschulrat zugewiesen worden. Zudem sollte dieser aber auch Grundsätze für das Studienangebot der Fachhochschulen beschliessen können, was der postulierten Gleichbehandlung aller Hochschultypen wiederum entgegenstand. Der Nationalrat entschied sich für eine differenzierte Gesetzgebung, indem er für die Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und die Fachhochschulen je eigene Zulassungsbestimmungen formulierte und die Kompetenzen des Hochschulrats zurückband. Gleichzeitig korrigierte er aber den im Bundesratsentwurf vorgesehenen und vom Ständerat gutgeheissenen Einfluss des Hochschulrats allein auf das Studienangebot der Fachhochschulen und die Ausgestaltung ihrer Studiengänge und gab nur noch die Praxisorientierung ihres Studien- und Forschungsbetriebs vor. Zusätzlich zu den verschiedenen Maturitätsabschlüssen akzeptierte der Nationalrat eine sogenannt gleichwertige Vorbildung als Zulassungsvoraussetzung für Fachhochschulen. Daneben lehnte er es äusserst knapp, mit einer Stimme Unterschied ab, eine von den ehemaligen Konservatorien in den Diskurs eingebrachte Sonderregelung für die musischen und künstlerischen Fachhochschullehrgänge vorzusehen. Er war nicht bereit, für Absolventen dieser Studienrichtungen zwingend einen Masterstudiengang vorzuschreiben. Nachdem beide Räte bezüglich der Differenzierung der Zulassungsbestimmungen an ihren Positionen festgehalten hatten, schloss sich der Ständerat schliesslich der differenzierteren Auslegung des Nationalrat an.

Das im Ständerat gescheiterte Anliegen, die Akkreditierung einer (Fach-)hochschule an die Beschäftigungs- beziehungsweise Arbeitsmarktfähigkeit ihrer Absolventinnen und Absolventen zu binden, wurde im Nationalrat erneut diskutiert. Ein Minderheitsantrag Riklin (cvp, ZH) forderte die regelmässige Evaluation der Beschäftigungssituation der Absolventen durch ihre Hochschulen. Ein Minderheitsantrag Malama (fdp, BS) verlangte gar die subventions- beziehungsweise akkreditierungswirksame Überprüfung der Arbeitsmarktfähigkeit von Hochschulabgängern. Der Minderheitsantrag Riklin vermochte sich in der Variantenabstimmung gegen die Minderheit Malama, dann auch gegen die nur durch die BDP und Grünen klar unterstützte Kommissionsmehrheit durchzusetzen. Die SP und die FDP waren in der zweiten Abstimmung gespalten, wobei eine klare FDP-Mehrheit für die unterlegene Kommissionsmehrheit votierte, eine ebenso klare SP-Mehrheit den obsiegenden Minderheitsantrag Riklin unterstützte. In der Akkreditierungsfrage hielt der Ständerat in der Differenzbereinigung an seiner ablehnenden Haltung fest, worauf der Nationalrat das Ansinnen fallen liess.

Der vom Bundesrat vorgeschlagene Finanzierungsgrundsatz (der Bund trägt bei den Fachhochschulen knapp ein Drittel, bei den Universitäten ein Fünftel der Gesamtkosten) sowie der Modus zur Ermittlung des Finanzbedarfs waren auch im Zweitrat nicht umstritten. Zwei durch weitere SVP-Abgeordnete unterstützte Minderheitsanträge Pfister (svp, SG) zur Wahrung der Hochschulautonomie und zur Verteidigung der in dieser Lesart gefährdeten Budgethoheit des Parlaments (das Gesetz verlangt die zwingende Sicherstellung ausreichender Finanzmittel für die darin verankerten Aufgaben) waren chancenlos. Weitere Minderheitsanträge der SVP zu den im Entwurf festgehaltenen Grund- und Projektbeiträgen sowie den Bauinvestitions- und Nutzungsbeiträgen, mit denen sie konsequent ihr Autonomieanliegen einzubringen suchte, scheiterten. Links-Grün störte sich daran, dass der Ständerat die Ausbildungsqualität als Berechnungskriterium für die Referenzkosten der Lehre und damit die Bemessung der Grundbeiträge ergänzt hatte. Ein Minderheitsantrag auf Streichung des entsprechenden Absatzes wurde vom Ratsplenum jedoch deutlich abgelehnt.

