Parlamentarische Immunität im Zusammenhang mit dem Antirassismusgesetz (01.435)

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Die Rechtskommission des Nationalrats sprach sich mit knappem Mehr gegen eine parlamentarische Initiative Aeppli (sp, ZH) aus, welche bei Strafuntersuchungen wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz die parlamentarische Immunität grundsätzlich aufheben wollte. (Siehe dazu die Auseinandersetzung um die Aufhebung der Immunität von Nationalrat Blocher (svp, ZH)).

Der Nationalrat gab einer im Jahr 2001 eingereichten parlamentarischen Initiative Aeppli (sp, ZH) keine Folge, welche bei Strafuntersuchungen wegen Verstosses gegen das Antirassismusgesetz die parlamentarische Immunität grundsätzlich aufheben wollte. Ihre Argumentation, dass es sich dabei um besonders verwerfliche Taten handle und die Politiker gerade in diesem heiklen Bereich ein Vorbild für die Bevölkerung sein müssten, vermochte die bürgerliche Ratsmehrheit nicht zu überzeugen. Die Mehrheit der vorberatenden Rechtskommission hielt daran fest, dass auch bei diesen Delikten weiterhin das Parlament die Erlaubnis zu einer strafrechtlichen Verfolgung eines seiner Mitglieder geben muss. Ihrer Ansicht nach gehe es nicht an, bei einem bestimmten Straftatbestand von diesem Prinzip abzuweichen und ihn damit strenger zu bewerten als andere. Zudem befürchtete sie auch, dass dadurch die freie Meinungsäusserungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung beeinträchtigt würde.