Mit einer neuen Verordnung zum Filmgesetz ersetzte der Bundesrat auf den 1. Januar 1993 die bisherige Einfuhrkontingentierung für Filme durch ein Bewilligungssystem für Filmverleiher. Um den Monopolbestimmungen des Filmgesetzes auch nach dieser Liberalisierung gerecht zu werden, sollen allfällige Missbräuche mit kartellrechtlichen Massnahmen verhindert werden. Eine wichtige Neuordnung bringt die Verordnung bei der Filmförderung. Diese basiert nun auf einem umfassenden Förderungskonzept, welches den ganzen Produktionsablauf von den Vorarbeiten bis zum Verleih sowie auch die Aus- und Weiterbildung umfasst. Dabei wird das gesamte audiovisuelle Schaffen einbezogen, also auch Video- und Fernsehproduktionen.
- Schlagworte
- Datum
- 24. Juni 1992
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Quellen
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- NZZ, 14.2. und 30.4.92; Bund und TA, 15.4.92; Presse vom 25.6.92; TA, 3.7.92.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 16.07.2018
Aktualisiert am 16.07.2018