Beim Bezeichnungs- und Titelschutz übernahm die Grosse Kammer eine Ergänzung des Ständerats, die festhält, dass die Entscheide des Akkreditierungsrats nicht angefochten werden können. Damit sollen langwierige Rechtsstreitigkeiten mit unseriösen privaten Bildungsanbietern vermieden werden. Ein Antrag Egger (cvp, AG), das Gesetz aufgrund der vielen Vorbehalte zu Zielsetzung und beabsichtigter wie unbeabsichtigter Wirkung auf acht Jahre zu befristen, wurde zurückgezogen, nachdem die Vorgaben zum verlangten Wirksamkeitsbericht detaillierter ausgestaltet worden waren.

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich

Lors de la session d’été, le Conseil national a adopté un postulat Pfister (udc, SG) chargeant le Conseil fédéral de se pencher sur la question de savoir si, pour les maisons d’habitation, les panneaux solaires sont plus efficaces que les installations photovoltaïques.

panneaux solaires

Im März setzte der Nationalrat die Detailberatung des Entwurfs für ein Kulturförderungsgesetz (KFG) fort. Ein Antrag Leutenegger Oberholzer (sp, BL) setzte sich für die Verankerung der Förderung der musikalischen Bildung ein und wurde mit 89 zu 80 Stimmen angenommen. Unterstützung erhielt der Antrag von der Ratslinken und einer beinahe geschlossenen CVP. Der Nationalrat lieferte mit diesem Entscheid bereits eine erste Antwort auf das Anliegen der Volksinitiative „jugend + musik“, welche Ende des Vorjahres mit über 150'000 Unterschriften eingereicht worden war. Minderheitsanträge der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) blieben beinahe ausnahmslos chancenlos. So lehnte der Nationalrat unter anderem die Minderheitsanträge Pfister (svp, SG) ab, welche die Bekämpfung des Illetrismus und die Förderung des Lesens sowie die Unterstützung der Fahrenden nicht im KFG verankern wollten. Ebenso deutlich abgelehnt wurde ein Minderheitsantrag aus den Reihen der SP, welcher den Bund bei seinen Entscheiden zu Schwerpunkten der Kulturförderung und Finanzierung zur vermehrten Absprache mit den Kantonen, Städten und Gemeinden verpflichten wollte. Mit 94 zu 70 Stimmen angenommen wurde hingegen ein Minderheitsantrag aus dem bürgerlichen Lager, welcher sich gegen die Einführung eines Kulturrates stellte, der den Bundesrat bei den Beratungen zu kulturpolitischen Belangen unterstützen sollte. SVP, FDP, BDP, EVP und eine starke Minderheit der CVP unterstützten den Antrag. Da der Nationalrat die Integration des Pro-Helvetia-Gesetzes (PHG) in das neue KFG im Vorjahr bereits beschlossen hatte, beschäftigte er sich in der Detailberatung auch mit diesen Regelungen. Wie auch im ersten Teil der Beratung des KFG wurde eine Vielzahl formeller Anträge der WBK-NR diskussionslos angenommen. Die Anliegen zweier SVP-Minderheitsanträge, welche im sieben- bis neunköpfigen Stiftungsrat einen Sitz für einen Vertreter der Volkskultur reservieren und eine angemessene Repräsentation der Sprachgruppen gewährleistet haben wollten, wurden als nicht umsetzbar erachtet und von einer Mehrheit abgelehnt. Vom bürgerlichen Lager deutlich abgelehnt wurde des Weiteren ein Minderheitsantrag Gilli (gp, SG), welcher Kultur- und Kunstpreise von der Steuer befreien wollte.

Das neue Kulturförderungsgesetz (BRG 07.043)
Dossier: Die Neuorganisation der Kulturförderung mit dem Kulturförderungsgesetz

Le projet, truffé de sujets hautement sensibles, a été en grande partie traité par les chambres au cours de l’année sous revue. Au Conseil national, le deux projets ont tout d’abord fait l’objet de deux propositions: l’une de non-entrée en matière, déposée par Theophil Pfister (udc, SG), et l’autre de renvoi au Conseil fédéral (assortie du mandat de renforcer le système de milice et de rendre l’instruction et l’engagement à l’étranger de la troupe plus restrictifs), déposée par Peter Föhn (udc, SZ). Ces deux propositions reprenaient les positions de l’UDC dans le domaine de la sécurité refusant, d’une part, l’engagement de l’armée suisse à l’étranger et, d’autre part, de s’écarter du principe de l’armée de milice. Ces propositions ont toutefois été rejetées par le plénum, respectivement par 116 voix contre 28 et par 125 voix contre 35. L’entrée en matière acquise, les débats ont porté sur la LAAM et plus particulièrement sur les services d’instruction effectués à l’étranger. Une majorité de la commission, constituée de représentants du groupe UDC et des Verts, a tout d’abord proposé d’abandonner le projet de réforme qui visait à donner au Conseil fédéral les compétences légales pour organiser tout ou partie des services à l’étranger si l’objectif de la formation ne peut être atteint en Suisse. Une minorité emmenée par Hans Widmer (ps, LU) souhaitait, de son côté, restreindre ces services aux engagements relevant du service de promotion de la paix ou aux missions de police aérienne. Une seconde proposition de minorité Engelberger (prd, NW) proposait quant à elle de suivre le projet du Conseil fédéral. Cette dernière proposition a finalement été adoptée par le plénum, par 107 voix contre 37. Par ailleurs, une minorité de la commission emmenée par Josef Lang (pe, ZG) et Christian Miesch (udc, BL) s’est opposée à ce que le personnel militaire ait une quelconque obligation d’effectuer des services d’instruction et des engagements à l’étranger dans le cadre de la promotion de la paix et du service d’appui. Malgré la défense apportée par le conseiller fédéral Samuel Schmid à la position du gouvernement et le soutien des groupes démocrate-chrétien et radical-libéral, cette proposition de minorité a été approuvée par 68 voix contre 60, de même que celle qui visait à ce que les engagements à l’étranger prévus pour plus de 3 semaines soient soumis à l’approbation préalable de l’Assemblée fédérale (79 voix contre 74), rejetant au passage les solutions proposées par la majorité de la commission (engagement de plus de 3 mois) et par le Conseil fédéral (engagement de plus de 6 mois). Concernant la question des services d’appui en faveur des autorités civiles, le plénum a adopté, par 75 voix contre 66, une proposition de minorité Voruz (ps, VD) qui visait à exclure les services d’appui prévisibles et de longue durée. Suivant l’avis de sa commission par 84 voix contre 77, le plénum a également retiré au gouvernement la compétence d’astreindre les spécialistes civils du DDPS à effectuer des services d’appui à l’étranger. Au vote sur l’ensemble, le projet a été adopté par 115 voix contre 69.

Loi sur l'armée et l'administration militaire et loi sur les systèmes d'information de l'armée. Modification de la législation militaire (MCF 08.027)

In eine ähnliche Richtung zielte auch eine Motion Pfister (svp, SG), welche die Krise der ETH als eine Chance nutzen wollte. Der Bundesrat sollte die Defizite bezüglich der Trennung von strategischer und operativer Führung im ETH-Bereich, welche in dieser Zeit aufgetaucht waren, beseitigen. Die Motion forderte eine klar geregelte Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen dem ETH-Rat, den Schulen und den Forschungsanstalten. Eine Mehrheit im Ständerat war der Meinung, dass den geltenden gesetzlichen Regelungen, welche erst seit 2003 in Kraft sind, Zeit zur Bewährung gelassen werden müsse, bevor neuerliche Änderungen vorgenommen werden. Im Gegensatz zum Nationalrat, welcher die Motion angenommen hatte, lehnte der Ständerat die Motion ab.

Krise der ETH als eine Chance nutzen

Suite à l’examen des deux projets concrétisant la réalisation de l’étape de développement 2008/2011 de l’armée suisse par le Conseil national fin 2006, le Conseil des Etats s’est saisi de cet objet au mois de mars. L’entrée en matière sur les deux projets (loi fédérale instituant des mesures destinées à améliorer les finances fédérales et révision de l’ordonnance de l’Assemblée fédérale sur l’organisation de l’armée) n’a pas été contestée. La question était de savoir si le choix de la petite réforme de l’armée proposée par le Conseil fédéral était uniquement un compromis justifié sur le plan politique ou s’il constituait également une solution objectivement fondée. Le gouvernement, suite au rejet du second projet par le Conseil national, avait en effet été contraint de faire des concessions : d’un concept d’origine qui prévoyait une réduction de moitié des bataillons de chars ainsi qu’un développement des opérations militaires de promotion de la paix, il a renoncé, dans le nouveau concept, à accroître les interventions à l’étranger, et s’est contenté de réduire le nombre de bataillons de chars de 8 à 6 (au lieu de 4). Malgré de nombreuses critiques de députés issus de tous bords, cette seconde mouture a été adoptée à l’unanimité (26 voix contre 0 et 9 abstentions) par les députés, de même pour le premier projet (35 voix contre 0 et 1 abstention). En vote final, le premier projet a été adopté par 125 voix contre 68 au Conseil national et à l’unanimité au Conseil des Etats.

Le Conseil des Etats ayant émis une divergence sur le second projet, le Conseil national a à nouveau débattu de celui-ci au mois de juin. Le démocrate du centre Theophil Pfister (SG) a alors proposé de ne pas entrer en matière sur ce projet, tandis que Pirmin Schwander (udc, SZ) a déposé une proposition de renvoi au Conseil fédéral. Les deux députés ont motivé leurs propositions respectives par le fait que les étapes de développement prévues allaient à l’encontre des impératifs de sécurité actuels et risquaient de fragiliser le système de milice. Ces deux propositions ont toutefois été rejetées à une large majorité par le plénum. Lors de la discussion par article, une minorité Schlüer (udc, ZH) a demandé que soit précisé à l’art. 2 de l’ordonnance que « l’armée accomplit dans son ensemble les missions qui lui sont attribuées », afin d’éviter toute différenciation entre les unités de combat et les troupes affectées à des missions de surveillance. Si la majorité de la commission estimait qu’une telle précision était inutile, le conseiller fédéral Samuel Schmid a toutefois soutenu la proposition de minorité, soulignant que cette précision permettrait de mettre fin aux désaccords en levant certains malentendus. Les députés ont finalement soutenu la proposition de minorité par 92 voix contre 67. Dans la suite des débats, la question de la réduction du nombre de bataillons de chars a constitué le principal point d’achoppement. Alors que la minorité représentée par le groupe UDC proposait que le nombre de six bataillons de chars soit expressément mentionné dans l’ordonnance, Verts et socialistes ont déposé une proposition de minorité visant à une réduction de leur nombre à quatre. A l’instar du Conseil des Etats, le plénum a cependant décidé de laisser cette décision au Conseil fédéral et a approuvé l’ensemble du projet par 106 voix contre 46. Le Conseil des Etats a ensuite éliminé de manière tacite les divergences qui subsistaient.

Modifications de l’organisation de l’armée et de la loi fédérale instituant des mesures destinées à améliorer les finances fédérales («Etape de développement 2008/11 de l’armée») (MCF 06.050)
Dossier: Armee XXI

En début d’année, les deux conseillers nationaux Theophil Pfister (udc, SG) (Mo. 07.3228) et Jakob Büchler (pdc, SG) ont déposé conjointement des interventions visant à reporter à fin 2012 le délai fixé pour l’assainissement des buttes pare-balles dans les stands de tir. Le Conseil fédéral a proposé d’accepter ces deux interventions.

Assainissement des buttes de tir. Prolongation du délai jusqu'en 2012

Diskussionslos überwies der Nationalrat eine Motion Hutter (fdp, ZH), welche verhindern will, dass mit der Erhöhung des Kredits für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) ineffiziente Strukturen weiterfinanziert werden. Die Vergabe der Gelder sei an folgende Prinzipien zu knüpfen: Bereinigung des Angebots innerhalb eines Hochschultyps und zwischen den einzelnen Hochschultypen, Zusammenlegung wenig nachgefragter Studiengänge, differenzierte Vorgaben zum Beispiel für Betreuungsverhältnisse, Konzentration auf weniger Standorte bei der Berufsbildung, Vermeidung von Doppelspurigkeiten zwischen internationaler und nationaler Forschung. Gegen den Antrag des Bundesrates gutgeheissen wurde eine Motion Theophil Pfister (svp, SG) für eine Überprüfung der nationalen und internationalen Forschungsvorhaben, um eine effizientere Allokation der Bundesmittel sicherzustellen. Der Ständerat lehnte das Begehren ab, da das Anliegen grösstenteils erfüllt sei.

Erhöhung des Kredits für Bildung, Forschung und Innovation (BFI)

Der Nationalrat überwies ein Postulat Rechsteiner (sp, SG), das eine Übersicht über die anerkannten Bildungsgänge der höheren Berufsbildung inklusive der höheren Fachschulen fordert. Aufzuzeigen sei auch, welche Anbieter welche Bildungsgänge mit welchen Abschlüssen führen. Abgelehnt wurden die Motionen Menétrey-Savary (gp, VD; Mo. 04.3108) und Pfister (svp, SG; Mo. 06.3143), welche Massnahmen zur Qualitätssicherung von privaten Berufsfachschulen respektive eine obligatorische Akkreditierung verlangten. Der Bundesrat wies in seiner Antwort auf die Möglichkeit zur freiwilligen Akkreditierung hin.

anerkannten Bildungsgänge

Die Behandlung der kulturpolitischen Ausgabeposten während der Budgetdebatte in der Wintersession war erneut Anlass für einen Schlagabtausch zwischen den rechtsbürgerlichen Vertretern im Parlament und der Ratslinken. Pfister (svp, SG) stellte im Namen seiner Partei den Antrag, den Filmkredit des BAK von CHF 23.2 auf 18.2 Mio. zu senken, da die Filmproduktion in erster Linie der Unterhaltung diene und deshalb nicht als Staatsaufgabe betrachtet werden könne. Demgegenüber plädierte Vollmer (sp, BE) für eine Erhöhung um CHF 1 Mio. Die Filmförderung sein nicht der Ort, den Sparhebel anzusetzen, denn Filmförderung heisse im Grunde genommen, der kulturellen Identität und Entwicklung in diesem Lande Raum zu bieten. In letzter Minute wurde noch ein Antrag Fluri (fdp, SO) eingereicht, der zusätzliche CHF 3 Mio. insbesondere zur weiteren Unterstützung von Succès Cinéma verlangte. Alle drei Anträge wurden abgelehnt, am knappsten der Antrag Fluri (89:83), am deutlichsten jener von Pfister (126:50).

Anträge zur Erhöhung bzw. Senkung des Filmkredits

Das Parlament bekräftigte seinen Willen, sämtliche mit Bildung, Forschung und Innovation befassten Bundesämter in einem einzigen Departement zu vereinigen. Der Ständerat hatte bereits im Vorjahr eine entsprechende Motion Bürgi (svp, TG) überwiesen. Der Nationalrat hiess im Berichtsjahr diese und noch weitere vier Motionen aus den eigenen Reihen mit der gleichen Zielsetzung gut. Die vier neuen Motionen stammten von Pfister (svp, SG) (05.3378), Widmer (sp, LU) (05.3379), Randegger (fdp, BS) (05.3380) und Riklin (cvp, ZH) (05.3381) und waren im Juni 2005 in einer konzertierten Aktion der vier Regierungsparteien alle am gleichen Tag eingereicht worden. Sie fanden allesamt auch im Ständerat einhellige Zustimmung. Bundesrat Couchepin ging mit den Motionären von der Sache her einig, gab aber zu bedenken, dass der von ihm gewünschte Transfer der Berufsbildung und der Fachhochschulen vom EVD in das Departement des Inneren nicht einfach zu realisieren sei. Am ehesten sei gemäss Couchpin wohl eine grössere Reorganisation zu bewerkstelligen, welche auch einen Teil der im EDI angesiedelten Sozialversicherungen (AHV, 2. Säule) einbeziehen müsste. Diese beiden Sozialwerke seien über ihre Finanzierung eng mit dem Arbeitsmarkt verknüpft und könnten deshalb gut ins EVD integriert werden. Couchepin hatte im Mai, nach der Volksabstimmung über den Bildungsartikel, seine Regierungskollegen mit einem Antrag auf die Überführung der Berufsbildung und der Fachhochschulen vom EVD in sein Departement überrascht. Als Reaktion darauf beauftragte die Regierung Bundespräsident Leuenberger mit der Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten.

Wissensgesellschaft Schweiz (Mo. 01.3568)
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Der Nationalrat überwies eine vom Ständerat im Vorjahr gebilligte Motion Hermann Bürgi (svp, TG) sowie die Motionen Theophil Pfister (svp, SG) (05.3378), Hans Widmer (sp, LU) (05.3379), Johannes Randegger (fdp, BS) (05.3380) und Kathy Riklin (cvp, ZH) (05.3381) betreffend ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation. Im Ständerat zog Carlo Schmid (cvp, AI) seine in eine ähnliche Richtung zielende Motion (06.3282), welche zusätzlich Bundesverwaltungsstellen für die Volksschulbildung forderte, zurück. Im Mai beauftragte die Regierung Bundespräsident Moritz Leuenberger mit der Evaluation der Vor- und Nachteile einer Konzentration der Aufgaben und mit der Präsentation eines Vorschlages für die Reorganisation. Bundesrat Pascal Couchepin betrachtete als geeigneten Zeitpunkt für eine Departementsreform das Jahr 2010, wenn die Hochschullandschaft Schweiz neu geordnet wird.

Wissensgesellschaft Schweiz (Mo. 01.3568)
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Anstelle des bisherigen Titels können Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats oder Diploms einer Universität den Mastertitel führen. Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschulen dürften als Zusatz nur den Titel Bachelor führen, was zu einer Benachteiligung auf dem Arbeitsmarkt führe, monierten Johannes Randegger (fdp, BS; A 06.5047), Duri Bezzola (fdp, GR; A 06.5046) und Theophil Pfister (svp, SG; A 06.5040). In seiner Antwort auf ihre diesbezüglichen Fragen erklärte der Bundesrat, die bisherigen FH-Abschlüsse korrespondierten nicht mit den Anforderungen eines Master. Das BBT kläre ab, ob zusätzliche Studien oder Berufspraxis allenfalls im Rahmen eines Master anerkannt werden könnten.

FH-Abschlüsse Master

Le Conseil national n’a pas tout à fait suivi la position de la chambre haute. En effet, malgré le fait que celui-ci ait accepté, par 100 voix contre 81, de débloquer les CHF 310 millions nécessaires à l’achat des 20 hélicoptères de type Eurocopter, il a toutefois décidé que le crédit en question devait également servir à l’acquisition ou à la modification du simulateur pour hélicoptères Super Puma, prévue initialement au programme d’armement 2006. Le Conseil des Etats, qui avait accepté ledit crédit sans y intégrer le simulateur pour Super Puma, devait donc se prononcer à nouveau. Les conseillers nationaux ont refusé plusieurs propositions, dont celle du démocrate du centre Theophil Pfister (SG), qui réclamait une enquête du Contrôle fédéral des finances pour confirmer que la procédure suivie dans le choix des Eurocopter allemands (au lieu de ceux de la société Augusta) avait été pertinente, notamment en matière de prix (93 voix contre 86). Celle du zougois Josef Lang (pe), qui demandait de renoncer purement et simplement à l’acquisition d’hélicoptères militaires, a subi le même sort (106 voix contre 62). Suivant l’avis du Conseil des Etats, les députés de la chambre du peuple ont en outre accepté l’achat de matériel israélien. En toute fin d’année, le Conseil des Etats a éliminé la dernière divergence de la liste d’achat du programme d’armement 2005, en adoptant le principe que l’enveloppe de CHF 310 millions prévue pour l’achat des hélicoptères devait également servir à acquérir un simulateur pour le Super Puma.

Programme d’armement 2005 (MCF 05.044)

Le Groupe radical-libéral a déposé au Conseil national une motion proposant d’octroyer au Conseil fédéral une plus grande et plus claire marge de manœuvre pour l’engagement de l’armée dans des missions de promotion de la paix à l’étranger. Les auteurs de la motion ont notamment demandé que deux propositions concrètes soient examinées : d’une part la délégation de compétences au Conseil fédéral pour accroître l’intensité ou prolonger la durée d’un engagement dont le principe a été accepté par le parlement, et, d’autre part, la fixation à trois mois de la durée d’engagement nécessitant l’approbation du parlement. Le gouvernement a proposé d’accepter cette motion. Au plénum, la discussion sur cet objet a été renvoyée, car il a été combattu par deux députés UDC (Ulrich Schlüer, ZH, et Theophil Pfister, SG) et par l’écologiste Josef Lang (ZG).

Motion groupe radical-libéral: Engagements de l'armée à l'étranger dans des actions de promotion de la paix. Accroître la marge de manoeuvre du Conseil fédéral (Mo. 05.3019)

Diskussionslos lehnte der Nationalrat eine Motion Pfister (svp, SG; Mo. 04.3408) ab, welcher für die Masterausbildung Darlehen statt Stipendien verlangt hatte. In seiner Antwort auf eine Interpellation Randegger (fdp, BS; Ip. 04.3125) erklärte der Bundesrat, er werde im Rahmen der zweiten NFA-Botschaft seine Vorschläge zu den Ausbildungsbeihilfen unterbreiten. Die EDK habe diesbezüglich eine interkantonale Vereinbarung in Aussicht gestellt. Die Arbeiten sollen so vorangetrieben werden, dass die Vereinbarung gleichzeitig mit der NFA in Kraft treten kann.

Ausbildungsbeihilfen

Diskussionslos überwies der Nationalrat ein Postulat Hans Widmer (sp, LU; Po. 01.3731), das den Bundesrat beauftragt, bei der Evaluation der neuen Matura den Status der Fächer Informations- und Kommunikationstechnologien besonders sorgfältig abzuklären. Verworfen wurden hingegen zwei Motionen der SVP: Oskar Freysinger (VS; Mo. 04.3322) hatte die Revision der seit 2003 gültigen Verordnung über die schweizerische Maturitätsprüfung verlangt; in seiner Stellungnahme wies der Bundesrat darauf hin, dass Änderungen auf eidgenössischer Ebene mit den kantonalen Prüfungsreglementen koordiniert werden müssten. Theophil Pfister (SG; Mo. 04.3408) hatte die Aufnahme von Verhandlungen mit Deutschland gefordert, da schweizerische Staatsangehörige bei der Umrechnung ihrer Maturitätsnoten schlecht wegkämen und so bei der Zulassung zu Numerus-clausus-Fächern benachteiligt seien.

Maturitätsreform. Gesamtschweizerische Evaluation (Po. 00.3647)

Die Stiftung Pro Helvetia (PH) beantragte für die Vierjahresperiode 2004-2007 knapp CHF 180 Mio.; gut CHF 149 Mio. für die Erfüllung des gesetzlichen Mindestauftrags und rund CHF 30 Mio. für fünf Schwerpunkte, bei denen sie in den nächsten Jahren klare Akzente setzen wollte (Tanz, Film, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, Verständigung im Inland, interkultureller Dialog). Zur geplanten Neuorientierung der PH siehe die Antwort des BR auf eine Frage Galli (cvp, BE) (Frage 03.5182). In seiner Botschaft ans Parlament anerkannte der Bundesrat zwar das überzeugende Programm der Stiftung, zeigte sich aber angesichts der schwierigen Finanzlage nicht imstande, der Forderung nachzukommen. Mit einer Erhöhung um CHF 7 Mio. (+5,5%) gegenüber der Vierjahresperiode 2000-2003 glich der bundesrätliche Antrag knapp die aufgelaufene Teuerung aus. Deutlich kürzte die Regierung vor allem das Begehren der Pro Helvetia beim gesetzlichen Mindestauftrag. Dafür sollten lediglich CHF 121 Mio. zur Verfügung stehen (eine Mio. mehr als 2000-2003), ein klarer Fingerzeig an die Stiftung, die Verwaltungs- und Personalkosten, welche rund 35 Prozent der Gesamtausgaben ausmachen, unter die 30%-Marke hinunterzufahren. Der Bundesrat schloss auch nicht aus, dass es bei der PH künftig zu einem Personalabbau kommen könnte oder dass Aussenstellen stillgelegt werden müssten. Ganz strich der Bundesrat die Ausgaben für die Schwerpunkte Film und neue Medien (zusammen CHF 4 Mio.); die Budgetposten Verständigung im Inland und interkultureller Dialog kürzte er um CHF 1.3 resp. 4.3 Mio. Gesamthaft beantragte er dem Parlament einen Finanzrahmen von 137 CHF Mio.
Im Nationalrat, der das Geschäft als Erstrat behandelte, verlangte Pfister (svp, SG) im Namen einer Mehrheit seiner Fraktion, den Kredit auf die für die Basisleistungen notwendigen CHF 121 Mio. zu beschränken. Mit 110 zu 32 Stimmen übernahm die grosse Kammer aber die Vorgabe des Bundesrates; der Ständerat folgte diskussionslos.

Finanzrahmen der Pro Helvetia in der Vierjahresperiode 2004-2007 (BRG. 03.043)

Ein Postulat der nationalrätlichen WBK, das vom Bundesrat einen Bericht über die mögliche zusätzliche Finanzierung des Istituto svizzero di Roma durch die Stiftung Pro Helvetia nebst dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) verlangt, wurde vom Nationalrat entgegen einem Ablehnungsantrag Theophil Pfister überwiesen. Die SVP hatte sich laut Pfister nicht gegen das sich in finanziellen Schwierigkeiten befindende Institut an sich wehren wollen, sondern gegen die Einforderung eines Berichtes, hinter der sich die klare Forderung nach einem Erhalt des Instituts unter allen Umständen verstecke – ein angesichts desolater Bundesfinanzen unannehmbares Vorgehen. Mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfte auch die Schweizerschule in Rom und sah sich angesichts stetig wachsender Schülerinnen- und Schülerzahlen gezwungen, nach zusätzlichen Räumlichkeiten zu suchen. Rund 410 Kinder und Jugendliche wurden im Berichtsjahr an dieser Schweizerschule unterrichtet, wobei die Platznot immer öfter die Ablehnung neuer Schülerinnen und Schüler zur Folge hatte.

Bericht über Istituto svizzero di Roma (Po. 03.3428)

Im Nationalrat führten daraufhin die Verfechter einer grösseren Handelsfreiheit letzte Rückzugsscharmützel. Eine Minderheit um Pfister (svp, SG) beantragte eine Verjährungsfrist von 20 Jahren, zwei Minderheiten um Randegger (fdp, BS) und Scheurer (lp, NE) verlangten bei der Entschädigung eine Mischrechnung, die sich am Kaufpreis, der zwischenzeitlich erfolgten Wertsteigerung und den Aufwendungen zur Erhaltung des Kulturgutes resp. am Kaufpreis umgerechnet auf den Geldwert im Zeitpunkt der Rückführung orientieren sollte. Alle Minderheitsanträge unterlagen klar, am deutlichsten jener von Pfister, der mit 123 zu 42 Stimmen abgeschmettert wurde. Die Minderheiten Randegger und Scheurer scheiterten mit 110 zu 60 resp. 114 zu 55 Stimmen. Das Einschwenken des Nationalrats wurde in den Medien allgemein als Reaktion auf die (in der Folge in diesem Ausmass nicht bestätigten) Berichte über Plünderungen während des Irakkriegs interpretiert, die für den Irak zu Kulturverlusten in unermesslicher Höhe geführt hätten. Nachdem diese Differenzen zum Ständerat ausgeräumt waren, wurde das neue Gesetz vom Ständerat erneut einstimmig und vom Nationalrat mit 135 zu 22 Stimmen gutgeheissen.

Ratifikation der UNESCO-Konvention und Änderung des Kulturgütertransfergesetzes zum Schutz vor illegalem Handel (BRG 01.077)

Die Rechtskommission des Ständerates ging daraufhin noch einmal über die Bücher. Sie hielt an ihrer liberalen Haltung (14 Wochen straffreier Abbruch) fest, schlug aber einen Mittelweg zwischen den Beschlüssen des Nationalrates (Fristenlösung ohne Wenn und Aber) und dem CVP-Schutzmodell vor. Demnach sollte die Frau schriftlich eine körperliche oder seelische Notlage geltend machen, und die behandelnden Ärzte gesetzlich verpflichtet werden, die betroffenen Frauen eingehend auf die medizinischen Risiken und auf die bestehenden Beratungsmöglichkeiten hinzuweisen; ein Zwang zur Beratung sollte aber nicht bestehen. In letzterem Punkt folgte die kleine Kammer mit 21 zu 19 Stimmen und gegen den erneut von Bundesrätin Metzler zum Ausdruck gebrachten Wunsch des Bundesrates, der sich bereits im Vorjahr für das Modell der CVP ausgesprochen hatte, ihrer Kommission. Im Entgegenkommen an die CVP fügte sie aber noch einige Verschärfungen ein. Der straffreie Schwangerschaftsabbruch soll nur in den ersten 12 Wochen erlaubt sein (Antrag Pfister, svp, SG), und die zu einem Abbruch berechtigten Stellen seien von den Kantonen zu bezeichnen (Antrag Schmid, svp, BE).

Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (Schwangerschaftsabbruch, BRG 93.434)

Im Rahmen der Legislaturplanung wollte Nationalrat Pfister (svp, SG) den Bundesrat verpflichten, trotz der bilateralen Verträge mit der EU Bestimmungen in das neue Ausländergesetz aufzunehmen, mit denen eine Stabilisierung des Ausländeranteils erreicht werden soll. Trotz anfänglicher Opposition von Vermot (sp, BE) und Garbani (sp, NE) wurde der Vorstoss schliesslich als Postulat verabschiedet.

Stabilisierung